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Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde

Begonnen von Tannenbaum, 20. Dezember 2019, 12:07:12

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Tannenbaum

Hallo zusammen,


habe nach Aufforderung durch Gemeinde, wo ich Zweitwohnung (seit 01. Okt. ´19) habe, heute mit selbiger telefoniert. Es gäbe noch paar Dinge zu klären.
Die Dame wirkte etwas unfreundlich, als ich genauer nachfragte, um was genau es geht. Dies müsse man in persönlichem Gespräch klären.

Ich bekomme TG. Hauptwohnung ist ca. 250 km entfernt. Ich bekomme Miete von Zweitwohnung von BW bezahlt. Zweitwohnung ist ca. 10 km von Kaserne entfernt.

Bin jetzt etwas unruhig und irritiert. Was kann die Gemeinde von mir wollen ?


Tasty

Geh hin und hör zu, was die Dame sagt.
Im Zweifel möchte sie, dass Du Deine HW in die Gemeinde legst, weil die dann höhere Schlüsselzuweisungen bekommt.

Tannenbaum

danke für die schnelle Antwort.
Ich kann meine HW nicht dahin verlegen, da mein Sohn (noch Schüler) noch zuhause wohnt.

Tasty

Musst Du ja auch nicht.

Ich habe nur gesagt, was die Gemeinde evtl möchte.

Tannenbaum


KlausP

Nein, kann sie nicht. Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer? Falls ja, vielleicht geht es darum. Dazu gibt es auch im Forum schon Beiträge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

200/3

Falls es um Zweitwohnsitzsteuer gehen sollte: In vielen Gemeinden, welche eine solche Steuer erheben, entfällt diese wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen genommen wurde. Bedarf jedoch eine Antrages. Hab ich auch grad mit meiner "Garnisonstadt" durch und war gar kein Problem.

Sofern Du nicht verheiratet bist wird es aber vermutlich eher die Geschichte Hauptwohnsitz-Nebenwohnsitz sein. Hast Du den Nebenwohnsitz denn überhaupt angemeldet? Dann hätte ja eigentlich schon bei der Anmeldung auffallen müssen, dass da irgendwas nicht passt.

Tannenbaum


Eisensoldat

Und das die Gemeinde mit dir perönlich sprechen will, ist ein gutes Zeichen. Die nehmen den Datenschutz ernst.


Andi

Als Lediger (auch mit Kind) ist als Soldat der Erstwohnsitz grundsätzlich immer am Standort der Stammeinheit/dem Ort der dienstlichen Unterkunftsnahme anzumelden.

Darum, oder vielleicht um das Erheben einer Zweitwohnsitzsteuer könnte es gehen.
the rest is silence...

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LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Tasty


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