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Studienvoraussetzung nach Zwangs-Exmatrikulierter

Begonnen von Exmatrikulierter, 15. Mai 2020, 13:06:57

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Exmatrikulierter

Guten Tag,
vor einiger Zeit habe ich mein Bescheid für die Übernahme zur Offz-Laufbahn mit Studium erhalten.
Beim Lesen des Bescheids ist aufgefallen das Menschen die mal studiert haben, eine Exmatrikulation-Bescheinigung vorlegen sollen.

Dazu folgende zwei Fragen:
Wo soll ich diese abgeben? Studiensekretariat der BwUnis oder ACFüKrBw?

Ich war vor 5-6 Jahren mal in einem Chemie Bachelor für 4 Semester eingeschrieben, und habe jedoch in dieser Frist keine einzige Prüfung abgelegt und wurde zwangsexmatrikuliert. Gründe waren der Nebenjob und der späterer Eintritt bei Bundeswehr. Es war mir schlicht egal ob ich mich selbst exmatrikuliere oder halt zwangsweise rausgekickt werde.
Die Frage ist, wird mir das jetzt zum Verhängnis weil ich jetzt als fauler Sack (Versagungsgründe und Studierunfähigkeit) dastehe?

OvWa

Auf dem Bescheid, den Sie bekommen haben, steht doch sicherlich eine Telefonnummer. Wenn aus Ihrer Sicht nicht eindeutig daraus hervor geht, an wen Sie die Bescheinigung schicken sollen, so rufen Sie dort an.

Ich würde jedoch stark davon ausgehen, dass der AcFüKrBw die Bescheinigung haben will. Erfahrungsgemäß interessiert sich die Uni erst am Tag Ihres Dienstantritts an dieser Dienststelle für Sie. Stellen Sie sich darauf ein, den Exmatrikulationsbescheinigung dort dann noch einmal vorlegen zu müssen, behalten Sie aber auf jeden Fall das Original. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es da damals bei Kameraden zu Problemen kam.

Rekrut84

Es gibt auch den Fall, dass man Zwangsexmatrikuliert wird weil man eine Prüfung in einem Modul endgültig nicht bestanden hat. Dies hat zur Konsequenz, dass man dieses Modul, sofern die jeweilige Prüfungsordnung an der neuen Hochschule keinen weitern Versuch mehr vorsieht, nicht mehr abschließen kann, man ist dann also für alle Studiengänge die dieses Modul beinhalten gesperrt.

Beispiel:
Prüfungsordnung der Hochschule A sieht pro Modul 2 Versuche vor. Danach gilt man als endgültig durchgefallen. Modul Mathematik wird dann auch beim 2. Versuch nicht bestanden. Der Student wird exmatrikuliert und ist somit für alle Studiengänge mit diesem Modul als Pflichtinhalt gesperrt.
An Hochschule B wird jedoch in der Prüfungsordnung geregelt, dass man 3 Versuche hat. An dieser Hochschule könnte der Student somit noch 1 Versuch in dem Modul nutzen, da er bereits 2 an einer anderen Hochschule genutzt hat.

Exmatrikulierter

Erstmal danke für die Antworten.

Ich habe mal nach dem Exmatrikulationsbescheid gesucht und tatsächlich steht als Grund nur "Sonstige", weil ich neben Chemie noch ein Zweites Hauptfach studiert hatte wo ich mich selbstständig exmatrikuliert habe.

Naja werde mal die Kameraden vom ACFüKrBw mal anpingen und beten nicht doch plötzlich ne Ablehnung zu kassieren...

@Rekrut84 Betrifft das nur rein Uni Module?, oder kann man auch durch ein gesperrtes Uni Modul ein FH Modul sperren?
Kenn das nur so das man z.B. nach einer Sperrung in Chemie, immer noch Chemietechnik (FH) studieren könnte...

Rekrut84

Das kommt meines Wissens auf das Modul und dessen Inhalt an. Sind die Module an Uni und FH sehr ähnlich, dann kann die Sperre auch dafür gelten. Das entscheidet dann das Prüfungsamt der Hochschule

OvWa

Zitat von: Exmatrikulierter am 16. Mai 2020, 22:33:11
@Rekrut84 Betrifft das nur rein Uni Module?, oder kann man auch durch ein gesperrtes Uni Modul ein FH Modul sperren?
Kenn das nur so das man z.B. nach einer Sperrung in Chemie, immer noch Chemietechnik (FH) studieren könnte...

Auch wenn ich hier nicht angesprochen bin: Soweit ich weiß geht es in erster Linie darum, ob die Module von Namen und Inhalt her identisch sind. Sprich: Es ist eine Auslegungssache. Soweit ich den akademischen Betrieb kennen gelernt habe, wird diese Entscheidung vom Prüfungsamt in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät/ des Modulverantwortlichen getroffen. Abgesehen davon muss auch nicht in jedem Studiengang jedes Modul bestanden werden. Letzten Endes ist das wohl eine Einzelfallenstscheidung und aufgrund der aktuellen Personalsituation würde ies mich sehr wundern, wenn diese nicht zu Ihren Gunsten ausfällt.



Ralf

Zitatund aufgrund der aktuellen Personalsituation würde ies mich sehr wundern, wenn diese nicht zu Ihren Gunsten ausfällt.
Prüfungsämter UniBw lassen dieses nicht in ihre Entscheidung einfließen, diese haben mit Bedarfsdeckung (leider) nichts zu tun..
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Helft mit, dass es so bleibt.

Exmatrikulierter

Okay danke.

Laut dem Bescheid wollen die Unis sichergehen das keine Versagensgründe nach der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor/Master vorliegen.
Habe danach gegoogelt jedoch ergebnislos, weiß jemand vielleicht welche das sein sollen?

Dummy78

Solche Gründe können z.B. sein: endgültiges Nichtbestehen des gleichen Studienganges.
Findet man im Bereich Zulassung in der Prüfungsordnung.

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