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Meldet die BW meinen Eintritt den österr. Behörden?

Begonnen von Luftwaffel, 16. Juni 2020, 12:14:35

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Luftwaffel

Guten Tag,
ich möchte gerne einen FWD machen, allerdings besitze ich neben der deutschen auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Da es offiziell Österreichern nicht erlaubt ist einer ausländischen Armee freiwillig zu dienen wollte ich mich erkundigen, ob die BW aktiv auf die Behörden in AT zugeht, oder ob sich darum nicht gekümmert wird wenn ich meinen Dienst antrete(Doppelstaatsbürgerschaft ist meinem Karriereberater bekannt).

LG,
Martin

Al Terego

Völlig unabhängig davon, was die Bundeswehr meldet oder nicht; wenn es Dir untersagt ist, in einer anderen Armee zu dienen, solltest Du Dich auch daran halten.

F_K

ZitatDoppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörige
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sieht für den Fall eines ,,freiwilligen" Militärdienstes für einen fremden Staat die Entziehung der Staatsbürgerschaft vor; siehe hierzu auch die Erläuterungen im Menü Staatsbürgerschaft.

Kann man machen, führt nur zum Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft.

(Hier ist der falsche Ort für die Frage, ob dieses RECHTSWIDRIGE Verhalten ggf. nicht aufgedeckt wird.)

Ralf

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