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Dienstantritt/ Arbeitgeber

Begonnen von Halksk, 05. Februar 2020, 20:03:52

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Halksk

Guten Abend. Eine Frage hätte ich.

Kurz zu meiner Situation: mache zurzeit noch ein FSJ im Krankentransport bis Ende Februar. Meine ausbildungszusage (SAZ 13 Feldwebellaufbahn) habe ich im November 2019  bekommen. Der Einplaner hat mich auch darüber belehrt zwecks Kündigung etc. Mein Dienstantritt beginnt am 1.10.2020. Da ich nicht daheim rumsitzen kann und werde, werde ich hauptamtlich im Krankentransport übernommen mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende diesen Jahres, allerdings bin ich jetzt etwas stutzig weil da drinnen steht, dass mit Abschluss dieses Vertrages alle älteren Verträge ihre Gültigkeit verlieren. Muss ich mir jetzt Sorgen machen um meine Ausbildung bei der Bundeswehr?
Ich wurde weder von der Personalleitung, noch vom wachenleiter gefragt ob ich etwas vorhabe an Ausbildung etc und wie lange ich bleiben möchte. Es gab auch kein Vorstellungsgespräch weil die mich kennen und sprich alles nur per Post zugeschickt worden ist.
Ich danke und einen schönen Abend.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Halksk

Ich zitiere was im Vertrag steht: alle zeibefristeten und evtl. Unbefristeten Arbeitsverträge mit älteren Datum, auch mit den Kreisverbänden des DRK im (mein Bundesland), verlieren mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages ihre Gültigkeit.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Halksk

Vielen lieben Dank @Ulli76.  :o fällt mir ein Stein vom Herzen. Schönen Abend.

Thomi35

Außerdem ist zu beachten, daß das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit nicht durch einen Arbeitsvertrag (§§ 611 ff. BGB) zustande kommt: Der Soldat auf Zeit wird ernannt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Soldatengesetz).

Halksk

@Thomi35 Danke für die Information! Also verstehe ich es richtig, dass die Regelung in meinem befristetem Vertrag über vorher abgeschlossene Arbeitsverträge nicht die Ausbildungzusage bei der Bundeswehr betrifft, weil bei der Bundeswehr kein Arbeitsvertrag zustande kommt, sondern ich zum SaZ ernannt werde?

2Cent


Wenn sie einen Handyvertrag bei der Telekom haben meinen Sie der könnte seine Gültigkeit verlieren nur weil das in ihrem neuen Vertrag mit Vodafone steht?
Wohl doch eher nicht.
Sie sollten sich da noch etwas fortbilden, sowas sollte man als Ü18 schon wissen.

Halksk

Nehme ich mir zu Herzen @2cent. Der hat hat darin kaum wissen, der andere aber dafür in etwas anderem viel mehr.

Thomi35

Zitat von: Halksk am 05. Februar 2020, 22:21:43
@Thomi35 Danke für die Information! Also verstehe ich es richtig, dass die Regelung in meinem befristetem Vertrag über vorher abgeschlossene Arbeitsverträge nicht die Ausbildungzusage bei der Bundeswehr betrifft, weil bei der Bundeswehr kein Arbeitsvertrag zustande kommt, sondern ich zum SaZ ernannt werde?

Genau.

Natürlich ist es auch korrekt, was die anderen hier schreiben: Es ist nicht möglich, mit jemanden zu vereinbaren, daß ein Vertrag mit einem Dritten nicht mehr gelten soll. Das kann man nur mit dem Dritten selber regeln.


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