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Seiteneinstieg als Reserveoffizier

Begonnen von K.Schmidt, 01. Februar 2020, 14:31:48

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K.Schmidt

Guten Tag,

trotz intensiver Recherche in zahlreichen Broschüren, hätte ich einige Fragen bezüglich der Laufbahn als Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes.
Zu meiner Person: Ich habe einen Abschluss zum Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. Seit mehreren Jahren arbeite ich in der Personalabteilung einer Kommunalverwaltung und bin vor kurzem zum stellvertretenden Abteilungsleiter ,,befördert" worden. Ich bin ungedient, da zu damaliger Zeit die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und ich direkt nach dem Abitur in ein duales Studium des Öffentlichen Dienstes eingestiegen bin.

Die Bundeswehr hat mich jedoch schon immer begeistert, da einige meiner Verwandten ebenfalls in den Streitkräften gedient haben und dies mein Interesse geweckt hat.

Nun zu meinen Fragen:

1.Gibt es in der Bundeswehr Bedarf an Personal mit meinen Qualifikationen?
2.Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich in meinem Heimatbundesland (Mecklenburg-Vorpommern) den Dienst verrichten kann? Vorausgesetzt, ich schaffe das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr.
3.Inwieweit ist die Heranziehung zur einem Reserveeinsatz verpflichtend und sind Auslandseinsätze möglich? Immerhin gibt es auch einige private Verpflichtungen, welche wahrgenommen werden müssen.

Über einige Antworten und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!

PzPiKp360

Es gibt drei Wege, um als Reservist in Richtung Offizier zu gehen:

I) RO-SE (Reserveoffizier Seiteneinsteiger) nach SLV § 43 (3) i.V.m. § 26 (2), pro Jahr zwischen 50 und 80 Dienstposten, wobei hierfür ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss, das exakt so für den Dienstposten vorgesehen ist. Die Liste ist mittlerweile öffentlich, und die Konkurrenz ist hart, da bewerben sich gerne Dr. mit viel Berufserfahrung (der Link ist kein Scherz!): https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/milGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C1266E6EA3631EE982D579D8EDE8123F/?json=%257B%2522Place%2522:%2522%2522,%2522PLZ%2522:%2522%2522,%2522Distance%2522:0,%2522HierarchyLevel%2522:%255B%255D,%2522ArtResStelle%2522:%255B%255D,%2522StartDate%2522:%2522%2522,%2522EndDate%2522:%2522%2522,%2522FunctionalArea%2522:%255B%255D,%2522InterestGroup%2522:%255B%255D,%2522Industry%2522:%255B%255D,%2522ContractType%2522:%255B%255D,%2522EmployeeFract%2522:%255B%255D,%2522OrgObjid%2522:%255B%255D,%2522Ausbi%2522:%255B%255D,%2522HotJob%2522:false,%2522NewJob%2522:false,%2522Keywords%2522:%2522%2522,%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220020%2522%255D,%2522ShlpBesoldGrp%2522:%255B%255D,%2522BesGruppe%2522:%2522%2522,%2522BesTabelle%2522:%2522%2522,%2522Country%2522:%255B%255D,%2522Region%2522:%255B%255D%257D

II) RO-SE (Reserveoffizier Seiteneinsteiger) nach SLV § 43 (3) i.V.m. § 26 (4), bei dem ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss, das aber nicht mit dem zukünftigen Dienstposten verknüpft ist. Die Nachfrage sei ziemlich hoch, aber es gäbe nur relativ wenige Einstellungen, neulich von einem Verhältnis von 50 Dienstposten zu 400 Geeigneten gelesen, und die Ausbildung erfolgt in DVag, min. neun Wochen ohne USG! Kann sich nicht jeder leisten.

III) ROA a.d.W. (Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes) nach SLV § 43 (2), dafür reicht zwar offiziell der Realschulabschluss plus Ausbildung, aber nach dem Motto "Bestenauslese" dürfen es schon ein gutes Abitur, je nach Alter ein Hochschulabschluss, einschlägige Berufserfahrung usw. sein, da wird eine Gesamtschau vorgenommen, in der Auswahlkonferenz nach dem Assessment. Altersgrenze gibt es nicht mehr. Die bisherige Bw-Karriere, egal ob Mannschafter oder Unteroffizier, wird in die Gesamtschau einbezogen, gute Beurteilungen helfen. Wie so was beispielhaft für einen ITler Ü40 funktioniert steht hier als Erfahrungsbericht nebenan: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62256.0.html


Zu deinen Fragen:

1. Vermutlich schon, dazu mögen die hier versammelten Personaler mehr schreiben. Angesichts der für I) vorgebenen Liste der Studienfächer, in der Dein Fach nicht aufgeführt ist, erscheint damit der Zugang nach III) angezeigt.
2. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundeswehrstandorte_in_Mecklenburg-Vorpommern - möglich, dort könnte sich ein Plätzchen für einen Personaler (das dürfte Deine Richtung werden, oder?) finden. Sicher ist das bei einer "Bundeswehr" (man achte auf das "Bund" im Namen) aber nicht.
3. Reserve ist immer freiwillig. Auslandseinsätze sind möglich, aber ebenso freiwillig, bzw. dafür muß man sich schon aktiv melden.

wolverine

#2
Ich würde mich an Ihrer Stelle an das Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern wenden und dort an die Personalabteilung. Mit denen würde ich meine Wünsche und Vorstellungen besprechen und hören, ob das realistisch ist.
Z. B. Könnten Sie an der Ausbildung für Ungediente teilnehmen und parallel einen Antrag auf ResOffz a. d. W. stellen. Dann überbrücken Sie die Wartezeit sinnvoll und bekommen schon einmal Einblicke, werden gemustert und erhalten grundlegende Fähigkeiten (Schieß- und San-Ausbildung, Leistungsnachweise).
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Ziuson

,,Wer sich stets zu viel geschont hat, der kränkelt zuletzt an seiner vielen Schonung. Gelobt sei, was hart macht!" Friedrich Wilhelm Nietzsche

Ralf

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Vielen Dank für die schnelle Antwort!  Ist auch ungefähr bekannt (vielleicht aus Erfahrungen aus den vergangenen Jahren oderso) wie viele das Assessmentcenter bestehen und sich somit um diese 70 Plätze "streiten"? Und wissen Sie auch wie viele Stellen es für ROA SaZ 2 sind?
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K.Schmidt

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Ich werde mich zeitnah an das Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern sowie an die Karriereberatung der Bundeswehr in Rostock wenden. Ich muss jedoch gestehen, dass mich der Bericht von Martin Wilbers (siehe dazu https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67672.0.html) sehr erschrocken und eine demotivierende Auswirkung für Menschen hat, die sich freiwillig in der Bundeswehr engagieren wollen. Zumindest wenn das Verfahren gem. § 43 (3) i.V.m. § 26 (4) SVL in Frage kommen sollte.

wolverine

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Ziuson

Nochmals vielen Dank für die Antwort! Kann man ganz grob sagen, wie viele das AC in Erfurt bestehen und sich dann um diese rund 230 Plätze "streiten"?  300? 600? 1000?
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arcd008

Hi allerseits,

Zitat von: K.Schmidt am 02. Februar 2020, 21:16:46
Ich muss jedoch gestehen, dass mich der Bericht von Martin Wilbers (siehe dazu https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67672.0.html) sehr erschrocken und eine demotivierende Auswirkung für Menschen hat, die sich freiwillig in der Bundeswehr engagieren wollen. Zumindest wenn das Verfahren gem. § 43 (3) i.V.m. § 26 (4) SVL in Frage kommen sollte.

wurde auch schon in https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67647.0.html thematisiert, wobei ich mich im Wesentlichen auf Zeit der Ausbildung bezog, der Beitrag von panzerjaeger auf das Auswahlverfahren an sich für 26(2)/(4).

so long

arcd008

Ralf

Zitat von: Ziuson am 03. Februar 2020, 07:38:12
Nochmals vielen Dank für die Antwort! Kann man ganz grob sagen, wie viele das AC in Erfurt bestehen und sich dann um diese rund 230 Plätze "streiten"?  300? 600? 1000?
Ca. 1.000. Und das hilft dir nun weiter?
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Waldecker

Zitat von: arcd008 am 03. Februar 2020, 11:01:05
Hi allerseits,

Zitat von: K.Schmidt am 02. Februar 2020, 21:16:46
Ich muss jedoch gestehen, dass mich der Bericht von Martin Wilbers (siehe dazu https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67672.0.html) sehr erschrocken und eine demotivierende Auswirkung für Menschen hat, die sich freiwillig in der Bundeswehr engagieren wollen. Zumindest wenn das Verfahren gem. § 43 (3) i.V.m. § 26 (4) SVL in Frage kommen sollte.

wurde auch schon in https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67647.0.html thematisiert, wobei ich mich im Wesentlichen auf Zeit der Ausbildung bezog, der Beitrag von panzerjaeger auf das Auswahlverfahren an sich für 26(2)/(4).

so long

arcd008

Es mag daran liegen, dass ich positiv überrascht war, überhaupt noch eine Einstiegsmöglichkeit aufgezeigt bekommen zu haben, der Bericht ruft bei mir jedenfalls weder Erschrecken hervor noch fühle ich mich demotiviert. Die Unterschiede zwischen den Verfahren nach § 26 (2) bzw. § 26 (4) SLV sind nun mal gesetzt (und m.E. nachvollziehbar), ohne großen Aufwand zu recherchieren und inhaltlich eindeutig. Ich persönlich empfinde es immer als etwas befremdlich, sich weitestgehend auf Aussagen Dritter zu verlassen, statt sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten selber mit Informationen zu versorgen - um dann zu einem späteren Zeitpunkt über mangelnde Vorbereitung zu klagen...  ???

...denn merke: Ein Blick ins Gesetz (oder in diesem Fall die Verordnung) erleichtert die Rechtsfindung...  ;)

Ziuson

Danke! Naja man kann mit diesem Wissen seine Chancen etwas besser einschätzen. Man erfährt ja erst im Mai ob es ggf schon am 01.07. losgeht.
,,Wer sich stets zu viel geschont hat, der kränkelt zuletzt an seiner vielen Schonung. Gelobt sei, was hart macht!" Friedrich Wilhelm Nietzsche

F_K

@ Ziuson:

Je nach EIGENER Leistung gibt es auch unmittelbar eine Direktzusage - also rechtzeitig.

Männer / Menschen machen Dinge, weil Sie diese WOLLEN, völlig unabhängig von "Chancen".

Viel Erfolg.

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