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ATN Zuerkennung

Begonnen von AndersAls, 10. April 2020, 22:10:59

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AndersAls

Moin,

wenn jemand seit längerer Zeit (Jahre) ATN fremd verwendet wird, hat er dann irgendwie die Möglichkeit sich diese ATN anerkennen zulassen?

Ralf

Ist dieses durch die PersbearbStelle genehmigt, also auch offiziell so?
Kommt auf die Zuerkennungskriterien dieser ATN an. Schriftlich beantragen und schauen, was rauskommt.
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AndersAls

Ob es durch die PersbearbStelle genehmigt ist, dass kann ich nicht sagen, aber die wissen das auf jeden Fall, da es erstens in jeder Beurteilung stand sowie auch telefonisch schon übermittelt wurde und die Objekt ID bei Verlängerung angegeben wurde.

Dreht sich um den Flugberater, wobei es nicht die übliche Flugberater Tätigkeit wie im Inland ist. Es wäre halt nur interessant, ob es möglich wäre zumindest für die Zeit, wo ich die Tätigkeit ausübe und dies wie gesagt seit Ende 2014.

Ralf

Da dieses in Lehrgangsform vermittelt wird, gehe ich nicht davon aus, dass eine Zuerkennung aufgrund Wahrnehmung der Aufgaben erfolgen kann. Zumal auch die zivile Tätigkeit nicht automatisch ohne Lehrgang zu einer Zuerkennung führt.
Eine über 6 Monate hinaus andauernde ATN-fremde Verwendung muss schriftlich durch die PersBearbSt angeordnet werden.
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AndersAls

Es ist bekannt, dass der Verkauf normalerweise dieser ist.
Dieser spezielle Fall betrifft nun allerdings eine integrierte Verwendung.

Und es gibt auch rein gar keine Möglichkeit, dass die ATN zuerkannt wird nur für die weitere Zeit der integrierten Verwendung?

F_K

Warum hast Du dies nicht Deinen DV / PersonalFührer gefragt, als Du auf die Stelle gesetzt wurdest?

AndersAls

Ich habe dieses Thema bereits mehrfach angestoßen, allerdings wird immer gesagt ,,Ne, das muss nicht und das geht nicht" etc. aber das einfach ein Antrag gestellt werden kann wird einem natürlich nicht erzählt.
Aber es wäre halt auch nur für die integrierte Verwendung, da im Inland die ATN sowie Ausbildung zwingend nötig ist. Für das was nun ausgeübt wird definitiv nicht.




KlausP

Wozu sollte so eine temporäre Zuerkennung nur für die integrierte Verwendung denn nützlich sein? Der ,,Sinn der Übung,, erschließt sich mir nicht im Geringsten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AndersAls

Schon alleine die Tatsache, dass ich dann Zulagen berechtigt wäre macht schon was aus. Des Weiteren kann ich dann sicher sein, dass ich dann weiter die Tätigkeit ausüben kann, sodass kein anderer Flugberater kommen kann und seinen Anspruch gelten machen kann.


Ralf

Nein, das funktioniert nicht. Entweder man erfüllt die Voraussetzungen für die Zuerkennung oder nicht. Temporäre ist nicht. Ohne Lehrgang wird das nichts.
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Edding400

#10
Darüber beinhaltet die Ausbildung zum FlugberaterFw nicht nur einen ,,Kurzlehrgang" in Kaufbeuren, sondern erstreckt sich über diverse Module, inkl. Luftfahrtenglisch, LBA, körperliche Eignung in Form der WFV III und einer entsprechenden Platzlizenz.

Nur weil man ggf. Flugpläne validieren kann, oder Waypoints und Airways kennt, ist man noch lange kein Flugberater 😉

Und nur bei einer vollwertigen Ausbildung steht einem auch die Zulage zu...
Der nächste kann einen Passat mit 4 Gepäckstücken beladen und verlangt nun die ATN zum Ladungsmeister C160.

edit: Tippfehler korrigiert

AndersAls

Sie müssen mir nicht erklären, wie die Ausbildung der Flugberater abläuft und wie lange diese dauert, dass weiß ich nur zu gut. Die Ausbildung zum Flugberater ist mit, wenn nicht sogar die anspruchsvollste Ausbildung im Bereich der Uffz m.P. meines Erachtens.

Und es ist nicht nur Flugpläne validieren, Waypoints und airways kennen, sondern dahinter steckt schon einiges mehr, aber so wie ich das heraushöre wissen Sie das besser, war klar.

Letztendlich ist Fakt, dass ich seit mehreren Jahren diese Tätigkeit ausübe und bisher gab es keine neuen Bewerber für diesen Posten...somit bin ich quasi eine ,,billige Arbeitskraft". Naja wie gesagt es war nur eine Frage mal sehen was ich mit meinen Informationen nun anfange, ob ich einen Antrag stelle und schaue was passiert oder nicht.

Wie ich schonmal an anderer stelle erwähnt habe: Das einige hier immer glauben, dass Sie bei fragen Ihre antworten mit unnützen Kommentaren auszuschmücken müssen ist einfach nur traurig.
Schön, dass es hier so viele gibt die anscheinend absolut allwissend sind.


Thomi35

Wäre es hier nicht möglich und sinnvoll, eine entsprechende Ausbildung zu beantragen?

Gut, beantragen kann man sicherlich alles. Die Frage wäre, wer während einer möglichen Ausbildung den Platz des TE einnimmt.

Edding400

Zitat von: AndersAls am 12. April 2020, 01:32:32

Und es ist nicht nur Flugpläne validieren, Waypoints und airways kennen, sondern dahinter steckt schon einiges mehr, aber so wie ich das heraushöre wissen Sie das besser, war klar.

Weiß ich auch... Es gibt nämlich bei der Luftwaffe nur eine Dienststelle, wo ein Flugbetriebsfeldwebel (was sie ja scheinbar sind) einige Tätigkeiten eines Flugberaters ausüben!

Im EATC! Und wie es der Zufall will, weiß ich auch was dort gemacht wird.... Flugpläne! Routings! Und Diplos beantragen!

Und nochmal: Nur weil Sie dort einige Handgriffe ausüben, die einen Bruchteil dessen ausmacht, was ein Flugberater über Jahre erlernt hat, sind Sie noch keiner!

Nur weil Sie nicht die Antworten bekommen, die Sie gerne hätten, muss man ja nicht gleich bockig werden... Darüber hinaus haben Sie die Frage scheinbar schon einmal gestellt und waren mit der Antwort nicht zufrieden:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65426.msg670769.html#msg670769


Aber jetzt werden Sie wieder sagen: Da war ich nicht!

LwPersFw

Unabhängig davon ob er der TE im anderen Thema ist...

Gilt weiterhin

Zitat von: LwPersFw am 11. März 2019, 08:37:12
Zitat von: DerNeue149 am 22. Februar 2019, 11:00:52

Gibt es die Möglichkeit ... dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?


Lesen Sie einmal in der GAIP des BAPersBw ... die KennNr GAIP 31-04-00 "Zu- und Aberkennung von Tätigkeitsbegriffen/Qualifikationen"

Wenn Sie nicht wissen wo sie im IntranetBw zu finden ist ... fragen Sie Ihren Pers.


Und noch als Hinweis:

Jeder ATB/ATN ist eine sog. "Fachlich zuständige Stelle" zugeordnet.

DIESE entscheidet, ob und wie die jeweilige ATN zuerkannt werden darf.

Das BAPersBw muss einen entsprechenden Antrag des Soldaten dieser Stelle zur Entscheidung vorlegen und ist dann an diese Entscheidung gebunden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen