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OA ohne Studium nach zivilem Studium

Begonnen von Harzer_Zackel, 20. Februar 2020, 12:46:04

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Ralf

#15
 ::) Nun mach dir doch keinen Kopf drum in welcher ERF du betrachtet wirst. Dafür wird das ACFüKrBw bezahlt.
Du bist doch nicht der erste, der mit dieser Konstellation kommt und wirst auch nicht der letzte sein.
BAPersBw wird dich nach deren Vorgaben reihen. Das ACFüKrBw versucht das Maximum an Einstellungen zu generieren und wird i.R.d. eines verwaltungsrechtlich nachvollziehbarem Handeln dich wo immer möglich so betrachten, dass es sowohl für dich als auch dem Arbeitgeber passt.

Und ich würde mich nicht festlegen wo du betrachtet wirst, erste einmal ist das für dich nicht relevant (um nicht zu sagen, geht dich nichts an mit wem du betrachtet wirst; wichtig ist nur, dass es nachvollziehbares Verwaltungshandeln bleibt) und es verengt den Gestaltungsspielraum des ACFüKrBw und nimmt Flexibilität.
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Harzer_Zackel

Danke Ralf,

hast ja Recht, die wichtigste Hürde zur Einstellung habe ich eh schon genommen  ;)

Dann heißt es jetzt einfach abwarten bis Anfang Juni der Bescheid kommt und dann den ganzen Rest mit AG klären.

Danke für eure Unterstützung.

bmar

Ralf möge mich korrigieren, aber ist die Unterscheidung Offz mit/ohne Studium nicht durchaus relevant für die Übergangsgebührnisse/BFD-Ansprüche am Ende der Dienstzeit? Die Differenz ist doch gravierend.

Ralf

Nein, denn der BFD-Anspruch ist erst einmal grundsätzlich gleich und verringert sich nur durch die während der Dienst durchgeführten zivilberuflichen (also auch Studium) Maßnahmen.
Da hier kein Studium während der Dienstzeit erfolgt, keine Abzüge.
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