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Suche nach Tipps für das erste mal OVWA

Begonnen von Freundlicher Gast, 20. März 2020, 11:13:45

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Freundlicher Gast

Guten Tag Kameraden,

der momentane Personalmangel und den jüngsten Ereignissen in der COVID-19 Sache haben nun dazu geführt, dass ich als junger Feldwebel nächste Woche das erste mal den Dienst als OVWA ohne Vorkenntnisse antrete. Da ich aufgrund der momentanen Entwicklung Abrufbereit zu Hause bin habe ich leider momentan auch nicht die Möglichkeit in der Vorschrift zu stöbern oder Erfahrungsberichte von erfahrenen Kameraden abzugreifen. Daher wollte ich die Initiative ergreifen und hier mal nach Tipps, Erfahrungen und Hinweisen zu erkunden.

Die einzigen Berührungen die ich bis dato mit dem Wachdienst hatte war leider nur die Wachausbildung in einem FA/UA Bataillon vor zirka zwei Jahren.

Wäre schön, wenn Sie mich Unterstützen könnten.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

dunstig

Abgesehen vom OvWa ist das Wachpersonal wahrscheinlich ausschließlich zivil oder?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Gast999

Zunächst einmal: Begrüßenswert das Sie den Weg hier einschlagen anstatt gar nichts zu tun und dennoch das Beste draus machen wollen.

Wie groß ist die Kaserne?
Wie groß ist die Wachmannschaft?

Wird's n Wochenend Dienst oder ist der Dienst in der Woche?

Es besteht doch sicherlich die Möglichkeit den OvWa DIenstplan einzusehen und die vorherigen OvWa´s zu befragen oder nicht?

Joe H.

Genaue oder spezielle Informationen kann man Ihnen hierzu nicht zur Verfügung stellen, da diese sich von Einheit zu Einheit sehr stark unterscheiden.

Sie sollten jedoch im Wachdienst ausgebildet sein, ein gültiges "Wachschießen" absolviert haben und über eine aktuelle Lärmschutzuntersuchung verfügen.

In wie weit sich die o. a. Punkte durch die derzeitige Situation abwandeln lassen ist auch durch Ihre Einheit zu klären.

Auf alle Fälle haben Sie das Recht u. gleichzeitig auch die Pflicht sich durch den vorherigen OvWa-Diensttuer in die aktuelle Lage einweisen zu lassen, Fragen zu stellen und quasi eine ordnungsgemäße Übergabe durchzuführen. Hierbei ist besonders auf die korrekte Übernahme des Materials (Waffen, Munition, Ausrüstung, Unterlagen, etc.) zu achten. All das sollte aber auf Listen im OvWa-Dienstzimmer nachvollziehbar sein und kein großes Problem darstellen. Des Weiteren sollten Sie sich umgehend mit der allgemeinen und besonderen Wachanweisung, den Meldewegen, Kontaktlisten, etc. beschäftigen. Sofern hierzu die Möglichkeit besteht, dass Sie aufgrund vielleicht nicht zu weiter Entfernung des Wohnortes zum Dienstort die Möglichkeit haben sich in den Dienst durch den OvWa-Diensttuer einweisen zu lassen sollte diese Möglichkeit ergriffen werden.

Letzendlich ist alles kein Hexenwerk, aber man sollte schon wissen was in bestimmten Situationen (Alarmierungen, etc.) zu veranlassen ist, welche schützenswerten Objekte es gibt und Weiteres.

MMG-2.0

Zitat von: Gast999 am 20. März 2020, 11:25:59
[...]
Wie groß ist die Kaserne?
Wie groß ist die Wachmannschaft?

Wird's n Wochenend Dienst oder ist der Dienst in der Woche?

[...]

Diese Fragen und Antworten haben in einem öffentlichen Forum nichts zu suchen.

wolverine

Es gibt eine allgemeine und besondere Wachanweisung und grundsätzlich Zeit zur Wachvorbereitung. Diese sollten Sie nutzen um beides zu lesen. Ansonsten ist doch als junger Fw Ihr Lehrgangswissen noch frisch. Das wird schon.
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F_K

@ wolverine:

Die "jungen" Feldwebel haben allerdings oft leider, durch die verschulte Ausbildung, keinerlei (Lebens-) Erfahrung.

D. h. nie selber Wache / Streife gegangen, keine "echte" Wachbelehrung erlebt, kein stellvertretener Wachhabender gewesen, kein Wachhabender gewesen - keine Wachbelehrung selber durchgeführt ...

BSG1966

Sprechen Sie doch eine/n erfahrene/n Kamerad/in in Ihrer Einheit an. Ganz oldschool.

Warum dieser altkluge Hinweis? Weil diese KONKRET wissen, was Sie in Ihrem konkreten Fall in Ihrer Liegenschaft besonders zu beachten haben.

funker07

Du solltest auf jeden Fall deutlich eher zum Dienst kommen, um dir von deinem Vorgänger nochmal alles zeigen zu lassen.
Außerdem solltest du vorher mal telefonisch Kontakt zu deinem S2 oder KasFw (je nachdem, wer den Wachdienst organisiert) aufnehmen. Es kann sein, dass du vielleicht noch zusätzliche Computerrechte (Alarmwesen) brauchst oder ähnliches.
Wenn es gut/doof läuft (je nach Sichtweise), wird festgestellt, dass es bei euch ne formelle Einweisung gibt und du den Dienst nicht machen darfst.

Tommie

Zitat von: funker07 am 20. März 2020, 16:21:13... , dass es bei euch ne formelle Einweisung gibt ...

So ist es bei uns in der Liegenschaft und der KasFw teilt niemanden als OvWA ein, der diese nicht hat! Der Boomerang geht an die Einheit zurück!

morcl

Bei uns gibt es dafür ne Standort-bezogene Wacheinweisung. Hierbei gibt es Unterricht und die Soldaten(KVD/OvWa) werden in die Liegenschaft und Wachpokal eingewiesen.
Ohne dies einmal gemacht zu haben darf man bei uns keine Wache machen.
Aber wenn es das bei euch nicht geben sollte mach dich nicht all zu verrückt.
Und wenn du nächste Woche hast,
frag morgen doch Mal einen anderen erfahren OF oder nen HF/SF aus deiner KP die helfen dir.
Bei und darf man erst ab OF Wache machen
Steht in der besonderen Wachanweisung.
Solltest du unbedingt für deine Liegenschaft studieren.



KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

morcl

Ja klar habe ich den gelesen.
Wie soll ich ihm denn da helfen!?
Außer Tips zu geben was er machen könnte.
Vorschriften kann ich ihm hier schlecht Online stellen.
Dann muss er halt morgen in die Kaserne fahren und sich dort informierten und Vorschriften holen.
Außerdem steht in der Überschrift TIPPS für das erste Mal OvWa.

morcl

Diese Bemerkungen gehen ein manchmal echt auf den Keks. In meinem Beitrag stehen Tipps was er machen könnte bzw. sollte. Geben sie ihm doch die Vorschrift und die Besondere Wachanweisung von seiner Liegenschaft und die Auskunft was er als Vorausbildung (Standort-bezogene Wacheinweisung) braucht.
Dann kann er sich den Weg in die Kaserne morgen Sparen.

Schönen Abend noch.

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