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Mannschaftslaufbahn SaZ4 Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von 1998, 21. August 2019, 22:06:23

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1998

Guten Abend!

Danach wurde wahrscheinlich schon des öfteren gefragt, dennoch kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Würde gerne wissen ob in der angestrebten Laufbahn (Mannschaftslaufbahn SaZ4) eine Sü2 üblich ist. Genauer soll es in die Richtung Infanterie gehen... bin etwas besorgt, speziell wegen einer Anzeige die ich als Jugendlicher bekam. Vorwurf: Besitz von Btm. Heißt: bei mir wurden Pillen gefunden, von welchen die Polizei annahm es handele sich dabei um Drogen. Waren allerdings freiverkäufliche Medikamente. Da ich angeblich auch unter Drogen stand wurde ein Drogentest gemacht, der war natürlich negativ. Die Pillen wurden scheinbar auch nicht getestet. Sonst wäre ja aufgefallen, dass es sich dabei um keine Drogen handelte. Nach ein paar Wochen kam dann die Einstellung wegen Geringfügigkeit. Ich legte kein Widerspruch ein, da mir die Sache erledigt schien. Würde sagen da wurde schlampig gearbeitet. Der Polizeibericht liest sich natürlich anders... darin steht ich stand unter Drogen und es wurden Betäubungsmittel beshlagnahmt. Ohne Angabe zur Art dieser, lediglich "weiße Pillen" sowie die Anzahl werden genannt. Aber wie gesagt Drogentest negativ und die Pillen waren keine Drogen. Davon findet sich allerdings kein Wort im Bericht. Sowas hört sich natürlich nich gut an und wirft erstmal ein schlechtes Bild auf mich. Hoffe das mir dieses gepfusche der Polizei nicht das Genick bricht! Bin jetzt 20 Jahre alt, der Vorfall ist rund 3 Jahre her.
Für Antworten bin ich wirklich dankbar!
Villeicht kann jemand einschätzen oder ein ungefähres Statement dazu abgeben, wie sowas in der Bundeswehr bewertet wird und ob soetwas für eine Sü2 relevant ist.
Danke im Voraus!

IcemanLw

Bevor es zur SÜ2 kommt wird man sich solche Sachen bei der Einstellung ansehen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

wolverine

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dagobert

Das Gutachten vom positiven Drogentest hat die Polizei? ???

@1998 Sie müssen nur Vorstrafen angeben und auch nur die, die noch nicht getilgt sind. D.h. Ihren seltsamen Fall brauchen Sie nicht anzugeben, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben. Also machen Sie sich das Leben nicht unnötig schwer stellvertretend für die Bewerber die nicht mehr von Ihrem Recht gebrauch machen können.

1998


KlausP

Wer hat Ihnen eigentlich erzählt, dass bei Ihnen eine Ü2 notwendig ist? Zumal Sie sich ja augenscheinlich noch nicht mal beworben haben ...
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Er hat mal irgendwann etwas gehört von einer SÜ2, weiß aber nicht wirklich was das ist! Und Google zu bemühen oder das Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu lesen, das ist ihm zu blöd ;) ! Da geht er mit seinen Problemen lieber den Forumsteilnehmern auf den Zeiger ...

Fakt ist: Eine Einstellungsüberprüfung machen alle! Eine "richtige" SÜ1 nur ein Teil der Mannschafter, eine SÜ2 oder gar SÜ3 nur sehr, sehr wenige, gemessen an der Anzahl der Stellen für Mannschafter.

dome1345

Ich stecke gerade in einer sehr ähnlichen Situation. "Unschuldig", genau wie du. Allerdings gibt es auch einen Polizeibericht... Magst du mir verraten, was sich bei deiner SÜ2 ergeben hat?

Lieben Gruß

wolverine

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Barko

Zitat von: Tommie am 22. August 2019, 17:00:23


Fakt ist: Eine Einstellungsüberprüfung machen alle! Eine "richtige" SÜ1 nur ein Teil der Mannschafter, eine SÜ2 oder gar SÜ3 nur sehr, sehr wenige, gemessen an der Anzahl der Stellen für Mannschafter.

Wenn mich nicht alles täuscht, machen alle mannschfter die auf eine seegehende kommen, eine sü2s. mag auch aber auch irren.

KlausP

Na ja ... Die Anfrage ist ZWEI Jahre alt, inzwischen dürften es wissen. Und da er eine infanteristische Verwendung angestrebt hat wird es sich wohl auch weniger um eine seegehende Einheit handeln.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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