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Irrungen und Wirrungen der Anzugordnung

Begonnen von Deepflight, 27. November 2019, 10:08:08

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Deepflight

Hallo zusammen,

ich möchte mal eine Frage bzgl. der seit 01.10.2019 gültigen Version der A1-2630/0-9804 unter den Kameraden herumgeistert.

Seit der Veröffentlichung der o.g. Version der Vorschrift hält sich hartnäckig das Gerücht, dass neuerdings das Tragen des Baretts
der alten Truppengattung erlaubt sei, um damit die Verbundenheit mit der alten Truppengattung zum Ausdruck zu bringen.
So scharren z.B. viele Kameraden, die irgendwann in ihrer Dienstzeit mal das Barett gem. Abb. 365 i.V.m Abb. 366 tragen durften,
mit den Hufen und wollen ihre alte Barette wieder rauskramen.

Meines Wissens nach gibt es eine solche Regelung nicht, sodass das Tragen des Baretts und des Abzeichens gem. obiger Auszeichnung
nach wie vor ausschließlich nur dem in der o.g. Vorschrift in Nr. 545 a.) genannten Personenkreis erlaubt ist.
Damit scheidet dann automatisch das Tragen des o.g. Baretts für nicht in Nr. 545 a.) genanntes Personal aus.
Entsprechend habe ich das bisher auch immer mit meinem unterstellten Personal gehandhabt und konsequent abgelehnt.

Nachdem sich das Gerücht aber extremst hartnäckig, auch in anderen Dienststellen, hält, möchte ich meinen Standpunkt gerne
überprüfen.
Eigenrecherche im Vorschriftenmanagement blieb erfolglos, hier findet sich keine derartige Aufweichung der Regel.

Oder kennt jemand eine zitierfähige Quelle, die das anders regelt?

Beste Grüße



wolverine

Zitat von: LwPersFw am 29. Juli 2019, 08:58:50
Wen es interessiert ... es gibt eine neue Regelung zum Thema... aber VS-NfD

Bereichsvorschrift C1-2630/0-2002 "Ergänzung zum Tragen des ,,Barett, marineblau mit Abzeichen Objektschutzkräfte der Luftwaffe""
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F_K

Unabhängig davon: Die Luftwaffe hat keine Truppengattungen  - im Heer wird immer das Barett der eigenen aktuellen Truppengattung getragen, es sei denn, es ergibt sich anderes  - z. B. Verbandsbarett ist zu tragen.

JensMP79

ZitatSeit der Veröffentlichung der o.g. Version der Vorschrift hält sich hartnäckig das Gerücht, dass neuerdings das Tragen des Baretts
der alten Truppengattung erlaubt sei, um damit die Verbundenheit mit der alten Truppengattung zum Ausdruck zu bringen.
So scharren z.B. viele Kameraden, die irgendwann in ihrer Dienstzeit mal das Barett gem. Abb. 365 i.V.m Abb. 366 tragen durften,
mit den Hufen und wollen ihre alte Barette wieder rauskramen.

Wie kommt man denn auf dieses schmale Brett? Ich habe nachgelesen und für mich ist Aussage nicht nachvollziehbar.

F_K

Vermutlich,  weil Reservisten, sofern nicht neu beordert bzw. der Verband aufgelöst wurde, das Verbandsabzeichen weiter tragen dürfen - aber eben nicht die Kopfbedeckung, sofern diese sich aus der Verbandszugehörigkeit ergibt.

Ist aber einfach - sich einfach dort beordern lassen, und "fertig ist die Laube" ..

schlammtreiber

Freie Barettwahl gilt nur, wenn gleichzeitig die V-Fall-Magazine aus Pappe verwendet werden. Beide haben die gleiche Vorschriftenquelle, nämlich ZDV 8711 "Der Flurfunk in der Bundeswehr"    ;)
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Andyxmas

Zitat von: schlammtreiber am 27. November 2019, 12:52:16
Freie Barettwahl gilt nur, wenn gleichzeitig die V-Fall-Magazine aus Pappe verwendet werden. Beide haben die gleiche Vorschriftenquelle, nämlich ZDV 8711 "Der Flurfunk in der Bundeswehr"    ;)

Danke ich habe dank diesem Kommentar echt herzlich gelacht... ;)
Kannte bisher: Wo steht das? In der 3/ISSO oder 3/ich aber "Flurfunk in der Bundeswehr" war mir neu.

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Eventuell auch ein Erklärungsansatz: Die Tragebestimmungen für das Marinebarett mit dem Abzeichen des Seebataillons wurden tatsächlich diesbezüglich etwas gelockert. Bislang durfte dieses Barett ausschließlich im Seebataillon getragen werden, jetzt darf es auch von Angehörigen der Verwendungsreihen 34, 37 und 76 getragen werden, die keine Angehörigen des Seebataillons (mehr) sind. Vielleicht hat ja der erwähnte "Flurfunk" daraus gemacht, dass dies grundsätzlich für alle Baretts gelten würde...  ;)

Opa_Hagen

Servus,

die 4./ WachBtl BMVg (Marinekompanie) hat auch lange Jahre stolz das Abzeichen Seebataillon getragen und war sehr traurig, dass sie das gegen das gotische "W" tauschen mussten.


Tasty

Zitat von: Deepflight am 27. November 2019, 10:08:08
Seit der Veröffentlichung der o.g. Version der Vorschrift hält sich hartnäckig das Gerücht, dass neuerdings das Tragen des Baretts
der alten Truppengattung erlaubt sei, um damit die Verbundenheit mit der alten Truppengattung zum Ausdruck zu bringen.
So scharren z.B. viele Kameraden, die irgendwann in ihrer Dienstzeit mal das Barett gem. Abb. 365 i.V.m Abb. 366 tragen durften,
mit den Hufen und wollen ihre alte Barette wieder rauskramen.

Die Lösung ist doch ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie auch belegen.
Wenn also jemand sagt, das sei erlaubt, dann frage ihn doch einfach wo das steht. Danach bist Du ebtweder schlauer oder das Thema hat sich ganz schnell erledigt.
Racker Dich nicht selber ab, lass die anderen kommen, wenn sie etwas wollen.

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