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Bearbeitungsstand RDL

Begonnen von TkBAw, 23. März 2020, 13:35:43

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TkBAw

Hey,

Ich habe Interesse an einer RDL. Hane mich soweit wegen einer Stelle gekümmert, und der zuständige S1 hat nun auch seine Einverständnis  Erklärungen zurückbekommen, die er benötigt. Die RDL sollte geplant am 30.03 beginnen. Nun die frage, ich habe bisher noch nichts gehört, oder ein Herranziehungsbescheid erhalten. Könnte ich das zuständige KC anrufen um nach den stand zufragen ? Oder an wem würdet ihr euch melden ?

PzPiKp360

Das KC stellt nur die Heranziehung aus, gemäß Anforderung durch den Truppenteil, Nachfragen daher an dessen S1-Res.

TkBAw

Ok, sehr gut. Kenn mich damit nicht so gut aus. Soll meine Erste RDL sein.  Danke

Eisensoldat

30.3.2020? Das kannst Du normal schon knicken, jetzt mit Corona stellen einige Einheiten die Reservistenbearbeitung baw ein...

F_K

@ TkBAw:

Allgemein: Heranziehungsbescheide SOLLEN eigentlich spätestens 2 Monate vor Beginn der Reservedienstleistung erstellt und beim Reservisten eingegangen sein.

Bei Unterschreitung der 2 Monatsfrist muss der Reservist schriftlich mit der Unterschreitung einverstanden sein UND es muss eine Begründung geschrieben werden, warum die Frist unterschritten wurde / werden muss (Unterschrift Ebene BtlKdr).

Daher: Wenn eine Woche vorher noch kein Bescheid vorliegt, ist da etwas nicht richtig gelaufen - also beim S1 Bearbeiter nachfragen,
Das KC kann die Frage beantworten, ob überhaupt eine Anforderung erfolgt ist,
viel Erfolg.

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