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Anerkennung der Wohnung TG

Begonnen von K. Jumbo, 13. Mai 2020, 18:55:04

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K. Jumbo

Guten Tag,

ich bin seit dem 01.01.2018 bei der Bundeswehr. Damals fing ich als FWD23 bei der Marine an. Ich hatte, da mir gesagt worden ist das FWDL kein TG erhalten können, und aus unwissenheit keine Anerkennung der Wohnung beantragt. Die Wohnung in meiner Heimatstadt, habe ich aus kostengründen und da es 700KM Fahrstrecke waren, nach einigen Monaten selbst gekündigt, kündigen müssen.

Anfang 2019 wurde ich nach eigener Anstrengung Heimatnah 100KM entfernt zum Heer versetzt. Habe mich dann kurzeitig in der Kaserne als Hauptwohnsitz gemeldet und nach wenigen Monaten wieder eine Wohnung in der Heimat bezogen, dort gemeldet und der BW per Änderungantrag mit geteilt. Mitte 2019 habe ich einen Antrag auf Statuswechsel zum Saz gestellt, mein PersFw sagte mir das mit diesem Antrag eine Wohnungsanerkennung gemacht wird, und seperat nicht erfolgen muss. Nach einen Monat im Status des Saz wurde ich aufgrund Dienstpostenmangels versetzt. Der PersFw wies mich noch drauf hin, da es drei Tage vor den Weihnachtsurlaub war und nur eine vorläufiger Versetzungsankündigung ausgestellt werden konnte, ich bei erhalt der Entgültigen Versetzung vom PersFw der neuen Einheit am zukünftigen Standort, drauf achten soll das oben eine Anerkannte Wohnung genannt ist und nicht 'eine annerkannte Wohnung liegt nicht vor' stünde. Genau das stand aber auf der Versetzung die ich ende Januar 2020 erhalten habe. Dieses habe ich sofort beanstandet. Der neue PersFw, der jetzt DZE hat, hat keine wege eingeleitet um die Eintragung zu beheben. Wie komme ich da jetzt weiter, habe eine Bescheinigung über die ausgesetzte UKV für 3Jahre erhalten. Wo dran kann es liegen? Muss eine anerkennung der Wohnung seperat und nicht mit Ernennung zu Saz erfolgen?

Andi8111

Gehen Sie morgen zum Spieß und mit diesem zum neuen PersFw oder zum PersFw des Bataillons, dessen sie angehören. Dort bekommen Sie die Auskünfte, die Sie benötigen. Und eine kurze Suche in der Suchfunktion würde ca. eine Myriade Posts zu dem Thema erbringen; und ja: Ihr Thema ist sicher dabei, denn das Thema, in dem ein unfähiger PersFw/Spieß/Chef eine große Rolle spielt ist jedes zweite Mal dabei. Und die Gründe was, wie wann und warum anerkannt und/oder berücksichtigt wird, können Sie im Bundesreisekostengesetz nachlesen.

LwPersFw

Zitat von: K. Jumbo am 13. Mai 2020, 18:55:04

ich bin seit dem 01.01.2018 bei der Bundeswehr. Damals fing ich als FWD23 bei der Marine an. Ich hatte, da mir gesagt worden ist das FWDL kein TG erhalten können, und aus unwissenheit keine Anerkennung der Wohnung beantragt.


Für FWD findet das BUKG keine Anwendung. Dadurch kein Anspruch auf TG.
Deshalb entfällt für diese auch die Anerkennung, solange sie FWDL sind.
Dafür haben diese ja bis 31.12.2019 Leistungen aus dem USG erhalten, wenn berechtigt.
z.B. § 13 USG - Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum






Zitat von: K. Jumbo am 13. Mai 2020, 18:55:04

Anfang 2019 wurde ich nach eigener Anstrengung Heimatnah 100KM entfernt zum Heer versetzt.

Habe mich dann kurzeitig in der Kaserne als Hauptwohnsitz gemeldet und nach wenigen Monaten
wieder eine Wohnung in der Heimat bezogen, dort gemeldet und der BW per Änderungantrag mit geteilt.

Mitte 2019 habe ich einen Antrag auf Statuswechsel zum Saz gestellt, mein PersFw sagte mir das mit diesem
Antrag eine Wohnungsanerkennung gemacht wird, und seperat nicht erfolgen muss.

Das ist korrekt. Und auf die Entfernung zur Dienststelle kommt es in diesem Fall auch nicht an. z.B. 400 km

Nach einen Monat im Status des Saz wurde ich aufgrund Dienstpostenmangels versetzt.

Der PersFw wies mich noch drauf hin, da es drei Tage vor den Weihnachtsurlaub war und nur eine vorläufiger Versetzungsankündigung ausgestellt werden konnte, ich bei erhalt der Entgültigen Versetzung vom PersFw der neuen Einheit am zukünftigen Standort, drauf achten soll das oben eine Anerkannte Wohnung genannt ist und nicht 'eine annerkannte Wohnung liegt nicht vor' stünde.

Auch korrekt.

Genau das stand aber auf der Versetzung die ich ende Januar 2020 erhalten habe.

Dieses habe ich sofort beanstandet.

Der neue PersFw, der jetzt DZE hat, hat keine wege eingeleitet um die Eintragung zu beheben.

Wie komme ich da jetzt weiter, habe eine Bescheinigung über die ausgesetzte UKV für 3Jahre erhalten.

Wo dran kann es liegen? Muss eine anerkennung der Wohnung seperat und nicht mit Ernennung zu Saz erfolgen?



Was für ein Schriftstück ist dies ? Von welcher Stelle ?

Zitat... habe eine Bescheinigung über die ausgesetzte UKV für 3Jahre erhalten.

Was steht da alles wörtlich zum Punkt UKV ?



Wie weit ist Ihr Wohnort von der neuen Dienststelle entfernt ?

Wie ist die Entfernung alte >> neue Dienststelle ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

K. Jumbo

DAS SCHREIBEN KAM VOM BAPERSBW AUS KÖLN

AUS ANLASS IHRER ÜBERNAHME IN DAS DIENSTVERHÄLTNIS EINES SOLDATEN AUF ZEIT IN DIE BUNDESWEHR WIRD HIERMIT UKV NACH PAR 4 ABS 1 NR 1 BUKG I.V. M. PAR 3 ABS 3 BUKG ZUGESAGT DIE ZUSAGE WIRD JEDOCH ERST 3 JAHRE NACH DER ERNENNUNG ZUM SAZ WIRKSAM.

DIESE ZUSAGE DER UKV BEGRÜNDET DIE BESTÄTIGUNG UND BERÜCKSICHTIGUNG DER WOHNUNG NACH PAR 10 ABS 3 BUKG MIT DEM WIRKSAMWERDEN DER ERNENNUNG UND IST IM PERSONALWIRTSCHAFTSSYSTEM INFOTYP 0006 ANSCHRIFTEN ZU ERFASSEN

Meine letzte Einheit war 70km von meiner Wohnung die ich 2019 an mietete entfernt, von der alten Einheit ist die jetztige 250km entfernt. Fahre auf dem Heimweg dran vorbei, Gesamtentfernung 320km

LwPersFw

Zitat von: K. Jumbo am 25. Mai 2020, 09:11:13
DAS SCHREIBEN KAM VOM BAPERSBW AUS KÖLN

AUS ANLASS IHRER ÜBERNAHME IN DAS DIENSTVERHÄLTNIS EINES SOLDATEN AUF ZEIT IN DIE BUNDESWEHR WIRD HIERMIT UKV NACH PAR 4 ABS 1 NR 1 BUKG I.V. M. PAR 3 ABS 3 BUKG ZUGESAGT DIE ZUSAGE WIRD JEDOCH ERST 3 JAHRE NACH DER ERNENNUNG ZUM SAZ WIRKSAM.

DIESE ZUSAGE DER UKV BEGRÜNDET DIE BESTÄTIGUNG UND BERÜCKSICHTIGUNG DER WOHNUNG NACH PAR 10 ABS 3 BUKG MIT DEM WIRKSAMWERDEN DER ERNENNUNG
UND IST IM PERSONALWIRTSCHAFTSSYSTEM INFOTYP 0006 ANSCHRIFTEN ZU ERFASSEN


D.h. Ihre Wohnung wurde im Rahmen der Ernennung zum SaZ als berücksichtigungsfähig anerkannt.

Durch die Zusage mit aufschiebender Wirkung ... wurden Sie ab dem Tag der Ernennung zum TG-Empfänger.

Die Einheit hatte den Auftrag, die Berücksichtigungsfähigkeit im Datenbestand zu erfassen : " ... UND IST IM PERSONALWIRTSCHAFTSSYSTEM INFOTYP 0006 ANSCHRIFTEN ZU ERFASSEN ... "

Problem :

Durch die Unterlassung der Erfassung wurden Sie bei der Erstellung der Versetzungsverfügung wie ein Lediger ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand behandelt.

Das auf Ihre sofortige Reaktion hin nicht reagiert wurde ... schlecht ...

Wenden Sie sich an Ihren Spieß.
Dieser soll mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen ... damit dies "gerade gezogen wird".
Zuerst muss der Datenbestand angepasst werden - wie vom BAPersBw angewiesen - und danach die Versetzungsverfügung.


Sollte dies nicht zum Erfolg führen ... schreiben Sie einen Antrag (keine Beschwerde) gerichtet an das BAPersBw (das Referat , bei dem Sie geführt werden)
und bitten Sie um Berichtigung Ihrer Versetzungsverfügung, da sie die Unterlassungen und die Folgen dieser nicht zu vertreten haben.

Schildern Sie genau die Ereignisse - insbesondere auch wem Sie wann was gemeldet haben - und fügen Sie auch das Schreiben des BAPersBw bei, dass Sie oben zitiert haben.

Lassen Sie sich die Abgabe des Antrages, bei Ihrer Einheit, bestätigen.


Und ... stellen Sie parallel Anträge auf TG, auch wenn diese im Moment abgelehnt werden sollten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

K. JUMBO

Das hat mir sehr geholfen. Die Wohnung ist nach nur 2Tagen in die neue Versetzung ein getragen worden. Danke für Ihr kompetenten Beitrag auf diesem Forum.

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