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Krankenversicherung als FWDL

Begonnen von Phil123, 06. August 2012, 17:41:49

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Paulinchen

Hier sollte es hin - sorry ...

Ehrlich gesagt, fand ich den Formularkram auch nicht so ganz übersichtlich. Wir sind mit dem ganzen Babel zur KK gegangen. An die soll wohl auch die Meldebescheinigung (hab ich hier vor einigen Tagen gefragt und keine Antwort bekommen), da für Schulabgänger weder ein AG, noch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig sind, richtig?

Die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" verstehe ich auch nicht ... was ist damit zu tun?

Gruß P.

KlausP

Die Krankenkasse benötigt keine Meldebescheinigung, jedenfalls wäre das für mich vollkommen neu.

ZitatDie "Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" verstehe ich auch nicht ... was ist damit zu tun?

Werden Sie als FWDL eingestellt? Damit können Sie z.B. wenn Sie eine eigene Wohnung haben, bei Ihrer Unterhaltssicherungsbehörde einen Mietzuschuss beantragen. Was Ihnen eventuell an Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zusteht, können Sie dem Gesetz entnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html

Die Unterhaltssicherungsbehörde ist bei Ihrem Landratsamt oder bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung "aufgehängt".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paulinchen

Wohin dann mit der Meldebescheinigung (ja FWD), wenn ich gerade aus der Schule raus bin, keinen AG habe, keine Leistungen erhalte, kein Rentner bin und auch kein Selbstständiger ...
Es wird mehrfach auf diese Meldepflicht hingewiesen, sie soll unverzüglich erfolgen. Ich weiß nur nicht, wer die kriegt ...

Gruß P.

ulli76

Du sollst es nur unverzüglich melden,falls du jemanden hast,an den du es melden kannst.
Wenn et niemanden gibt,dann gibbet niemanden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Vielleicht schreiben wir ja hier aneinander vorbei. Was meinen Sie überhaupt für eine "Meldebescheinigung"? Die, die man beim Einwohnermeldeamt bekommt? So habe ich das jedenfalls verstanden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paulinchen

Also:
Ich habe eine Mitteilung zum Dienstantritt bekommen. Mit dabei waren auch Gutscheine für Fahrkarten der Bahn. Damit kann ich was anfangen.
Dann gab es in der gleichen Post noch viele andere Dinge, die ich nicht auf Anhieb verstanden habe.
So z.B. die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Scheint für mich uninteressant zu sein. Ich habe außer meinen Eltern niemanden, der mir - zumindest bisher - den Unterhalt gesichert hat. Und meine Eltern meinen, sie seien bis nach Abschluss einer 1. Ausbildung auch dafür zuständig.
Dabei sind einige Seiten "Information zum Dienstantritt", in denen mehrmals (deutlich/wichtig/genau beachten) auf die Meldepflicht hingewiesen wird. Auch auf dem auszufüllenden Bogen "MELDUNG" steht nur: Hinweise des Informationsblattes beachten!!! Darin steht, daß bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber, bei Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit und bei Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende des Wehrdienstes UNVERZÜGLICH der KK zu melden haben. Es gibt einige, die das selbst tun müssen, darunter falle ich. Soviel verstanden.

Wir haben nun dieses auszufüllende Blatt es mit mehrern Leuten gelesen und ich war auch bei der KK und der Gemeinde. Keiner weiß was damit anzufangen.
"Meldung gemäß §204 SGB V über den Beginn der  Teilnahme am FWD"
weiter geht es mit: "An die .......... (Bezeichnung der Krankenkasse)" - die will es aber gar nicht haben. Die haben nur eine Kopie von der Mitteilung zum Dienstantritt gemacht und alles aufgenommen, die Mitgliedschaft ruht, fertig.

Jetzt liegt hier bei mir zu Hause immer noch dieses Formular (unverzüglich, selbstständig, wichtig) - und keiner will es.

KlausP

Und das soll Ihre ominöse "Meldebescheinigung" sein?  So heisst das Formblatt aber auf keinen Fall! ::) Dann hätten wir tatsächlich aneinander vorbei geschrieben. Wenn Ihre KK den Wisch nicht braucht und denen die "Mitteilung zum Dienstantritt" reicht, heben Sie ihn trotzdem auf - der Teufel ist 'n Eichhörnchen und irgendwann wollen die das Zeugs doch noch haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ja dann passt es doch.Ob die KK jetzt das offizelle Formular will oder sich ne Kopie von der Aufforderung zum Dienstantritt zieht kommja auf's gleiche raus.Im Ergebnis ruht die Mitgliedschafft ab Dienstantritt und gut.
Wenn du keinen Arbeitgeber hast und auch nix von Arbeits- oder Sozialamt bekommst,dan gibbet eben in deinem Fall niemanden,der das bekommt.Nimm die nen Ordner,hefte es da mit den anderen Unterlagen vom Bund ab und gut.
Deine Eltern sollten allerdings dran denken, dass sie es der Kindergeldstelle melden. FWDL gilt nicht als Ausbildung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paulinchen

Ja, an das Kindergeld haben sie schon gedacht und gemeckert, weil: Falls es bei mir doch noch mit der Polizei klappt, besuche ich eine Fachhochschule, bekomme noch mehr Geld, aber bleibe leistungsberechtigt! Das soll mal einer verstehen ...
Und abgeheftet ist auch alles schön ordentlich  :P

Paulinchen

Und PS:
Wie das Blatt heißt, weiß ich nicht. Das erste dick gedruckte Wort ist eben MELDUNG und in den Infos ist von Meldepflicht und Meldebescheinigung die Rede - da kann ich ja nichts für ...

Hades

Habe mir das hier durchgelesen aber hab trotzdem paar Fragen.

Erstens habe ich gar keine Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde bekommen, obwohl es in den Anlagen steht. Oder der Zettel hat eine andere "Überschrift" wie in der Anlage genannt.

Erhaltene Zettel :
- Mitteilung zum Dienstantritt des FWDL
- Meldung gem. §204 Beginn und Ende FWDL
- Informationen zum Dienstantritt
- Meldepflicht bei Wehrdienst
- Allgemeine Hinweise für Empfänger von Bezügen nach dem Wehrsoldgesetz.
- Fahrkarten
- Dienstposten Beschreibung

Da ich die Sachen am Freitag bekommen habe und morgen mein Chef das erste Mal wieder sehe nach erhalten der Unterlagen und dort vermerkt ist unverzüglich den AG Bescheid zu geben wollte ich bisschen vorbereitez sein.

Aktuelle Situation Dienstantritt 04.05. Würde am 31.03 kündigen da dort meine Ausbildung endet mit ablegung der Prüfung. Und ich eh nicht übernommen werden will bzw. das auch noch nicht im rumsteht. Somit stehe ich bis zum Dienstantritt  nicht mehr in einen Arbeitsverhältnis.

Allerdings weiß ich nicht wofür die Zettel in Sachen Meldung nach §204 SGB sind. Für meine Krankenkasse oder meinen AG? Muss ich diese ausfüllen oder wer?

In der Anmerkung ist nämlich vermerkt dass der AG dies sofort der KK unverzüglich mitzuteilen hat.
Nun denke ich nicht, dass er das machen wird, da ich ihm auf gut deutsch scheiß egal bin. Und es nicht wirklich von ihm abhängig machen will.

Und muss ich die Unterlagen nach §204  mit zum dienstantritt nehmen oder schon vorher zur Bw schicken?

Bin bisschen überfordert und hab auch Angst vor seiner Reaktion, da ich vorgesehen habe zu kündigen und ihn dann nie wieder zu sehen. So aber weiß er schon ein Monat vorher bescheid, dass ich gehe und werde ihn in dieser Zeit auch noch begegnen.

MfG Hades.




Ralf

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Hades

Ja ich weiß, aber wollte nicht ein neuen thread eröffnen wenn das Thema hier schonmal angesprochen wurde.
Aber natürlich kann ich auch ein neuen post machen.

Entschuldigung  ::)

F_K


Hades

Naja falls er mich übernehmen möchte müsste ich kündigen würde ich es annehmen. Aber da ich ja eh nicht übernommen werden will. Muss ich nicht kündigen.