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Seiteneinstieg in Truppenverwendungen gemäß §43 Abs. 3 i.V.m. §26 Abs. 4 SLV

Begonnen von YY, 14. Juni 2020, 17:29:47

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F_K

Schon oft von mir als "Behördennahkampf" bezeichnet - wer sich da bewährt, bekommt die Behördennahkampfspange - gibt es in 3 Stufen.

Viel Erfolg weiterhin.

(... hinten raus wird man kampferfahrener und gelassener - manchmal aber auch so bissig dass auch auf der anderen Seite nachgedacht wird ...)

(Zweiter Satzteil erster Satz ist Satire!)

PzPiKp360

Hui, da kam von einem freundlichen Kameraden vom KompZResAngelBw fix eine Antwort, daß es gerne geprüft würde, mit Einwilligung der herausgebenden Stelle diese Dokumente von OFFEN auf ÖFFENTLICH zu stellen. Na dann, danken, und warten und hoffen.

F_K


DieEhefrau

NEUIGKEITEN... hier der Artikel auf bundeswehr.org
Kurzfassung ... der Seiteneinstieg nach § 26 Absatz 4 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) wird ab dem 01.07.2020 vorerst ausgesetzt. Ziel ist, nach Auswertung des Pilotprojekts ein komprimiertes und auf einen verzugslosen Einstieg ausgerichtetes Verfahren zu schaffen..... Verzögerungen im Bewerbungsverfahren ... konkrete Besetzungsmöglichkeiten auf der bundeswehr-karriere.de ...    "COVID-19 Pandemie auch als Chance". .... Bis dato eingegangene Bewerbungen werden im etablierten Altverfahren weiter bearbeitet.

doc.

So sehr ich die Aussetzung auch aus eigener Erfahrung verstehen kann, so erschließt sich mir nicht, wie sich mit der aktuellen gesetzlichen Grundlage die wesentlichen identifizierten "Frustrationstreiber" beheben lassen - unbezahlte Ausbildungszeiten, unbekannter Beorderungsdienstposten und Absolvierung der Ausbildung im Zweifel im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad während der 26.2er als Oberstleutnant (maximal) mit Dienstposten und vollem USG-Anspruch daneben sitzt.

All das ergibt sich doch direkt oder indirekt aus dem §26(4) SLV.

Da bin ich mal gespannt...

Gruß,
doc.

ToMA

"... konkrete Besetzungsmöglichkeiten auf der bundeswehr-karriere.de ..."

Da bin ich ja mal gespannt, wie das umgesetzt wird.

Diese Dienstposten müssten ja dann wohl auch den bereits existierenden 26.4ern zur Verfügung stehen, oder? 

Problem war ja bislang, dass die Truppe und die Ämter Ihre Bedarfe (aus unterschiedlichsten Gründen) nur unzureichend gemeldet haben, auch, weil die Planung und Einarbeitung der Reservisten mit Friktionen behaftet ist/war.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Waldecker

...Von mir als potentiell Betroffener (in einem derzeit laufenden Bewerbungsverfahren) eine kurze Nachfrage zur Klarstellung...

Werden die bisher eingegangenen Bewerbungen (speziell für den Seiteneinstieg nach § 26 Abs. 4 SLV) noch "abgearbeitet" oder sind auch diese schon vom Aussetzen betroffen? Ich hatte im vergangenen Dezember mein Assessment in Erfurt und warte weiterhin auf Nachricht von BaPersBw, die für September/Oktober avisiert war...  ???

DieEhefrau

 
ZitatFür das Kalenderjahr 2020 und nachfolgende Jahre wird das Bewerbungsverfahren für den Seiteneinstieg nach § 26 Absatz 4 SLV vorerst ab dem 01.07.2020 ausgesetzt. Bis dato eingegangene Bewerbungen werden im etablierten Altverfahren weiter bearbeitet.

Ist doch eindeutig, oder? Der Artikel trägt das Datum: 30.06.2020

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