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30 Tage am Stück - Beförderung ja oder nein?

Begonnen von Historiker, 17. Juni 2019, 11:02:40

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Historiker

Guten Tag,

Ich hatte das Glück als Reserveoffizier (gerade noch Leutnant) auf einen Hauptmannsdienstposten beordert worden zu sein. Nun habe ich meine erste Wehrübung und meine Einheit hat noch nicht viel Erfahrung mit dem Ablauf bei Reservisten gehabt, also im Hinblick auf längere Wehrübungen. Da meine WÜ 30 Tage dauert bin ich über die 24 Tage bis zur Beförderung mit einmal "drüber". Nun braucht es ja auch eine Beurteilung um befördert zu werden und noch habe ich ja keine in meinem Dienstgrad. Bei mehreren kurzen, so die Erfahrung hier, liegt sonst immer schon eine Beurteilung vor.

Nun meine Frage: wird die Beurteilung erst am Ende der WÜ geschrieben (muss soweit ich weiß ja angefordert werden) und werde ich somit "erst nächstes Mal befördert"?

Oder soll ich da irgendwo direkt nachfragen? Sollte die Beurteilung eher geschrieben werden?

Danke schonmal für eure Erfahrungen und Hinweise!

F_K

Die Beurteilung muss von BA Pers angefordert sein - klar wird zum Ende beurteilt - eine Beförderung dann also erst, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, beim nächsten Mal ...

... viel Erfolg.

seltsam

Ist eine Beurteilung für die Regelbefôrderung zum Oberleutnant notwendig?


seltsam

Gegenfrage. Gibt es Stellen, die nur A9 dotiert werden?

Habe noch keinen Reservisten gesehen, der nach Vorliegen der 24 WÜ/RDL-Tage nicht zum OLt befördert worden ist.

F_K

Es gibt Stellenbündelung - was hat das mit der Frage zu tun?

Die Voraussetzungen laut Vorschrift sind zu erfüllen - liegen diese nicht vor, so wird nicht befördert.

Ich hatte weit mehr als 24 RDL Tage vor meiner Beförderung - auch dieser Teil Deiner Aussage ist nicht hilfreich.

seltsam

Ungefâhr genauso viel, wie Deine Frage zur Existenz einer Regelbeförderung. Mir gings um die Notwendigkeit, ob es zur Beförderung zum OLt einer Beurteilung bedarf. War jetzt nicht so schwer.

F_K

Es gibt weder Regelbeförderungen, noch Beförderungen bei Offz ohne Beurteilungen - sowie weitere Voraussetzungen.

Ist ganz einfach.

Tommie

Zitat von: Historiker am 17. Juni 2019, 11:02:40Nun braucht es ja auch eine Beurteilung um befördert zu werden und noch habe ich ja keine in meinem Dienstgrad.

Die Situation ist für mich eindeutig! Zum Ende der RDL wird eine Beurteilung erstellt werden, die vorher schon von Seiten BAPersBw angefordert werden wird, und nach Eingang der Beurteilung bei BAPersBw wird die Beförderung verfügt werden. Diese kann dann irgendwann nach der RDL, z. B. auch in DVag, ausgesprochen werden. Ohne Beurteilung geht in diesem Falle gar nichts!

Historiker

Hallo!

Nachdem nun die Wehrübung durch ist möchte ich es gerne für gleiche Fragesteller einmal zusammenfassen, was denn nun genau passiert ist.

Wie schon in den Antworten zuvor zu lesen war: Die lange Wehrübun ging ohne beförderung von statten (ist ja auch okay) - nur leider gab es auch erstmal keine Beurteilung, auch wenn ich mehrmals danach gefragt hatte. Nachdem ich schon bald einen Monat weg war bekam ich einen Anruf, dass da ja doch eine Beurteilung gemacht werden muss und ob ich denn bis zum nächsten Mal warten kann (wann auch immer das sein wird). Ich hab dann gesagt, dass ich es jetzt haben möchte, da es ja eben genau um die Beförderung geht. Das ist dann auch passiert. Das ging dann aber alles via Mail und postalisch und die mündliche Eröffnung erfolgte via Telephon - also alles gut und ich harre der Dinge bis zur nächsten Wehrübung :)

Danke nochmal für die Antworten!

wolverine

Zitat von: Historiker link=topic=66139.msg682842#msg682842 dateob ich denn bis zum nächsten Mal warten kann (wann auch immer das sein wird).
Das entscheiden doch weder Sie noch Ihr Beorderungstruppenteil. BAPers fordert eine BU an und dann wird diese erstellt.
Scheint ja ein munterer Trupp zu sein, wo Sie da üben ... ::)
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Das wundert mich auch, dass das im ÜbTrT jetzt "für alle plötzlich und unerwartet" auffällt, dass da noch eine Beurteilung offen ist. Ob eine zu erstellen ist oder nicht legt doch das BAPersBw schon im Einplanungsvermerk mehr oder weniger lange vor dem Beginn der RDL fest, einschließlich Vorlagetermin.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Allerdings ist das so, wie "KlausP" sagt: BAPersBw fordert zusammen mit der RDL auch gleich die Beurteilung an! Das ganze ist kein "Wunschkonzert", sondern ein Befehl von BAPersBw an die Einheit!

Ich gehe absolut konform mit "Wolverine" und frage mich allen Ernstes, in welchem "Schlurchi-Haufen" Sie da wehrüben ;) !

HCRenegade

Kleiner Tipp für die Zukunft:

Als Res muss man BAPersBw regelmäßig auf solche Dinge wie Beurteilungen, Beförderungen etc. "hinweisen".
Gerade beim Thema Beförderung empfiehlt es sich, rechtzeitig VOR(!) der Wehrübung die Vorschriftenlage zu prüfen und diese entsprechend gegenüber BAPersBw zu zitieren, während man seine eigene Beförderung dort rechtzeitig im Voraus (!) beantragt. Hat den Vorteil, dass die Beförderung bei Vorliegen aller Voraussetzungen dann auch zeitnah ausgesprochen wird und falls BAPersBw nicht befördern "will", man wenigstens eine Stellungnahme bzw. ablehnenden Bescheid dazu erhält.
Ich selber bim mit dieser Methode gut gefahren und wurde "damals" auch von meinem PersFhr explizit dazu ermutigt, mich zu melden, wenn ich befördert werden will.

Klingt komisch, ist aber so.

ViktorZulu

Mal eine ganz andere Frage, für jemanden der (noch) nicht in dieser Situation ist:

Lese ich das hier richtig heraus, dass ich zur Beförderung zum OL nur 24 Tage RDL als Lt machen und eine gute Beurteilung bekommen muss?

Sind die Stehzeiten hier zu vernachlässigen aufgrund des Dienstpostens?

MkG

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