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FschJgFw BA 90/5 Augen

Begonnen von Falli2011, 01. April 2020, 19:40:20

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Falli2011

Moinsen und Grüße

Habe eine Frage zu einem Folge BA 90/5.
Bin FschJgFw und habe meinen Springer vor 2 Jahren gemacht. Seither verschlechterten sich meine Augen von  -2.25 auf -2.27dpt.

Meine Frage nun , ab -3.00 ist laut Zdv 46/1 eine III22 und somit ausschluss FschJg.
Dies gilt auch bei Folge 90/5 oder?
Würde man mich aus der Verwendung nehmen bzw Sprunguntauglich schreiben?

MkG

Falli2011


Ralf

Naja, wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst und das auch ggf. i.R. einer Ausnahmegenehmigung nicht mehr: ja natürlich. Wie kommst du denn drauf, dass dem nicht so wäre, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Es gibt ja auch Verwendungen, die eine springende Vorverwendung erfordern, jedoch nicht mehr aktiv springend sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Anmerkungen:

1. 2,75 ist nicht 3, sondern kleiner.
2. Oft wird erfahrenen Springern eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

LwPersFw

Und schauen Sie im ZRMS (alt Regelungen-Online) in die entsprechende Vorschrift zur
Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit (FSSV)/Freifallspringerverwendungsfähigkeit (FFSV).

Die 46/1 ist uralt...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Es gab in der alten 46/1 zwei Grenzwerte für die II22.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Falli2011

Zitat von: ulli76 am 01. April 2020, 21:31:03
Es gab in der alten 46/1 zwei Grenzwerte für die II22.


Würde einer sich bereit erklären die neuen Grenzwerte, die von LwPersFw angesprochen wurden im Intranet zu prüfen und diese hier zu teilen?
Natürlich sofern Zugriff, in der gegenwärtigen Lage auch nicht selbstverständlich.

MkG

Zulu048

Hallo Falli,

ich bin zwar (noch) nur Laie und Zivilist, jedoch habe ich die ZDV 46/1 und die Verwendungsausschlüsse gerade vor mir liegen.

So wie ich das sehe, ist für die Verwendung A500 Fallschirmjäger erst die III 22 ausschließend.
Infolge dessen hättest du, nach meinem Verständnis, bis zu -7,0 Spielraum.

Ich hoffe ich liege mit dieser Annahme richtig, denn auch ich bin auf eine Sehhilfe angewiesen, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

LwPersFw

Ich wiederhole mich ... die 46/1 ist uralt und außer Kraft.

Wenn man also verlässliche Aussagen will, u.a. auch zur genanntem Möglichkeit der Ausnahmeregelung, muss man in die aktuelle, gültige Vorschrift zur FSSV schauen.

Wenn das im Moment nicht möglich ist ... muss man halt etwas Geduld haben, bis es wieder geht...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Zulu048

Wenn die 46/1 nicht mehr gilt, wo kann man sich dann als Zivilist erkundigen, wie es mit der eigenen Tauglichkeit aussieht? Gibt es eine neue umfassende Vorschrift die sich mit dem Tauglichkeitsthema befasst?

Ralf

Ja, die Nachfolgevorschrift, die es bereits seit rd. 2  Jahren gibt A1-831/0-4000.

Es gibt aber keine Aussagen über die eigene Tauglichkeit. Dazu gehört immer die Auslegung und Untersuchung des Musterungsarztes. Ansonsten bedürfte es ja auch keiner persönlichen Untersuchung.
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