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gesetzl. Krankenhasse - Anwartschaftsproblem

Begonnen von lifehappens, 16. Dezember 2019, 11:15:19

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lifehappens

Hallo,

mein Mann ist Berufssoldat und hat eine Verwendung in den USA bekommen.
Ich werde dafür meinen Job kündigen und mich anschließend über ihn krankenversichern (Beihilfe + Restkostenversicherung).
Zeitgleich möchte ich aber eine Anwartschaft bei meiner gesetzlichen Kasse haben, um später problemlos in die ges. Kasse zurückkehren zu können.
Nun verweigert mir die Kasse für die Zeit zwischen Kündigung und Abflug die Anwartschaft.
Deren Meinung nach müsste ich mich in der Zeit freiwillig versichern.
Die Anwartschaft würde nur gehen, wenn ich im Ausland bin.

Ist das rechtens ?

Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?

Die Kasse hat mich übrigens bezüglich Anwartschaft und der 9/10-Regelung für die Rente so falsch beraten, das ich nur mit
Hilfe der Beschwerdestelle mein Recht klar machen konnte, deshalb habe ich jetzt kein wirkliches Vertrauen mehr.

Was denkt ihr ?
Kann ich von Anfang an auf die Anwartschaft pochen, sobald ich beihilfeberechtigt bin oder hat die Kasse recht ?

Liebe Grüße

Al Terego

Also soweit ich weiß gibt es unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit einer Anwartschaft in der GKV

beruflich bedingter Auslandsaufenthalt,
Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer
Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten

lifehappens


2Cent

Sie sollten sich arbeitslos melden dann sind sie für die Übergangszeit natürlich auch versichert.
Die Kündigung ist auch wenn das viele Arbeitsämter erstmal anders sehen familienbedingt, das heißt wenn man sie sperren will erstmal Widerspruch einlegen.


2Cent

In der Zeit wo sie noch in Deutschland sind haben sie nämlich unter Umständen auch noch keinen Anspruch auf Beihilfe.

Eigentlich. Klärt einen das baiud aber über all das auch auf.

lifehappens

Anspruch auf Beihilfe hätte ich.
Laut Krankenkasse soll ich mich aber trotzdem zusätzlich auch noch freiwillig gesetzlich versichern bis zum Abflug.


lifehappens

Ach ja, stimmt. Das Arbeitsamt wäre eine Überlegung wert, dann spar ich mir jedenfalls die freiwillige Krankenversicherung.

.. aber mit denen hat man eigentlich mehr Ärger als Hilfe an der Backe. Ich denk mal drüber nach.

2Cent

Sie sollten das auf jeden Fall tun.
Sie haben trotz eigener Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Stellen sich immer etwas quer aber spätestens bei der Beschwerde geht das durch

Sie haben ja gekündigt um das Wohl ihrer Familie nicht zu gefährden und müssen ihrem Mann der von der BRD in die USA geschickt wird Folgen.
Entweder im Ausland  oder bis zu 4 Jahren ruhen lassen und bei Rückkehr aktivieren

Vielleicht sollten sie Mal mit den Beratern beim Baiudbw telefonieren. Normal wird man über all das aufgeklärt.

lifehappens

Bei der Baiudbw haben wir eine Sachbearbeiterin, die aber nur abrechnungstechnische Fragen beantwortet.
Zu allem anderen reagiert sie leider gereizt und entnervt.

Die Stelle, die genau meine Fragen beantworten sollte, wäre der Sozialdienst Ausland.
Und bei denen bekomme ich keinen Termin wegen Überlastung.

Tja, da bleibt einem nur sich zu Tode zu googeln ;) und das mach ich ausgiebig.

Zum Thema Arbeitslosengeld habe ich bereits rausgefunden, das mir nichts mehr zusteht nach 4 Jahren.. und wir bleiben 4 Jahre.

life happens

KlausP

Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

2Cent

Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.

lifehappens

Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.

lifehappens

Zitat von: 2Cent am 16. Dezember 2019, 14:33:03
Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.

Ja, da haben Sie schon recht.
Und lieben Dank für die hilfreichen Tips.
Ich werde an den Einspruch und die 4-Jahresfrist denken ;)

F_K

Auch hier: Soldaten haben UTV - unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

"Freie Heilfürsorge" ist ein beamtenrechtlicher Begriff - Soldaten / SaZ / BS sind keine Beamte.

KlausP

Zitat von: lifehappens am 16. Dezember 2019, 14:38:57
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2019, 14:29:42
Zitat... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.

Sie haben aber auch bedacht, dass die Beihilfe nicht 100% erstattet sondern bei Ehepartnern, ich glaube, nur 60 %? Sie müssen also eine Krankenversicherung abschließen, die die Restkosten von 40 % abdeckt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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