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Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“

Begonnen von CoolHand2003, 15. Oktober 2019, 13:29:15

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CoolHand2003

Hallo liebe Community.

Diese Frage habt ihr bestimmt schon mehrfach gehört, nur ich finde nichts passendes. Daher nochmal.
Allerdings erstmal zu mir.

Ich bin Hauptfeldwebel, momentan in ZAW und ab dem 01.06.2021 im 1,5 jährigen BFD während der Dienstzeit.

Mein momentaner Praktikumsgeber würde mich gerne übernehmen bzw. bietet mir einen Vertrag an, der sehr lukrativ ist. BS werden möchte ich nicht mehr, von daher ist dies ziemlich attraktiv.

Nun zu der Frage: Gibt es eine Möglichkeit das ich zum Zeitpunkt meiner ZAW Maßnahme oder vorher meinen Dienst verkürzen kann und in die zivile Wirtschaft gehen kann? Mein Praktikumsgeber ist auch bereit mich ,,rauszukaufen".

MkG

wolverine

#1
Antrag stellen, mit den Vorgesetzten reden und dann hat man ein belastbares Ergebnis. Wegen der aktuellen Personalsituation auf eine ablehnende Antwort vorbereitet sein.
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CoolHand2003

Alles klar, danke :-) naja aktuelle Personalsituation ist, BS abgelehnt wegen zu viel Bewerbern. Also kann es nicht so schlimm sein

Ralf

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch wenn es eine Mangelverwendung ist, kann es durchaus ausreichend BS-Bewerber geben.
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Feldhebel

Ich kann deine Frage echt gut verstehen aber du solltest dir genau überlegen was du da vorhast und das erstmal durchrechnen, falls noch nicht geschehen.

Auch wenn das Angebot sehr gut ist, wenn du dich "rauskaufen" lässt wird dir wohl einiges an Fördergeldern verloren gehen.
Das würde ich bei dem Angebot mal gegenrechnen.

Hier mal eine lustige Überlegung:

Als Alternative könntest du dich ab Beginn des Vollzeit-BFD für ein Fernstuidum (oder Abitur) freistellen lassen und in dem Unternehmen nebenher in Teilzeit anfangen.
So könntest du neben Weiterbildung in den 1,5 Jahren noch bis zu 40% deines momentanen Gehaltes zusätzlich verdienen.
Dann, nach BFD dort vollzeit anfangen und drei Jahre Übergangsgebührnisse (75% Steuerklasse 6 ca 1800netto) zusätzlich bekommen.

Ist jetzt natürlich die Frage ob du beim "Rauskaufen" auf SaZ8 -Ansprüche fällst oder alles flöten geht.
Wenn dir jeglicher Anspruch verlorgen gehen sollte, dann müsste man dich schon mit Boldbarren abwerfen um dir das ganze schmackhaft zu machen ;)

Viel erfolg auf jeden Fall :)

Ralf

Eine Dienstzeitverkürzung kann nur bei dienstl. Bedarf erfolgen. Das sehe ich derzeit grundsätzlich nicht. Auch die Tatsache, dass gerade eine ZAW-Weiterbildung läuft, kann einen Einfluss darauf haben.
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