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Integrierte Verwendung

Begonnen von Hei-Ko, 30. Januar 2017, 22:00:35

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Merowig

War fuer mich ebenfalls eine super Erfahrung, die ich nicht missen moechte.
Fortuna audaces iuvat

Flo3001

Hallo zusammen,
ich versuche mal mein Glück, auch wenn hier über 100 Tage nichts mehr kommuniziert wurde.

Meine Frau und ich gehen im Juni des nächsten Jahres nach Reston in die Integrierte Verwendung.

Kurz und knapp.
Ich erhalte auf Basis der Mietobergrenze einen Zuschuss für die Miete.
Habe ich auch einen Anpruch auf Zuschuss, wenn ich mir dort ein Haus kaufen sollte?
Quasi anstatt Mieten, würde ich mir dort dann auch Haus kaufen und den selben Betrag nur in ein Eigenheim investieren.

Über Reaktionen wäre ich sehr erfreut.

Horido

MkG

LwPersFw

Siehe hier... Absatz 3

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__54.html

Ergänzt durch die BBesGVwV   i.d.F.v. 14.06.2017

"54.3 Zu Absatz 3

54.3.1 
Ein Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn der Besoldungsempfänger oder eine beim Auslandszuschlag berücksichtigte Person in zeitlichem Zusammenhang mit seiner Auslandsverwendung ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im Ausland erwirbt oder errichtet.

54.3.2 
1Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung muss sich am ausländischen Dienstort befinden und von dem Besoldungsempfänger und gegebenenfalls seinen sich nicht nur vorübergehend bei ihm aufhaltenden Familienangehörigen bewohnt werden. 2Dienstliche Interessen dürfen nicht entgegenstehen, d. h. insbesondere darf die dienstliche Einsatzfähigkeit oder Verwendbarkeit des Besoldungsempfängers hierdurch nicht eingeschränkt sein. 3Gleiches gilt, wenn sich die Wohnung außerhalb der politischen Gemeinde des Dienstorts befindet und der Besoldungsempfänger täglich dorthin zurückkehrt.

54.3.3 
1Beim Kauf oder der Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung treten anstelle der Miete 0,65 Prozent des auf den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum entfallenden reinen Kaufpreises einschließlich der Rechtsanwalts- und Notariatsgebühren sowie Grundbuchgebühren. 2Der Zuschuss beträgt monatlich höchstens 0,3 Prozent des anerkannten Kaufpreises. 3Er darf den Betrag eines Mietzuschusses bei Zugrundelegung der Miete nach den festgelegten Mietobergrenzen nach § 54 Absatz 2 nicht überschreiten.4Ein insoweit begrenzter Zuschuss darf im Falle einer allgemeinen oder einer Mieterhöhung in der überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse nur anteilig für den als notwendig anerkannten Wohnraum bis zu den Höchstsätzen nach den o. a. Prozenten des Kaufpreises erhöht werden. 5Nebenkosten bleiben sowohl bei der Bemessungsgrundlage nach § 54 Absatz 3 Satz 2 als auch bei der Berechnung des Zuschusses nach § 54 Absatz 3 Satz 3 unberücksichtigt. 6Randnummer 54.1.20 gilt entsprechend. 7Für die Berechnung des zuschussfähigen Betrages und des Zuschusses selbst ist nicht der Wechselkurs am Tage des Erwerbs des Eigenheims oder der Eigentumswohnung maßgebend, sondern der jeweils für den Umtausch der Dienstbezüge gültige Kurs."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Vivi Ri

Hallo!

Ich hab zur integrierten Verwendung in den USA ebenfalls eine Frage und dachte mir, die passt hier gut rein.

Wenn nun der Soldat mit Ehefrau und 2 Kindern dorthin umzieht, aber in DE noch ein Kind hat, welches aber bei der leiblichen Mutter bleibt, und ggf.  2 Jahre später für das letzte Jahr "nachzieht", ist dieses 3. Kind ebenfalls auslandszuschlagberechtigt? Lt. Infopaket steht zumindest ein geminderter Pauschalbetrag zu. Wie sieht es mit dem Auslandszulag und der Ausstattungspauschale aus?

Lieben Dank vorab!

LwPersFw

Bzgl. des Auslandszuschlags gem. § 53 BBesG gilt:

"(5) Begründet eine berücksichtigungsfähige Person erst später einen Wohnsitz am ausländischen Dienstort oder gibt sie ihn vorzeitig auf,
werden ab dem Eintreffen rückwirkend bis zum Beginn der Verwendung des Beamten, Richters oder Soldaten oder ab dem Auszug aus der gemeinsamen
Wohnung bis zum Ende der Verwendung 70 Prozent des für diese Person geltenden Satzes gewährt, längstens jedoch für sechs Monate.
Absatz 4 Nr. 2 bleibt unberührt.
Stirbt eine im ausländischen Haushalt lebende berücksichtigungsfähige Person, wird sie beim Auslandszuschlag bis zum Ende der Verwendung weiter berücksichtigt, längstens jedoch für zwölf Monate."


Hier empfiehlt es sich, vorher den dann zuständigen Bearbeiter Auslandsdienstbezüge beim BVA zu befragen. (steht ja oben rechts auf der Gehaltsbescheinigung)




Bzgl. Pauschalbetrag und Ausstattungsbetrag, Reisekosten, etc. >> Fragestellung an den zuständigen Bearbeiter bei BAIUDBw Kompetenzzentrum Travel Management - Auslandsumzüge -.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


J.Stoll

Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße

LwPersFw

Zitat von: J.Stoll am 30. Januar 2020, 21:56:22
Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße

Legen Sie fristgerecht gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde ein.

In der für jeden Soldaten zugänglichen GAIP des BAPersBw steht im Kapitel 35-03-00 u.a. im Kapitel "Allgemeines",
dass DP in integrierter Verwendung vorrangig zu besetzen sind und das die Auswahl nach Eignung, Befähigung und
Leistung erfolgt. Dort steht nicht, dass dies bei Mangel-Inlandsverwendungen nicht anzuwenden ist.
Dies würde auch diesem Grundsatz widersprechen:
"Integrierte Verwendungen haben einen herausragenden repräsentativen Charakter und verlangen daher eine besondere Sorgfalt in der Personalauswahl."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Alexandraaa

Hier wurde zwar schon länger nichts mehr geschrieben, aber ich versuche mal mein Glück.

Vorab, ich frage für meinen Partner, da er sich auf Lehrgang befindet und absolut nuöö Empfang dort hat.

In November 2018 wurde er gefragt, ob er nach Le Luc möchte, er hat natürlich ja gesagt, ist ja auch eine super Gelegenheit. Seitdem haben wir aber nichts mehr gehört, ob es dazu kommt, oder wann das ungefähr stattfinden würde. Unsere Lebensumstände haben sich in der ganzen Zeit nun stark verändert, weshalb er nicht mehr nach Le Luc möchte. Kann man die Zusage in irgendeiner Art und Weise rückgängig machen?

Ich freue mich über Antworten   :)

LwPersFw

Zitat von: Alexandraaa am 11. Februar 2020, 19:47:54
Hier wurde zwar schon länger nichts mehr geschrieben, aber ich versuche mal mein Glück.

Vorab, ich frage für meinen Partner, da er sich auf Lehrgang befindet und absolut nuöö Empfang dort hat.

In November 2018 wurde er gefragt, ob er nach Le Luc möchte, er hat natürlich ja gesagt, ist ja auch eine super Gelegenheit. Seitdem haben wir aber nichts mehr gehört, ob es dazu kommt, oder wann das ungefähr stattfinden würde. Unsere Lebensumstände haben sich in der ganzen Zeit nun stark verändert, weshalb er nicht mehr nach Le Luc möchte. Kann man die Zusage in irgendeiner Art und Weise rückgängig machen?

Ich freue mich über Antworten   :)


Wenn dem so ist, muss er dies sofort schriftlich gegenüber dem BAPersBw erklären.

I.d.R. wird solchen Anträgen gefolgt, da es normalerweise genügend Bewerber gibt, die ins Ausland wollen.

Es war ja wohl auch nur eine unverbindliche Anfrage... und keine feste Einplanung...

Er muss halt umgehend aktiv werden ...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

DerNeue1480

In der Regel gibt es genug Bewerbungen für integrierte Verwendungen ?
Das halte ich für ein absolutes Gerücht.

Ich persönlich erlebe es Live vor Ort, dass dem nicht so ist.
Klar gibt es bestimmt Standorte die noch attraktiv sind! Aber es gibt auch sehr viele die einfach kein Personal nachbekommen.
Aktuell bin ich seit 6 1/2 im Ausland und man hat mir bereits 2019 drei weitere Jahre angeboten, obwohl ich erst Mitte 2021 fertig bin. P konnte bereits zu diesem Zeitpunkt sagen, dass keine Nachfolger vorhanden sind und auch keine Bewerber.

LwPersFw

Zitat von: DerNeue1480 am 27. Februar 2020, 22:31:33
In der Regel gibt es genug Bewerbungen für integrierte Verwendungen ?
Das halte ich für ein absolutes Gerücht.

Ich persönlich erlebe es Live vor Ort, dass dem nicht so ist.
Klar gibt es bestimmt Standorte die noch attraktiv sind! Aber es gibt auch sehr viele die einfach kein Personal nachbekommen.
Aktuell bin ich seit 6 1/2 im Ausland und man hat mir bereits 2019 drei weitere Jahre angeboten, obwohl ich erst Mitte 2021 fertig bin. P konnte bereits zu diesem Zeitpunkt sagen, dass keine Nachfolger vorhanden sind und auch keine Bewerber.

Deshalb schrieb ich ja auch "... In der Regel ... " - natürlich gibt es Einheiten/Dienststellen/oder bestimmte FTät, wo es auch im Ausland schwierig ist, zeitgerecht zu regenerieren.

Auch ist es ein Unterschied, ob es um Offz oder Uffz/Mann geht.

In meiner Zeit in den USA gab es Kameraden ... die am Stück über 10 Jahre dort waren ... oder schon das 3. --- 4. Mal ...


Ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Aussage zu den Bewerbern vs Ausschreibungen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

J.Stoll

Zitat von: LwPersFw am 04. Februar 2020, 13:40:28
Zitat von: J.Stoll am 30. Januar 2020, 21:56:22
Hallo,

ich weiß nicht ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich hatte eine Bewerbung auf einen Integrierten DP laufen.
Heute habe ich einen negativen Bescheid bekommen. BeaPers gibt mich nicht frei, weil ich "angeblich" eine mangel ATN habe.
Nun meine Frage(n). Kann ich mich gegen diesen Bescheid beschweren? Was kann ich tun um doch auf diesen DP zu kommen?
Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass die Integrierte Verwendung vorraging als der DP im Inland zu behandeln ist?
Was ich aus sicherer Quelle weiß ist, dass ich alleinger Bewerber auf den DP im Ausland war/bin.
Wäre für jeden Tipp und hilfe Dankbar.

Grüße

Legen Sie fristgerecht gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde ein.

In der für jeden Soldaten zugänglichen GAIP des BAPersBw steht im Kapitel 35-03-00 u.a. im Kapitel "Allgemeines",
dass DP in integrierter Verwendung vorrangig zu besetzen sind und das die Auswahl nach Eignung, Befähigung und
Leistung erfolgt. Dort steht nicht, dass dies bei Mangel-Inlandsverwendungen nicht anzuwenden ist.
Dies würde auch diesem Grundsatz widersprechen:
"Integrierte Verwendungen haben einen herausragenden repräsentativen Charakter und verlangen daher eine besondere Sorgfalt in der Personalauswahl."

Habe nach einer längeren Zeit meinen Bescheid bekommen. Siehe Anhang.
Wie kann ich dagegen Vorgehen. Beschwerde? Wenn ja, wie hat so eine Beschwerde auszusehen. Habe noch nie eine geschrieben.
Habe ich neben der Beschwerde noch weitere Möglichkeiten? Um den DP doch noch zu bekommen?
Danke


Gast2020

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bewerbung, finde dieses Thread passend.

Ich befinde mich z.Z. noch auf ZAW (IT´ler) und interessiere mich schon seit längerem für eine Integrierte Verwendung in den USA. Ich befinde mich im 6. Dienstjahr und habe mich im letzten Jahr entschieden, ItFw zu werden. Laut Lehrgangsplanung wäre ich im Jahr 2023 "fertig".

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, wenn überhaupt möglich, sich schon jetzt für eine Integrierte Verwendung zu bewerben?

Ich weiß nicht wie lange so ein Bewerbungsverfahren dauert, was wie ich denke, nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich könnte natürlich auch meinen Pers fragen, aber das Forum muss ja auch von irgendetwas leben ;-)
(Das ist momentan nicht möglich, werde natürlich da noch anfragen) :-)

Ich bedanke mich schon mal.

Beste Grüße




LwPersFw

Zitat von: Gast2020 am 09. Juni 2020, 09:02:29
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bewerbung, finde dieses Thread passend.

Ich befinde mich z.Z. noch auf ZAW (IT´ler) und interessiere mich schon seit längerem für eine Integrierte Verwendung in den USA. Ich befinde mich im 6. Dienstjahr und habe mich im letzten Jahr entschieden, ItFw zu werden. Laut Lehrgangsplanung wäre ich im Jahr 2023 "fertig".

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, wenn überhaupt möglich, sich schon jetzt für eine Integrierte Verwendung zu bewerben?

Ich weiß nicht wie lange so ein Bewerbungsverfahren dauert, was wie ich denke, nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich könnte natürlich auch meinen Pers fragen, aber das Forum muss ja auch von irgendetwas leben ;-)
(Das ist momentan nicht möglich, werde natürlich da noch anfragen) :-)

Ich bedanke mich schon mal.

Beste Grüße




Sie müssen u.a. Ihre Ausbildung als ITFw abgeschlossen haben.

Für mehr Info ... sehen Sie in die GAIP des BAPersBw.

Einzusehen für jeden im IntranetBw.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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