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Berechnung Stehzeit für Beförderung

Begonnen von särsch, 15. März 2019, 11:25:48

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Ralf

Rein interessehalber (weil ich den Rechner auch nutze für Auskünfte), wie groß sind die realen Abweichungen durch die von dir angeführte Andersrechnung?
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Helft mit, dass es so bleibt.

2Cent

Warum soll den der Familienzuschlag anders berechnet werden?
Kannst du das weiter ausführen?
Bei mir kommt da bis auf einen Cent das gleiche raus.

KlausP

Zitat von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 10:32:07
Zitat von: LwPersFw am 23. September 2019, 22:37:49
Zitat von: Richard_DH78 am 23. September 2019, 19:11:15

Rechnet der Bezügerechner https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php korrekt?

Ja ... wenn korrekte Dateneingabe...  ;)

Hier ein anderer Rechner

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

Der von dir aufgeführte Bezügerechner ist für Soldaten aber nicht anwendbar, das der Familienzuschlag für Beamte des Bundes anders berechnet wird als für Soldaten.

Wie kommen Sie denn auf DAS schmale Brett? Die Bundesbesoldungsordnung mit der Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und dem Familienzuschlag in den einzelnen Stufen gilt für Beamte, Richter und Soldaten gleichermaßen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Richard_DH78

So schmal ist das Brett überhaupt nicht...

Folgende Daten habe ich eingegeben:

A11
Stufe 5
ledig
2 anrechenbare Kinder
Kinderfreibetrag 1,0
Lohnsteuerklasse I
keine Kirchensteuer

Grundgehalt = 4.235,24 EUR (das ist bei beiden Rechnern gleich)

Familienzuschlag Beamter = 252,64 EUR
Familienzuschlag BW = 787,14 EUR

Lohnsteuer Beamter = - 1054,91 EUR
Lohnsteuer Soldat =- 1.274,83 EUR

Netto Beamter = 3.388,29 EUR
Netto Soldat = 3.691,72 EUR

2Cent

Familienzuschlag BW 787,14 ist aber definitiv falsch.

Bei mir kommt die Zahl auch nirgends vor wenn ich ihre daten eingebe.

Vertun sie sich da mit zählkindern oder so?

Richard_DH78

Zitat von: 2Cent am 24. September 2019, 18:14:35
Familienzuschlag BW 787,14 ist aber definitiv falsch.

Bei mir kommt die Zahl auch nirgends vor wenn ich ihre daten eingebe.

Vertun sie sich da mit zählkindern oder so?

Ausgeschlossen ist das natürlich nicht, dass ich aus Unkenntnis die Häkchen falsch oder zu viel setze.

Was bedeutet die Angabe der Zählkinder?

Richard_DH78

Bei der Berechnung des Kinderanteils im Familienzuschlag sind folgende Zählkinder zu berücksichtigen:

Hier muss ich doch Kind 1 und Kind 2 ankreuzen, da meine Partnerin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sie das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält.

2Cent

Nein.

Als jemand der Verheiratet ist und 2 Kinder hat und Soldat ist kann ich ihnen sagen das der Familienzuschlag bei 252  liegt.

Aber mit den 700 könnte ich mich natürlich auch anfreunden.

2Cent


Richard_DH78

Vielen Dank für die Richtigstellung! Da hatte ich mich tatsächlich vertan bei der Eingabe und ging der Annahme, dass beide Kinder, die mit in unserem haushalt leben auch die Zählkinder sind.

Ich habe daraufhin etwas recherchiert und bin aber leider noch nicht ganz sicher, wann ein Häkchen bei Zählkind gesetzt werden muss. Zählkinder sind wohl Kinder, die beim Ex-Partner leben.

Als Beispiel:

Ich Soldat
mit Ex-Partnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich ein Kind, das bei der Ex-Partnerin lebt (= ältestets Kind 12 Jahre alt)
mit neuer Lebenspartnerin (nicht im öffentlichen Dienst) habe ich zwei weitere Kinder und wir leben zu viert in einem Haushalt (Kinder 8 und 4 Jahre alt)

jeweils beide Kindesmütter erhalten das Kindergeld

damit wäre das älteste Kind ein Zählkind
die beiden jüngeren sind Kinder, für die ich den Kinderanteil im Familienzuschlag erhalte

Im Ergebnis: Familienzuschlag (K1: Zählkind K2: 126,32 € K3: 393,57 €)   = 519,89 €

Wäre das so kerrekt?

Tasty

#100
Zitat von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 18:44:55
Bei der Berechnung des Kinderanteils im Familienzuschlag sind folgende Zählkinder zu berücksichtigen:

Hier muss ich doch Kind 1 und Kind 2 ankreuzen, da meine Partnerin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sie das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält.

Du hast keine Zählkinder.
Es bleibt bei 252,64€ Kinderanteil des Familienzuschlags, aus die Maus.

(Wenn Du Dein Nettoeinkommen erhöhen willst, musst Du halt heiraten -   ... gelöscht , da Privatangelegenheit des TE ...

DieEhefrau

@Tasty: es obliegt nicht dir über die Lebensmodelle anderer Menschen zu urteilen.

2Cent

Noch als freundlicher Hinweis...
Du solltest dafür sorgen daß du zumindest für ein Kind unter 12 das Kindergeld beziehst, die Senkung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist an den Bezug des Kindergeldes Kind unter 12  gebunden.
Im Jahr läppert sich da ja auch ne Woche zusammen .

Richard_DH78

#103
Zitat von: Tasty am 25. September 2019, 07:28:18
Zitat von: Richard_DH78 am 24. September 2019, 18:44:55

gelöscht ... da auch oben gelöscht...

Zitat von: 2Cent am 25. September 2019, 07:57:44
Noch als freundlicher Hinweis...
Du solltest dafür sorgen daß du zumindest für ein Kind unter 12 das Kindergeld beziehst, die Senkung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ist an den Bezug des Kindergeldes Kind unter 12  gebunden.
Im Jahr läppert sich da ja auch ne Woche zusammen .

Ja die sogenannte "Kinderstunde" ist mir bekannt.  ;)

Können wir versuchen herauszufinden, was "Zählkinder" sind, bzw. wann tatsächlich ein Kind als Zählkind anzugeben ist? Dazu habe ich hier im Forum und bei meiner weiteren Recherche im Netz kein brauchbares Beispiel gefunden.

2Cent

https://www.elternzeit.de/kindergeld/zaehlkinder/

Vielleicht hilft dir das

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