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Unterkunft zu weit weg vom Diensleistungszentrum

Begonnen von seemslikeyoudontknowme, 03. März 2020, 11:57:20

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seemslikeyoudontknowme

Hallo zusammen,

Ich soll im Rahmen meines Studium insgesamt zwei Praxissemester an einem Bundeswehrdiensleistungszentrum arbeiten. Untergebracht werde ich in einer Kaserne. Das Problem besteht darin, dass die Kaserne knapp 20 km vom DLZ entfernt ist und es überhaupt keine öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, die ich nutzen könnte. Da ich kein Fahrzeug habe (war übrigens auch keine Zulassungsvoraussetzung) weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich das täglich einrichten soll. Die Frau am Telefon meinte, dass sich jeder selber drum kümmern muss. Auto mieten oder kaufen übersteigt aber jede Logik und wird auch nicht bezahlt und kann von mir als Student auch nicht bezahlt werden. Kann man im Zweifelsfall den Ausbildungsstandort ändern lassen? Hat jemand sonst ähnliche Erfahrungen und kann helfen?
Vielen Dank im Voraus!


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

2Cent

Ich halte die Kommentare für überflüssig, wenn man euch 20 Kilometer von der Kaserne unterbringen würde, wärt ich auch gefrustet.

Aber das führt zum eigentlichen Punkt, was für rechtliche Ansprüche haben sie denn?

Wenn sie Anspruch auf Unterkunft haben, dann sicherlich auch näher als 20 Kilometer am DLZ oder eben auf Transport.

Wenn sie keinerlei Ansprüche haben wird es halt schwer.

dunstig

@2Cent: Kam bereits mehrfach vor, da Kaserne A keine Unterkünfte hatte und Kaserne B < 25km entfernt war. Wie man dann von B nach A kam, durfte selber organisiert werden. Bei mehreren Leuten wurden Fahrgemeinschaften gebildet, ein anderer hatte seinen Roller aus der Heimat überführt. An einigen Luftwaffenstützpunkten wie in Neuburg sogar generell nicht anders möglich, da Flugplatz/Arbeitsbereich und Unterkunftsbereich räumlich (ca. 10km) getrennt sind. Wobei es da auch einen Shuttleservice gibt.

Ansonsten waren die Hinweise von mir tatsächlich ernst gemeint. Auto-Abos gibt es z.B. schon für unter 200€ im Monat und ermöglichen so recht kurzfristig eine gute Mobilität, wenn man befristet in der Pampa unterkommen muss. Gerade bei der Bundeswehr kann das immer wieder passieren.

ZitatDie Frau am Telefon meinte, dass sich jeder selber drum kümmern muss.
Welche Frau war das? Hast du direkt am Standort mal angerufen und beim Gezi/Spieß gefragt, was es für Möglichkeiten gibt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ 2Cent:

Ggf. gibt es einen Anspruch auf eine Wegstreckenentschädigung - aber der eigentliche Arbeitsweg (die Durchführung desselben)liegt immer in der Verantwortung des Soldaten / Beamten / Studenten - insoweit war mein Ratschlag durchaus sinnvoll.

(Fahrrad ist bei der Wegstrecke sicherlich die kostengünstigste Möglichkeit).

2Cent

Dann waren eben die Unterkünfte nichts passend, aber ja früher soll es das gegeben haben.

Aber in der heutigen Zeit gibt's doch dann einfach ein Shuttle.
Selbst 2006 gab's zwischen Pöcking und Feldafing ein Shuttle.




LwPersFw

Zitat von: dunstig am 03. März 2020, 14:32:32
@2Cent: Kam bereits mehrfach vor, da Kaserne A keine Unterkünfte hatte und Kaserne B < 25km entfernt war. Wie man dann von B nach A kam, durfte selber organisiert werden. Bei mehreren Leuten wurden Fahrgemeinschaften gebildet, ein anderer hatte seinen Roller aus der Heimat überführt. An einigen Luftwaffenstützpunkten wie in Neuburg sogar generell nicht anders möglich, da Flugplatz/Arbeitsbereich und Unterkunftsbereich räumlich (ca. 10km) getrennt sind. Wobei es da auch einen Shuttleservice gibt.

Ansonsten waren die Hinweise von mir tatsächlich ernst gemeint. Auto-Abos gibt es z.B. schon für unter 200€ im Monat und ermöglichen so recht kurzfristig eine gute Mobilität, wenn man befristet in der Pampa unterkommen muss. Gerade bei der Bundeswehr kann das immer wieder passieren.

Bei Soldaten gibt es klare Regeln.

Ausgangspunkt ist die Frage, ob der Soldat auf Grund dienstlicher Anordnung zum Wohnen in der GMU verpflichtet wird ( z.B. Lehrgangsteilnahme ).

Rechtsgrundlagen dafür:

• für SaZ und BS § 69 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
• für FWDL § 14 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes (WSG)
• für RDL § 20 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG)

Ist die bereitgestellte GMU dann mehr als 2 Km vom Ort der Dienstleistung entfernt, werden die notwendigen Kosten für die Fahrten erstattet.

In Fällen, in denen der Anspruch auf Bereitstellung einer unentgeltlichen GMU durch den Dienstherrn nicht erfüllt werden kann,
können ausnahmsweise, im Falle einer Distanz von mehr als zwei Kilometern, auch Fahrtkosten für die Fahrt von einer anderen Unterkunft
zur Dienststätte erstattet werden. Das gilt nicht, wenn die andere Unterkunft aus persönlichen Gründen genutzt wird oder der
Betroffene aus persönlichen Gründen von der Verpflichtung zum Wohnen in GU befreit ist.

Generell gilt dann:

Soldatinnen und Soldaten, die zum Wohnen in einer GU verpflichtet sind und denen eine Unterkunft zugewiesen wird,
die nicht innerhalb einer Entfernung von zwei Kilometern zur Dienststätte liegt, haben Anspruch auf Erstattung der
notwendigen Fahrtkosten zur Unterkunft und zurück. Die Fahrten sind dienstlich veranlasste Fahrten, die Übernahme
von Kosten für solche Fahrten ist den Soldatinnen und Soldaten nicht zumutbar, da die Soldatinnen und Soldaten sich
diesen Aufwendungen nicht entziehen können.

Für die genannten Fahrten sollen grundsätzlich Dienstfahrzeuge eingesetzt werden.

Wenn der Dienstherr den Transport zur Dienststätte nicht selbst durchführen kann oder dieser
deutlich unwirtschaftlich ist, ist es geboten, den Soldatinnen und Soldaten Fahrkarten für die Nutzung
öffentlicher Beförderungsmittel zur Verfügung zu stellen oder dafür entstehende Kosten zu erstatten.

Nur, wenn
die Nutzung kostenfreier Transportmittel und öffentlicher Beförderungsmittel nicht
möglich oder zumutbar ist, sind entstehende Fahrtkosten für die Nutzung anderer Beförderungsmittel
im erforderlichen Umfang zu erstatten.

Für die Berechnung der erstattungsfähigen Auslagen sind §§ 4 und 5 des Bundesreisekostengesetzes
(BRKG) entsprechend anzuwenden.

(Quelle : A-1450/2)


Ob es analoge Regelungen für Beamte/Arbeitnehmer gibt ... wäre zu prüfen... ich weiß es nicht...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

@LwPersFw: Danke für die detaillierte Darstellung. Das ist soweit bekannt. Aber: Gibt es auch etwas belastbares, was als zumutbar gilt. Denn das ist jedes Mal das große Drama gewesen mit der Abrechnungsstelle, was eben dazu geführt hat, dass ich die paar Kilometer eben einfach selber fahre oder die paar Euro fürs Taxi selber trage, statt mich mehrere Stunden mit Anträgen und Argumentationsketten bzgl. Zumutbarkeit rumzuschlagen.

Gerne auch per PM, ist ja doch ein wenig Off topic jetzt. 
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

seemslikeyoudontknowme

Zitat von: F_K am 03. März 2020, 13:09:09
Fahrrad?

Danke für den Ratschlag, aber ich kann mir deutlich Schöneres vorstellen, als bei Wind und Wetter und im Winter täglich 40 km zu radeln.

Im Endeffekt läuft alles auf einen Standortwechsel hinaus.

Vielen Dank an alle, die helfen wollten.

funker07

Hast du einene dienstlichen Führerschein bzw die Zeit (eine Woche, B zivil ist ja vorhanden oder?) kurzfristig einen zu machen?
Falls ja, würde ich einfach mal ein DienstKfz anfordern. Muss nicht klappen, aber einen Versuch ist es wert.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nachtmensch

Was sagt denn der Ausbildungsbeauftragte, dass die Unterkunft so weit weg ist?
Welche Lösungsmöglichkeiten wurden dir nach deinem Anruf bei ihm benannt?
Kommen die Mitstudierenden auch in der Kaserne unter und könntest du mit denen zum BwDLZ fahren?
In Mannheim muss man doch auch morgens von Käfertal aus zur Hochschule kommen und das sind so knapp 10km und funktioniert doch auch mit Absprachen, ÖPNV, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.

seemslikeyoudontknowme

Zitat von: ulli76 am 03. März 2020, 19:46:36
HImmel- dann sieh halt zu dass du das Praktikum woanders machst.

Erstens, habe ich schon geschrieben, dass der Standort gewechselt wird. Zweitens habe ich darauf keinen Einfluss. Erst denken und dann schreiben.

seemslikeyoudontknowme

Zitat von: Nachtmensch am 03. März 2020, 20:04:02
Was sagt denn der Ausbildungsbeauftragte, dass die Unterkunft so weit weg ist?
Welche Lösungsmöglichkeiten wurden dir nach deinem Anruf bei ihm benannt?
Kommen die Mitstudierenden auch in der Kaserne unter und könntest du mit denen zum BwDLZ fahren?
In Mannheim muss man doch auch morgens von Käfertal aus zur Hochschule kommen und das sind so knapp 10km und funktioniert doch auch mit Absprachen, ÖPNV, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.

In Mannheim gibt es sicherlich öffentliche Verkehrsmittel. An meinem ursprünglichen Dlz eben gar nicht. Viel wurde mir nicht gesagt, nur dass ich mich selbst drum zu kümmern habe und Leute suchen soll, die mit mir vor Ort arbeiten und eben Fahrgemeinschaften gründen. Gestaltet sich nur schwierig, da ich dort  logischerweise niemanden kenne und mich darauf verlassen, dass der andere Student MÖGLICHERWEISE ein Fahrzeug hat, ist witzlos. Wie schon gesagt, ich habe mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen und so wie es aussieht, werde ich an einen Ort versetzt, wo es die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gibt.

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