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Dienstpostenbeschreibung - VersZgFhr?!

Begonnen von Joe H., 16. März 2020, 08:26:41

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Joe H.

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

ich versuche vergeblich seid Jahren der Abwesenheit mit dem Intranet und diesem Forum klar zu kommen.
Ich habe den Auftrag eine Dienstpostenbeschreibung für den "Versorgungszugführer" zu verfassen.
Mir ist dabei durchaus bewusst dass es keine allgemeingültige Vorlage geben kann, da sich verschiedene Tätigkeiten je nach Standort und Einheit unterscheiden.

Gibt es jedoch Angaben zu den Kernaufgaben bzw. einen Leitfaden/eine Leitlinie an der man sich ansatzweise orientieren könnte?

Haken an der Sache ist zudem noch, dass der Dienstposten "VersZgFhr" in dem Sinne noch gar nicht existiert, sondern gerade erst per Soll-Änderungsantrag geschaffen wird. Das macht es wiederum auch recht schwierig mit der ObjID, etc.

Sofern sich hilfreiche Ratschläge ergeben wäre ich zu tiefem Dank verpflichtet.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Ralf

Das Personelle Ordnungsmittel heißt aber nicht so, das gibt es nicht. Wie heißt denn der DP?
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Joe H.

Das ist etwas schwierig.

Offiziell ist es eine Stelle als TrspOffz/Gefahrgutbeauftragter, aber es läuft ein Änderungsantrag, dass sie die Stelle eben zum "VersZgFhr" ändern wollen.
Ich denke aber mal, dass sich TrpVersOffz und VersZgFhr relativ ähneln, oder?

Ich habe sonst eine für den NschubOffz, aber der steht in der Hirachie eine Ebene über mir.

Ralf

Wenn man die Stelle ändern will, muss man ein PersOM nehmen, das es gibt. Diesen "VersZgFhr" gibt es aber nicht. Also wird sie anders heißen müssen und wenn du dann die Bezeichnung hast, kannst du schauen, welche anderen DP es noch gibt und sich an den dortigen 3 Hauptaufgaben orientieren. Ggf. ist dein Verband auch kein Unikatverband und es gibt eine gleiche Tätigkeit in einem anderen Verband. Solche Änderungen in der Org würden -wenn es vergleichbare Verbände gibt- wenn auch nur querschnittlich bei allen gemacht werden.
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Joe H.

Guten Tag in die Runde,

ich muss dieses Thema noch einmal aufgreifen da sich mir einige Fragen stellen, welche ich nicht alleine beantwortet bekomme.

Gem. "A2-1032/0-0-7, Anlage 10.1" ist ein "Muster" für eine Dienstpostenbeschreibung abgedruckt. Mir ist ersichtlich dass das ein Anhalt für die entsprechenden Einheiten ist, aber dennoch habe ich folgende Frage hierzu:

Gibt es Grundsätzliches, welches in der Dienstpostenbeschreibung zwingend aufgeführt werden muss?
Als Beispiel: Gibt es eine niedergeschriebene Grundlage dass Beispiele die/alle ATN aufgeführt werden müssen oder kann man die einfach "weglassen" da man nicht den Sinn dahinter sieht?

Die Frage beschäftigt mich, da ich derzeit in der Erstellung meiner eigenen bzw. einiger anderer bin & mit einigen Aussagen meiner Vorgesetzten hierzu nicht leben kann.

Begründende Unterlagen hierzu wären daher sehr hilfreich und zielführend.

Ralf

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Joe H.

Ich danke Ihnen für die Hilfe bis hierhin und habe Ihnen eine PM hinterlassen, ich hoffe die kam an.

Ralf

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