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Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht

Begonnen von LwPersFw, 02. Mai 2020, 11:00:48

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LwPersFw

Im BGBl wurden Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht veröffentlicht.

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0814.pdf

z.B. neu darin...

Fahrverbot von 1 Monat ... wer die Rettungsgasse nicht bildet oder benutzt

plus 200 bis 320 € Geldstrafe



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Die erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...

.. da ist jetzt "Musik" drin ...

JensMP79


IcemanLw

Zitat von: F_K am 02. Mai 2020, 14:15:34
Die erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...

.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Darf ich fragen wie du das machst? Ordnungsamt anrufen oder per Mail mit Foto?
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

Unsere Regierung bezeichnet so ein Fehlverhalten als gefährlich - und hat nach einer Petition das RECHT verändert.

Die Verkehrsbehörde (hier Ordnungsamt) findet ehrenamtliches bürgerliches Engagement positiv - im Sinne der Verkehrssicherheit.

Ja - einfach Email mit Foto und Angaben.

(Der Taxifahrer hätte 5 Meter weiter in einer Einfahrt parken können, ohne Behinderung anderer - wollte dies aber auch nach freundlicher Erinnerung / Hinweis nicht machen - nennt sich dann VORSATZ und verdoppelt die Regelbuße - wer es braucht, kann es kreigen).

JensMP79

F_K

Ich hab dich noch nie gemocht.

ZitatDie erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...

.. da ist jetzt "Musik" drin ...

Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....

justice005

Viel wichtiger ist die Änderung, dass es künftig bereits bei einmalig 21 km/h innerorts zu schnell bereits ein Fahrverbot gibt (vorher erst ab 31 km/h) und außerorts bereits ab 26 km/h zu schnell (früher 41 km/h).


F_K

Ein angeblicher "MP", der geschworen hat, Recht zu beschützen - verteidigt einen Rechtsbrecher und geht einen Mitbürger an, der sein Recht wahrnimmt und sich für Verkehrssicherheit einsetzt.

HubschrauBär

Zitat von: JensMP79 am 02. Mai 2020, 18:56:30
F_K

Ich hab dich noch nie gemocht.

ZitatDie erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...

.. da ist jetzt "Musik" drin ...

Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....
Manche brauchen es aber auch einfach auf die Art.

Bei uns wird ein neu angelegter "gemeinsamer Rad- & Fußweg" gern von vielen Kfz als Abkürzung her genommen.

Viele lassen dann mit sich reden, aber wenn ich mich noch beschimpfen lassen muss, weil kein Platz gemacht wird, dann ist das Smartphone eben schnell zur Hand um das ganze fürs Ordnungsamt zu dokumentieren.

Toll ist es auch im Winter mit Kinderwagen / Kindern im Dunkeln auf der Straße rumlaufen zu müssen, weil der Gehweg zugeparkt ist.

KlausP

Die ,,verschärften" Bußgelder für Radfahrer sind doch voll für die Brause. Das kontrolliert doch sowieso keiner. Wenn ich als Fußgänger in Hagenow unterwegs bin werden ich laufend von den Typen (und -innen) auf dem Fußweg oder der Fußgängerzone angeklingelt, angemeckert oder beleidigt. Stadt oder die Polizei könnten einen Angestellten bzw. Beamten von den Bußgeldern locker einen Monat bezahlen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.

Es sei mir aber die Anmerkung erlaubt:
- im Jahr 2017 haben Fussgänger 3 Menschen im Verkehr getötet
- 2 Menschen wurden durch Radfahrer getötet
- einige Tausend Menschen durch Menschen in KFZ - dazu viele Schwerverletzte, oft mit dadurch verursachten Behinderungen.

IcemanLw

Man verhindert Vergehen und Verbrechen in erster Linie dadurch, dass die die es begehen möglichst häufig erwischt werden.
Daher ist das melden von Verstößen oberstes Gebot wenn es darum geht dieses Verhalten abzustellen.

Erst heute wurde ich beim überqueren der Straße fast erwischt von einem Autofahrer der nicht geblinkt hat und dabei das Handy in der Hand hatte. Sowas sollte direkt ein Jahr Führerscheinentzug geben.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

crocker

!F_K = Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.!

Fussgänger und Radfahrer! Wie soll das gehen? Die Leute sind mit Stöpseln im Ohr unterwegs und glotzen auf Bildschirm! Das ist Vorsatz!

Da haben Sie aber viel zu tun mit Meldungen an das Ordnungsamt!

Ein Taxifahrer anzeigen, der eh gleich wegfährt ist wohl mehr als unterste Schublade!


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