Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Falscher Soldat und der Jedermanns-§

Begonnen von sosnik, 08. Januar 2020, 18:10:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K

Und, nochmal: Eine Schadensbearbeitung mit dem Ergebnis: "Schaden ersetzen" ist (je nach Soldat) eher die Ausnahme - meine letzte SB waren so ca. 200 Euro - und die habe ich NICHT bezahlt, sondern der Dienstherr (wíe bisher immer auch).

Bei "vernünftigen" Soldaten wird dies das Regelergebnis einer SB sein.

Holger1970

Zitat von: Angemon84 am 10. Januar 2020, 10:58:52
Zitat von: Holger1970 am 10. Januar 2020, 10:40:36
Zitat von: Opa_Hagen am 10. Januar 2020, 07:40:07
Bagatellgrenze (Kleinschäden) sind übrigens nur noch 5€.
...Womit 99,999% aller Verlustfälle wohl nicht mehr von der Bagatellgrenze abgedeckt simd
Bullshit. Da meist nur 50 bis 80% Wertminderung (abhängig von Verwendung und regelmäßigen Gebrauch) zum Beschaffungswert greifen, liegen viele Kleinteile unterhalb dieser Bagatellgrenze.

Du hast recht, habe nicht an die Wertminderung gedacht  ???

Andi8111

Fassen wir doch einmal zusammen, eine Schadensbearbeitung ist dann nötig wenn ein fiskalisch bereitgestellt das Objekt egal was ist nun auch ist zu Schaden kommt, oder in Verlust Gerät. In weit überwiegenden Fällen von Schadensbearbeitungen handelt es sich um durch Abnutzung und/oder in Verlust geratene NVG, die ohne direkte Einwirkung des Meldenden verlustig gingen. Stichwort: Fehlteilzettel. Hierfür wird der Meldende nicht in Regress genommen, da er den Verlust nicht grob fahrlässig verursacht hat.
In ca. 20% der Fälle meldet ein Soldat den Verlust von Mat., welches er entweder auf seiner BAN und/oder einer MAL stehen hat. Z.B. ein Magazin P8 nach nem Geländetag. Da es sich hier um Nachweis wichtiges Material handelt, dass es nicht einfach wieder beschafft werden kann, da hier für eine fiskalische, die Zahlung begründende Unterlage vor gelegt werden muss beziehungsweise nachgewiesen werden muss falls eine Prüfung nach Bundeshaushalts Ordnung stattfindet, muss der Soldat in diesem Falle eine Meldung abgeben. In aller Regel wird jedoch auf nicht Haftung entschieden, oder der Wert unterhalb der Bagatellgrenze angesetzt.

Und Dann gibt es noch die 3 % der Vorgänger, bei denen ein Soldat grobfahrlässig Material zerstört oder verliert und auch in Regress genommen wird.

MMG-2.0

Zitat von: F_K am 10. Januar 2020, 10:00:58
@ Opa_Hagen:

Es "ging" um die irrige Annahme, die FALSCHE Meldung eines angeblichen Verlustes und die anschließende Bezahlung des Schadens wäre ein "Kauf" - und man hätte rechtmäßig Eigentum an den Gegenständen erworben.

Neben den damit begangenen Straftaten macht Dein Vorschriftenzitat deutlich, dass dem nicht so ist.

Die Vorschrift gilt ja nur für aktive Soldaten. Sofern also die Gegenstände nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gefunden werden, braucht man sie der Bw nicht mehr zu zuführen, da diese eh aus dem System ausgebucht worden sind.

BulleMölders

Und so langsam sollten wir wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen. Und da ging es um einen falschen Soldaten und den Jedermanparagraph.
Ansonsten ist hier dann dicht.

sosnik

Back to the topic. Und ein paar ergänzende Infos.

Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 08:23:12
Du willst jemanden vorläufig festnehmen, weil er im Supermarkt eine alte Feldbluse und Feldhose trägt?
Uniform ist und bleibt Uniform, da ändert der eventuell nicht perfekte Zustand nichts.

Zitat von: Schützenarsch am 09. Januar 2020, 09:18:55
Jmd. vorläufig festzunehmen wegen offener Feldbluse und Hose ohne Rang oder Tätigkeitsabzeichen ?
Ohne ihn aufzufordern sich auszuweisen.
Ganz dünnes Eis.
Was hatte er für Schuhwerk an ?
Wenn es Stiefel gewesen wäre die er nach "Vorschrift" trägt dann vielleicht, evtl.... aber bei ein paar gammeligen Turnschuhen
[...]
War alles original Bw, mit Hoheitsabzeichen, schwarze Stiefel. Nach außen für das ungeübte Auge definitiv ein Soldat (vgl. §132a StGB Abs. 2 S. 2. "zum Verwechseln ähnlich").

Zitat von: mounty am 09. Januar 2020, 10:09:34
[...]
Dieses "Uniformtrageverbot" beruht, wie @Schützenarsch treffend sagte, auf den Erfahrungen aus der Weimarer Republik und soll den Staat und Bürger vor uniform auftretenden, gewalttätigen Gruppen schützen.
[...]
So was ähnliches wie Betrug um Geld liegt hier auch nicht vor.

Z.B. würde in Deutschland nur "Betrügen um Geld etc." rechtlich geprüft, nicht das Tragen von BW-Uniform.
Das hat leider nunmal überhaupt nichts mit dem Uniformtrageverbot zu tun. Hier geht es um Missbrauch von Uniformen und in meinen Augen macht § 132a StGB das auch eindeutig klar, dass das allgemein verboten ist, unabhängig in welcher Absicht, ob man nun was erbetteln will oder damit auf der Baustelle abhängen will (wenn die Uniform vollständig ist mit HHA).

Zitat von: Schützenarsch am 09. Januar 2020, 13:42:55
Zitat von: Holger1976 am 09. Januar 2020, 13:12:14
Zu: "Ohne ihn aufzufordern sich auszuweisen"
Die Pflicht (für einen Zivilisten), seinen Ausweis vorzuzeigen, gibt es nur gegenüber der Polizei (nicht mal gegenüber privaten Wachdiensten)- man korrigieren mich gerne, wenn ich falsch liege.
Ich zumindest würde "irgendeiner Person" meinen Ausweis nicht zeigen.

Die Pflicht besteht nicht, das ist korrekt. Solltes du dich aber nicht ausweisen wollen wenn du bei einer Straftat ertappt wirst hat dein Gegenüber das Recht der vorläufigen Festnahme
§ 127 sagt es ja auch ganz deutlich : Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Es gibt allerdings Einschränkungen die ich auch in diesem Fall ( Uniformtrageverbot) zu bedenken gebe.  Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsstrafe drohen. Ein Verdächtiger darf desweiteren nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht oder keine Identitätsfeststellung möglich ist
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen. [...]
Ich gebe dir vollkommen recht, bis auf den Verdacht einer Straftat. Laut meinem Rechtslehrer ist bereits der schwerwiegende Verdacht ausreichend für eine Festnahme nach §127 StPO. Leider finde ich die Gesetzestextstelle dazu nicht, meine es war im BGB.

Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 13:53:41
Ganz abgesehen davon, dass dem übereifrig fälschlich Festnehmenden das Notwehrrecht des vermeintlich Festzunehmenden ganz schön auf die Füße fallen kann (oder auf die Nase...)  ;)
Das stimmt wohl ;) aber unterm Strich darf ich mich ja dann auch in Notwehr wehren, Verhältnismäßigkeit und so berücksichtigt. :P

___

Zum Thema Bekleidung / Verlustmeldung.
Wer eine Verlustmeldung schreibt, ohne etwas tatsächlich verloren zu haben, begeht ein Dienstvergehen (Pflicht zur Wahrheit in diesntl. Angelegenheiten, Pflicht zur Wahrung des Eigentums des Bundes).
Hat der Sdt Ausrüstung/Bekl tatsächlich verloren und diese taucht wieder auf, ist er trotzdem nicht Eigentümer des Gegenstandes! Die Verlustmeldung ist KEIN Kaufvertrag! Streng genommen ist dieser sogar verpflichtet, das Wiederauftauchen zu melden und abzugeben!

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Andi8111 am 10. Januar 2020, 11:10:38...In weit überwiegenden Fällen von Schadensbearbeitungen handelt es sich um durch Abnutzung und/oder in Verlust geratene NVG, die ohne direkte Einwirkung des Meldenden verlustig gingen. Stichwort: Fehlteilzettel. Hierfür wird der Meldende nicht in Regress genommen, da er den Verlust nicht grob fahrlässig verursacht hat....

Das sind (vereinfachte) Aussonderungen, wo um Absetzung des Material vom Bestand gebeten wird, weil dieses nach langjährigen/häufigen Gebrauch verschlissen ist. Der bearbeitete Fehlteilzettel wurde dann zum Satz genommen, bis die Ersatzbeschaffung des ausgesonderten Versorgungsartikels, regelmäßig ein Nicht-Verbrauchsgut (NVG), beliefert worden war.

LeK

@sosnik

Ich finde es gut, wie du auf den Punkt gebracht hast, dass eine Verlustmeldung kein Kaufvertrag ist :D

Zum Rest:

Ob der 127 StPO wirklich eine Tat voraussetzt oder ein starker Verdacht ausreicht, darüber lässt sich streiten. Daher findet man dazu etwas in der Rechtsprechung (oder in der Literatur) - und nicht im BGB^^ Darin finden sich aber weitere Rechtfertigungsgründe. Vielleicht hat die dein Rechtslehrer ja als Argumentation herangezogen.

Ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, wo du schreibst, "unterm Strich darf ich mich ja dann auch in Notwehr wehren". Falls du damit sagen wolltest, dass es egal wäre, ob du zu Recht oder zu Unrecht jemanden festnimmst, weil, wenn er dir dafür auf die Nase gibt, du ja trotzdem Notwehr üben darfst: Nein, so egal wäre das nicht^^

Wenn deine Festnahme zu Unrecht geschieht, darf ja der andere Notwehr dagegen üben. Was er dann tut, ist somit (grundsätzlich) gerechtfertigt --> kein rechtswidriger Angriff --> dagegen wiederum ist keine Notwehr möglich (weil Notwehr ja einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt).

ulli76

Der Typ hat doch angegeben, dass er das öfter macht und das in einer Kleinstadt war. Dann wäre wohl die elegantere Lösung gewesen, ihn darauf hinzuweisen, dass er mit einem echten Soldaten verwechselt werden kann und das dem Ansehen der Soldaten schadet. Aber nicht auf eine Diskussion einlassen. Das schafft ja noch mehr Öffentlichkeit und schadet dem Ansehen eher. Man könnte aber der örtlichen Polizeistation einen Hinweis geben und das Problem schildern.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

TheStyler92

Zitat von: ulli76 am 11. Januar 2020, 16:15:10
Der Typ hat doch angegeben, dass er das öfter macht und das in einer Kleinstadt war. Dann wäre wohl die elegantere Lösung gewesen, ihn darauf hinzuweisen, dass er mit einem echten Soldaten verwechselt werden kann und das dem Ansehen der Soldaten schadet. Aber nicht auf eine Diskussion einlassen. Das schafft ja noch mehr Öffentlichkeit und schadet dem Ansehen eher. Man könnte aber der örtlichen Polizeistation einen Hinweis geben und das Problem schildern.

Hi,

ich bin zwar kein Soldat, mich würde aber mal interessieren wie es dem Ansehen eines Soldaten schadet wenn jemand Bier kauft?

Dürfen Soldat etwa kein Bier trinken?

Solange er das Bier in der Öffentlichkeit nicht in voller Montur konsumiert ist das doch eigentlich Banane und solange dieser sich nicht daneben benimmt oder laut rumrakehlt ist das doch sicherlich auch egal oder?


Was die Dienstvorschriften angeht gibt es da natürlich ganz klare Regelungen!

Aber so wie ich das verstanden habe trug die Person nicht einmal eine ganze Uniform und hatte die Feldbluse offen und keine Stiefel an oder?




Ich als Zivilist würde keine schlechte Meinung bilden wenn ich einen Soldaten sehe der Bier kauft, er kann ja auch gerade vom Dienst nach Hause kommen und wollte zuhause ein Paar Bier zischen. Dagegen spricht ja nichts, ob nun Soldat oder nicht.

Und er hatte ja auch ganz offen gesagt das er kein Soldat ist.

Ich denke der OP überreagiert ein wenig, von " Stolen Valour " kann ja hier keine Rede sein und ein " Walther Mitty " läuft in der Regel auch umher und behauptet er seie Soldat, mal abgesehen von der Uniform.

Als ich als 14 Jähriger Knirps mit meinen Kumpels Air Soft im Wald spielte, trugen wir meistens auch irgendwelche Armee Uniformen, US Uniformen, BW Uniformen usw und das war sicherlich auch nicht legal.

schlammtreiber

Zitat von: sosnik am 11. Januar 2020, 12:41:25
Back to the topic. Und ein paar ergänzende Infos.

Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 08:23:12
Du willst jemanden vorläufig festnehmen, weil er im Supermarkt eine alte Feldbluse und Feldhose trägt?
Uniform ist und bleibt Uniform, da ändert der eventuell nicht perfekte Zustand nichts.

Hmm, eben das bezweifle ich ja... dass es sich de jure um eine Uniform handelt, die der Mann illegal trägt... also ich bezweifle a priori, dass die von Dir angenommene "Straftat" überhaupt vorliegt.


Zitat
Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 13:53:41
Ganz abgesehen davon, dass dem übereifrig fälschlich Festnehmenden das Notwehrrecht des vermeintlich Festzunehmenden ganz schön auf die Füße fallen kann (oder auf die Nase...)  ;)
Das stimmt wohl ;) aber unterm Strich darf ich mich ja dann auch in Notwehr wehren, Verhältnismäßigkeit und so berücksichtigt. :P

Eben nicht. Wenn er sich in Notwehr wehrt, bist Du der illegale Angreifer. Du würdest bestraft, er nicht.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

sosnik

Zitat von: LeK am 11. Januar 2020, 15:40:51
[...]
Ob der 127 StPO wirklich eine Tat voraussetzt oder ein starker Verdacht ausreicht, darüber lässt sich streiten. Daher findet man dazu etwas in der Rechtsprechung (oder in der Literatur) - und nicht im BGB^^ Darin finden sich aber weitere Rechtfertigungsgründe. Vielleicht hat die dein Rechtslehrer ja als Argumentation herangezogen.

Ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, wo du schreibst, "unterm Strich darf ich mich ja dann auch in Notwehr wehren". Falls du damit sagen wolltest, dass es egal wäre, ob du zu Recht oder zu Unrecht jemanden festnimmst, weil, wenn er dir dafür auf die Nase gibt, du ja trotzdem Notwehr üben darfst: Nein, so egal wäre das nicht^^

Wenn deine Festnahme zu Unrecht geschieht, darf ja der andere Notwehr dagegen üben. Was er dann tut, ist somit (grundsätzlich) gerechtfertigt --> kein rechtswidriger Angriff --> dagegen wiederum ist keine Notwehr möglich (weil Notwehr ja einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt).
Ja, korrekt. Gehe aber ja davon aus, dass mein Eingreifen gerechtfertigt ist > ergo seine Notwehr nicht > somit Angriff auf mich, auf welchen ich mit Notwehr reagieren darf. ;)

Zitat von: ulli76 am 11. Januar 2020, 16:15:10
Der Typ hat doch angegeben, dass er das öfter macht und das in einer Kleinstadt war. Dann wäre wohl die elegantere Lösung gewesen, ihn darauf hinzuweisen, dass er mit einem echten Soldaten verwechselt werden kann und das dem Ansehen der Soldaten schadet. Aber nicht auf eine Diskussion einlassen. Das schafft ja noch mehr Öffentlichkeit und schadet dem Ansehen eher. Man könnte aber der örtlichen Polizeistation einen Hinweis geben und das Problem schildern.
Habe ihn darauf hingewiesen, Einsicht war nur leider nicht der Fall; und was soll man der Polizei sagen, ohne ID des jungen Mannes? Bei "Der läuft öfters in flecktarn rum" werden die sich auch ihren Teil denken und ähm vermutlich nichts tun.

Zitat von: TheStyler92 am 12. Januar 2020, 16:45:37
[...]
Dürfen Soldat etwa kein Bier trinken?
Solange er das Bier in der Öffentlichkeit nicht in voller Montur konsumiert ist das doch eigentlich Banane und solange dieser sich nicht daneben benimmt oder laut rumrakehlt ist das doch sicherlich auch egal oder?
[...]
Aber so wie ich das verstanden habe trug die Person nicht einmal eine ganze Uniform und hatte die Feldbluse offen und keine Stiefel an oder?
[...]
Ich als Zivilist würde keine schlechte Meinung bilden wenn ich einen Soldaten sehe der Bier kauft, er kann ja auch gerade vom Dienst nach Hause kommen und wollte zuhause ein Paar Bier zischen. Dagegen spricht ja nichts, ob nun Soldat oder nicht.

Und er hatte ja auch ganz offen gesagt das er kein Soldat ist.

Ich denke der OP überreagiert ein wenig, von " Stolen Valour " kann ja hier keine Rede sein und ein " Walther Mitty " läuft in der Regel auch umher und behauptet er seie Soldat, mal abgesehen von der Uniform.
Es geht nicht um den Alkohol an sich, sondern das Stopfen der Flasche/Dose in die Taschen, sodass der Flaschenhals noch rausguckt. Das sieht einfach nur beschissen aus.
Klar darf man in Uniform Bier kaufen^^

Nein, hat er nicht offen, erst auf Nachfrage. Von außen sieht er wie ein Soldat aus.

Ganze Uniform mit HHA, Feldjacke offen, was aber durchaus bei dem einen oder anderen vorkommt, der in der GA nicht richtig darauf hingewiesen wird, dass man die nie offen trägt. ;)

Es geht darum, dass das dem Ansehen der Bw schadet und eine Straftat ist. Sehe da kein Überreagieren.

Zitat von: schlammtreiber am 13. Januar 2020, 09:01:02
Zitat von: sosnik am 11. Januar 2020, 12:41:25
Back to the topic. Und ein paar ergänzende Infos.

Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 08:23:12
Du willst jemanden vorläufig festnehmen, weil er im Supermarkt eine alte Feldbluse und Feldhose trägt?
Uniform ist und bleibt Uniform, da ändert der eventuell nicht perfekte Zustand nichts.

Hmm, eben das bezweifle ich ja... dass es sich de jure um eine Uniform handelt, die der Mann illegal trägt... also ich bezweifle a priori, dass die von Dir angenommene "Straftat" überhaupt vorliegt.

Zitat
Zitat von: schlammtreiber am 09. Januar 2020, 13:53:41
Ganz abgesehen davon, dass dem übereifrig fälschlich Festnehmenden das Notwehrrecht des vermeintlich Festzunehmenden ganz schön auf die Füße fallen kann (oder auf die Nase...)  ;)
Das stimmt wohl ;) aber unterm Strich darf ich mich ja dann auch in Notwehr wehren, Verhältnismäßigkeit und so berücksichtigt. :P

Eben nicht. Wenn er sich in Notwehr wehrt, bist Du der illegale Angreifer. Du würdest bestraft, er nicht.
Es muss sich "de jure" nicht um eine Uniform handeln. Es reicht wie bereits geschrieben nach 132a StGB der Anschein aus (ww. "zum Verwechseln ähnlich") und selbstverständlich ist FA Gf eine Uniform!

Wenn meine Festnahme legal ist - und der Typ in für ihn plausibler Notwehr sich wehrt - kann ich tdm darauf mit Notwehr meinerseits reagieren. Seine irrtümliche Notwehr macht seine eigenen Handlungen mir gegenüber nur straffrei, wenn er dann nachweisen kann, dass er dachte, ich hätte ihn unberechtigt festgenommen.

Captain Kugelfang

@Sosnik

Ich finde es erquickend das Sie es legitim finden, einen Menschen festzuhalten, der eine Jacke/Feldbluse trägt, der eben ein Bier kauft. Stellen Sie sich vor, das artet im Streit aus und Sie beiden kämpfen. Denken Sie nicht das mehr dem Ansehen schadet, als wenn Sie Ihn mit seinem Bier von dannen spazieren hätten lassen? !

Dann behaupten Sie noch, dass Sie sich aus Notwehr verteidigen und er dann falschläge ... Absolut lachhaft Ihre Argumentation. Wenn Sie Ihn festhalten wollen, er sich angegriffen fühlt und aus Notwehr Ihnen körperliche Gewalt zufügt, haben Sie einfach Pech und bekommen noch eine Anzeige.

Sie sollte Ihre Verhaltensweise überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

schlammtreiber

Zitat von: Captain Kugelfang am 13. Januar 2020, 11:17:05
Wenn Sie Ihn festhalten wollen, er sich angegriffen fühlt und aus Notwehr Ihnen körperliche Gewalt zufügt, haben Sie einfach Pech und bekommen noch eine Anzeige.

das wäre eben auch meine Befürchtung bei der Situation.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Holger1970

Man möge mich jetzt schlagen:
Ein Fass aufmachen (Straftat, Festnehmen,...), nur weil irgendeine Gestalt mit Klamotten aus dem Armyshop biertrinkend rumläuft (solange er nicht täuschend echt wie ein Soldat aussieht) finde ich völlig überzogen und trägt keinesfalls zur Verbesserung des Ansehen der BW bei.

Die geringe Wertschätzung der Arbeit unserer Soldaten seitens weiter Teile der Gesellschaft und Politik ist völlig zu Recht als erbärmlich zu bewerten.
Aber Personen, wie sosnik beschreibt, sind wirklich ein aufgebauschtes "Nichtproblem".