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Bahn fahren in der AGA

Begonnen von DerMittelfranke, 11. März 2020, 22:29:25

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DeltaEcho

Es kann am Gelöbnis festgemacht werden, muss es aber nicht. Dies entscheidet der DV nach eigenen Ermessen.

Das Gelöbnis findet übrigens auch im Verbund statt (mehrere GA Kp zusammen).
Eine solche Beschwerde hätte keine Aufsicht auf Erfolg, da die Vorschriftenlage eindeutig ist.

wolverine

Hing das nicht früher mit der Grußabnahme zusammen und nicht mit dem Gelöbnis? Von daher ist es Sache der Dienstplangestaltung, dies zeitnah einzusteuern.
Und gibt es noch den Hinweis, am ersten Wochenende Dienstanzusetzen? Beides gekoppelt wäre doch schon einmal ein gangbarer Weg.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Zitat von: IcemanLw am 12. März 2020, 10:05:58
Ist das pauschale(!) Verbot der Bahnreise in Uniform überhaupt noch zulässig seitdem wir gratis Bahn fahren dürfen?
Es geht hier immerhin um bis zu 4 stellige Summen die der Soldat mehr ausgeben muss, wenn er erst spät in der GA mit Uniform fahren darf.
Da kann man ganz eindeutig von einer Beschwer reden.

Es ist eine vollkommen freiwillige Leistung des Dienstherrn - ohne das vom Nutzer irgend ein rechtlicher Anspruch darauf besteht.

Deshalb kann der Dienstherr auch vollkommen frei festlegen, wer wie wann diese Leistung nutzen darf.

Deshalb würde eine Beschwerde vollkommen ins Leere laufen.


Was der Dienstherr gewähren muss ... sind die den jeweiligen Personengruppen zustehenden Leistungen nach BUKG/TGV/BRKG...

Und nur diese - bei bestehendem Anspruch - und dessen nicht Erfüllung ... würden mit einer Beschwerde einzufordern sein.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

IcemanLw

Ich sehe es trotzdem kritisch, aber das wird früher oder später eh mal bei entsprechenden Stellen zur Entscheidung stehen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

KlausP

Zitat von: alpha_de am 12. März 2020, 10:25:37
Ganz einfach.... Ungleichbehandlung.

Gerade wenn es am Gelöbnis festgemacht wird und sich die Termine scheinbar so sehr unterscheiden.

Ungleichbehandlung der Rekruten gab es schon früher. GWDL/FWDL bekamen von Anfang an ihren ,,Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" (und das ohne die Festlegung, in Uniform fahren zu müssen), SaZ hatten keinen Anspruch darauf.

@wolverine: Die Festlegung mit dem Dienst am ersten WE gibt es meiner Kenntnis nach nicht mehr, spätestens seit der Einführung der SAZV.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

200/3 ohne LoginDaten

Kein Soldat MUSS 4stellige Summen zum Heimfahren ausgeben. Man kann per UKV zum Standort ziehen, man kann die Reisebeihilfe nutzen, man kann am We am Standort verbleiben undundund. Die Entfernung zwischen "Zuhause" und Dienstort kann im Übrigen jeder selbst bestimmen...
Und wie schon ganz richtig gesagt: das kostenfreie Bahnfahren ist ein freiwilliges Angebot ohne Rechtsanspruch. Gibt ja auch genug Standorte ohne vernünftigen Bahnanschluss...sollen die Soldaten dort auch Beschwerde wegen Ungleichbehandlung einlegen und den Bau einer Bahntrasse verlangen?
Ich bin übrigens selber Fernpendler, arbeite nicht direkt vor der Haustüre und hab dafür ebenfalls jahrelang FREIWILLIG recht tief in die Tasche gegriffen...verstehe trotzdem die Argumentation der Ungleichbehandlung nicht, nach spätestens 2-3 Monaten steht der Nutzung des kostenfreien Bahnfahren ja nichts mehr im Wege.

IcemanLw



Zitat von: KlausP am 12. März 2020, 10:53:45

Ungleichbehandlung der Rekruten gab es schon früher. GWDL/FWDL bekamen von Anfang an ihren ,,Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" (und das ohne die Festlegung, in Uniform fahren zu müssen), SaZ hatten keinen Anspruch darauf.
Anderer Status, andere Besoldung.


Zitat von: 200/3 ohne LoginDaten am 12. März 2020, 10:58:54

Und wie schon ganz richtig gesagt: das kostenfreie Bahnfahren ist ein freiwilliges Angebot ohne Rechtsanspruch. Gibt ja auch genug Standorte ohne vernünftigen Bahnanschluss...sollen die Soldaten dort auch Beschwerde wegen Ungleichbehandlung einlegen und den Bau einer Bahntrasse verlangen?
Können wir bei den Sachen bleiben die objektiv gesehen in der Macht der Bundeswehr liegen? Das ist wieder kindisch.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

KlausP

Zitat... Anderer Status, andere Besoldung. ...

Und das ist immer noch so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

200/3 ohne LoginDaten

Übertreibung macht anschaulich...  ;).
Sinn und Zweck des kostenfreien Bahnfahrens ist nunmal nicht die finanzielle Entlastung des Einzelschützen. Punkt.

DeltaEcho

Zitat
Ich sehe es trotzdem kritisch, aber das wird früher oder später eh mal bei entsprechenden Stellen zur Entscheidung stehen. 

Diese Stelle kann nur das BMVg sein, da der neue GI aber ganz klar die Verantwortung von DV stärkt, wird sich daran auch erstmal nichts ändern. Was meiner Meinung auch gut so ist.

Wenn du mal selber in der Position bist dies zu entscheiden, steht es dir frei die Rekruten ab dem ersten Tag in Uniform nach Hause fahren zu lassen bzw. E-Token zu verteilen.

@200/3 volle Zustimmung

Smiets

Moin,
Bei mir in der Aga (02.12.19-28-2-2020) war das so:

Wir haben am ersten Tag ein Bahnticket bekommen, die alle mit den Zug fahren müssen.
Dieses Ticket war nur gültig für die Heimreise und wieder zurück in die Kaserne. Du darfst damit also Zivil oder halt in Uniform fahren.

Wir durften unsere Uniform außerhalb der Kaserne tragen, nachdem wir unsere Aga abgeschlossen haben.

Auf Befehl des Kompanie Chefs!

Jetzt aktuell fahre ich nur noch mit den neuen Ticket (e-Token usw.).

LG Smiets

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Smiets

Zitat von: KlausP am 12. März 2020, 11:45:36
In welchem Dienstverhältnis stehen Sie?

Danke für die Erinnerung.
Ich bin auch aktuell noch FWDL
Bei Saz, sieht das glaube ich wieder anders aus.

BulleMölders

FWDL erhalten ja weiterhin den Bahnberechtigungsausweis zur Fahrt zwischen Dienst- und Heimatort. Auch damit dürfen Sie erst in Uniform reisen, wenn Ihnen der DV das Tragen der Unifor auserhalb geschlossener militärischer Anlagen genehmigt hat.

Also in keinster weise mit SaZ vergleichbar.

Für Reisen nicht auf dieser Strecke können FWDL ja auch das Angebot der Bundeswehr zur Bahnreisen in Uniform annehmen.

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