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UniBW Studium nicht bestanden - wie geht es weiter?

Begonnen von Maria111, 22. Januar 2020, 20:06:13

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Maria111

Hallo!
Ich befinde mich aktuell im Studium an der UniBW in München und habe jetzt einen Drittversuch nicht bestanden, entsprechend erfolgt die Exmatrikulation.
Selbstverständlich werde ich in die Einsicht gehen um eventuell etwas retten zu können, aber ich wüsste schon vorab gerne wie es jetzt weitergehen könnte.

Weiß jemand, ob es die Möglichkeit auf einen Härtefall-Antrag gibt? Zur Prüfungszeit hatte ich familiär einige Probleme, die sich nachweisen lassen würden. 2 Tage vor der besagten Prüfung war ich auch deshalb krank geschrieben, da ich eine andere Prüfung wegen der Belastung nicht schreiben konnte. In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass in Hamburg wohl manchmal Viertversuche beantragt werden können.

Falls eine Rückkehr ins Studium nicht möglich ist: wie stehen aktuell die Chancen auf Offizier ohne Studium? Ich bin bereits Leutnant und würde nach Möglichkeit auch gerne bei der Bundeswehr bleiben.

Freue mich auf Erfahrungsberichte!

Al Terego

Zitat von: Maria111 am 22. Januar 2020, 20:06:13... wie stehen aktuell die Chancen auf Offizier ohne Studium? Ich bin bereits Leutnant und würde nach Möglichkeit auch gerne bei der Bundeswehr bleiben.

Chancen:
Offizier ohne Studium: nicht besonders gut, aber bei entsprechenden Beurteilungen und sonstigen gutenLeistungen durchaus vorhanden.
Offizier mit nicht bestandenem Studium: sehr schlecht

Was die Prüfung angeht: Wende Dich an Deine derzeitigen Vorgesetzten

dunstig

Och ich kenne mehrere aktuelle Fälle, in denen Soldaten weiter in der Bundeswehr bleiben konnten und in anderen Verwendungen (z.B. Personalbereich) untergekommen sind, nachdem sie das Studium nicht bestanden haben.

In Zeiten des Aufwuchses wäre das Pauschale Entlassen nach der Zwischenfestsetzung auch verschenktes Potential.

@TE: Wende dich an deinen Gruppenleiter und stelle den Kontakt zu deinem Personalführer her. Da du die Prüfung angetreten bist, hast du erklärt, in der Lage zu sein, diese zu absolvieren. Da nachträglich was zu drehen, wird wohl nicht klappen. Und HH und München haben ganz andere Prüfungsordnungen. Das ist wie Äpfel und Birnen. Nur das was an deiner Uni gilt, zählt für dich.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Wenn du dann in deiner zukünftigen Stammeinheit bist, versuche, deine Leistungsfähigkeit darzustellen und deine Vorgesetzten zu überzeugen, dass du auch weiterhin ein Gewinn für den AG bist. Suche dir also jetzt schon einen Verband, eine Einheit aus, in der du ungefähr abschätzen kannst, was in deiner zukünftigen Wunschverwendung auf dich zu kommt. Das muss nicht unbedingt der derzeitige Werdegang sein.
Denn bei einem Weiterverpflichtungsantrag brauchst du zwingend einen freien DP. Ohne den wirst du mit Ablauf der Zwischenfestsetzung ausscheiden. Da in der Vergangenheit bei der WV der Studienabbrecher schon mal die Quote überschossen wurde, schaut man nun schon genauer drauf.

Wenn du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht prüfungsfähig warst, hättest du das vorher anzeigen müssen. Im nachhinein ist das immer eher unwahrscheinlich.
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Schorschi1974

@Maria111
Ich kann Sie beruhigen. Die Bw hat erkannt, dass sie Potential verschwendet, wenn sie Studienabbrecher nicht weiterverpflichtet. Deswegen stehen die Chancen so schlecht nicht.
Aber Sie wissen ja, Eignung, Leistung, Befähigung, usw.
Beispiele gibt's genug, ich hab's als Studienabbrecher auch zum OTL geschafft, mein Kdr zum BGen.

Ralf

ZitatIch kann Sie beruhigen. Die Bw hat erkannt, dass sie Potential verschwendet, wenn sie Studienabbrecher nicht weiterverpflichtet.
Hatte sie ja dann wohl schon früher ;-)

Nur ohne DP läuft halt nichts.
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Leon879

Hallo,

ich war Heute beim Karriereberater und dieser hat mich für ein Studium in der Offizierslaufbahn beraten. Ist es korrekt dass man nichts zurückzahlen muss, falls man das Studium nach dem Drittversuch nicht bestehen würde?

Mit freundlichen Grüßen

Leon

Ralf

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