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Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber

Begonnen von Peteronkel, 08. November 2014, 18:22:48

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Richard_DH78

Zitat von: seltsam am 26. Juni 2020, 14:43:21
Vll. stellst Du demjenigen die Frage, der die EinvErkl des Arbeitgebers verlangt. Das ist nicht bei allen so.
Zitat von: seltsam am 26. Juni 2020, 14:43:21
Vll. stellst Du demjenigen die Frage, der die EinvErkl des Arbeitgebers verlangt. Das ist nicht bei allen so.

Das werde ich zeitnah machen! 👍🏻

Demnach kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber argumentieren, dass er bei einer RDL (oder bei mehreren RDL) von einer Gesamtdauer von nicht länger als 6 Wochen keine Möglichkeit hat, mir das zu verwehren!?

Richard_DH78

Ich lege zukünftig nur noch die Heranziehungsbescheide vor und informiere über meine RDL.

bayern bazi

evtl wollen die auch die EinvErkl - um Büroarbeit mit UK und kurzfristige berufsbedingter absagen der Übung einfach vermeiden

denn was nützt mir ein RDL der mir zusagt (und den ich ja dann auch dem entsprechend verplant habe mit Ersatz für einen Aktiven - LG oder Ausbildung - Einsatz ) - der dann aber nicht kann weil der AG sich querstellt

was auch beachtet werden sollte -  man beißt nicht in die Hand die einen füttert ;)

der AG zahlt das ganze Jahr (und will für auch Leistung - sonst hätte er einen ja nicht eingestellt)

der Bund bezahlt nur wenige Tage bis Wochen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Richard_DH78

Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Und ob ich aus der linken Hosentasche oder aus der rechten Hosentasche des Staates bezahlt werde ist gleich.

Weiterhin hatten wir bereits festgestellt, das sich aus § 10 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) i. V. m. §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 ArbPlSchG grundsätzlich ein Anspruch für den Angestellten herzuleiten ist, für Wehrübungen von der Arbeit freigestellt zu werden. DieserAnspruch ist jedoch auf sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt, sofern der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung aufgrund freiwilliger Verpflichtung einberufen wird.

Also warum ständig dieses Theater der Arbeitgeber? Sicherlich oft genug aus dem Grund, weil die mit Bundeswehr nix anfangen können. Der Gesetzgeber gibt es mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz doch vor - wenn auch sehr unverständlich formuliert!

KlausP

Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe und sich das in der Vorschrift nicht grundlegend geändert hat, ist die Zustimmung des AG auch vorzulegen, wenn die Höchstdauer der WÜb gem §6(2) WPflG überschritten ist (Mannschaften 6, Unteroffiziere 9 und Offiziere 12 Monate).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Richard_DH78

Zitat von: KlausP am 26. Juni 2020, 19:50:01
Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe und sich das in der Vorschrift nicht grundlegend geändert hat, ist die Zustimmung des AG auch vorzulegen, wenn die Höchstdauer der WÜb gem §6(2) WPflG überschritten ist (Mannschaften 6, Unteroffiziere 9 und Offiziere 12 Monate).

Das betrifft doch lediglich die Pflichtwehrübungen/Pflichtübungen, zu denen Reservisten bis zur gesetzlich festgelegten Gesamtdauer für Wehrübungen/Übungen herangezogen werden können.
Nicht aber für die freiwilligen Wehrübungen.

Al Terego

Zitat von: Richard_DH78 am 26. Juni 2020, 19:32:36
Also warum ständig dieses Theater der Arbeitgeber? Sicherlich oft genug aus dem Grund, weil die mit Bundeswehr nix anfangen können.

Na ja, oft ist der Grund eher, dass der AG schlicht und ergreifend nicht auf die Arbeitskraft verzichten will.
Der AG Bundeswehr handelt da zeitweise nicht anders und sträubt sich auch dagegen dass er seine Arbeitnehmer eine Wehrübung durchführen lässt.
Alles schon erlebt, da kommen dann so Sätze wie ,,Sie haben genug Aufträge, da brauchen Sie sich nicht maskieren und Krieg spielen".

Richard_DH78

Sicher ist kein Arbeitgeber begeistert auf die Arbeitskraft eines Angestellten zu verzichten. Es ist aber nun mal gesetzlich geregelt. Und das Arbeitsplatzschutzgesetz ist als Bundesgesetz höherwertiges Recht. Als lex specialis greift das Gesetz sowohl in das Beamtendienstrecht, als auch in das Arbeitsrecht ein.

Hieran sollte schon der Stellenwert erkannt werden!

Der Arbeitgeber muss ja auch für die Dauer der RDL kein Gehalt zahlen (Ausnahme öffentlicher Dienst für eine Dauer von längstens 6 Wochen).

Aussagen wie: ,,Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht." kann ich nicht nachvollziehen.
Hier verweise ich mal auf den § 5 ArbPlSchG ,,Benachteiligungsverbot", worin kurz aber eindeutig geregelt ist, das dem Arbeitnehmer, der Grundwehrdienst leistet oder an einer Wehrübung teilnimmt, darf in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen.

Wehrübungen/RDL sind doch kein Gentlemen's Agreement zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!!!

2Cent

Regeln und Gesetze hin oder her wenn sie am Ende schlechter beurteilt werden oder die nächsten 5 Blödsinnsaufträge bekommen wissen sie warum.

Klar ist das Recht auf ihrer Seite aber das ist nunmal im Leben nicht alles.

Richard_DH78

Zitat von: 2Cent am 27. Juni 2020, 10:13:34
Regeln und Gesetze hin oder her wenn sie am Ende schlechter beurteilt werden oder die nächsten 5 Blödsinnsaufträge bekommen wissen sie warum.

Klar ist das Recht auf ihrer Seite aber das ist nunmal im Leben nicht alles.

Das wird doch erkennen, wenn er bewusst schlechter beurteilt wird oder Blödsinnsaufträge erhält. Dann muss man sich ggf. zur Wehr setzen! Dafür gibt es die Gesetze und Regeln nämlich, genauso wie Personalrat/Betriebsrat.

Es kann nicht angehen, dass Vorgesetzte aufgrund von Missfallen RDL's verweigern!

2Cent

Man wird ihnen ja nicht sagen warum das nun so ist und dann liegt es an ihnen das zu beweisen.

Haben sie jemals beurteilt?
Ich reihe sie einfach ein paar Plätze schlechter und schwupps sind sie halt nicht mehr Spitzengruppe sondern oberes Mittelfeld. Da irgendwas zu beweisen ist nahezu unmöglich.

Und da sie ja immer wieder Mal 6 Wochen weg sind kann man ihnen natürlich auch nicht die Prestigeträchtigen Projekte anvertrauen .

Wenn sie schwanger,behindert oder krank sind haben sie zumindest das Mitgefühl der Mitarbeiter und keiner wird sie schlechter stellen, aber eine RDL ist in den Augen vieler ihr Privatvergnügen da freut sich niemand ihre Arbeit zu übernehmen.

Sie sind hier in einem Pissingmatch das sie nicht gewinnen können ohne dabei was zu verlieren, egal wie viel Recht sie haben.

Richard_DH78

Zitat von: 2Cent am 27. Juni 2020, 11:30:26
Man wird ihnen ja nicht sagen warum das nun so ist und dann liegt es an ihnen das zu beweisen.

Haben sie jemals beurteilt?
Ich reihe sie einfach ein paar Plätze schlechter und schwupps sind sie halt nicht mehr Spitzengruppe sondern oberes Mittelfeld. Da irgendwas zu beweisen ist nahezu unmöglich.

Und da sie ja immer wieder Mal 6 Wochen weg sind kann man ihnen natürlich auch nicht die Prestigeträchtigen Projekte anvertrauen .

Wenn sie schwanger,behindert oder krank sind haben sie zumindest das Mitgefühl der Mitarbeiter und keiner wird sie schlechter stellen, aber eine RDL ist in den Augen vieler ihr Privatvergnügen da freut sich niemand ihre Arbeit zu übernehmen.

Sie sind hier in einem Pissingmatch das sie nicht gewinnen können ohne dabei was zu verlieren, egal wie viel Recht sie haben.

Ja ich habe in meiner aktiven Dienstzeit ausreichend Beurteilungen geschrieben, wie auch die Stellungnahmen des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten vorbereitet (vorgeschrieben).

Und meine zivile ,,Beurteilung" (Arbeitszeugnis), die ich im Mai 2020 erhalten habe ist sehr gut. Trotz, dass ich immer mal wieder 6 Wochen zur RDL war.

Und eine RDL ist kein Privatvergnügen, auch wenn das im Zivilleben von Vorgesetzten und Arbeitgebern so gesehen wird. So lange derartige Einstellungen/Ansichten (Vorurteile) existieren, wird es weiterhin vielen Arbeitnehmern sehr schwer fallen für RDL's freigestellt zu werden.

Der Personalrat meiner Stadtverwaltung vertritt übrigens meine Ansicht in Bezug auf die Freistellung für RDL's und sieht das auch ganz klar gesetzlich geregelt!

F_K

@ 2cent:

Das Thema Beweislastumkehr bei Benachteiligung kennst du aber?

Der Arbeitgeber muss  beweisen, dass er NICHT benachteiligt hat ...

2Cent

Dann sollten sie doch wissen wie das funktioniert, ich lass sie auf ewig am langen Arm verhungern und sie sagen sogar noch danke wenn ich mich nicht allzu doof anstelle.

Mich und den Personalrat müssen sie aber nicht überzeugen, sondern einzig den der sie am Ende bewertet.

Vielleicht klappt es ja auf wenn einer aus einer höheren Etage am besten auch Reservist ist und in Anwesenheit ihres Vorgesetzten nochmal fallen lässt wie wichtig ihr Dienst ist und wie sehr die Führung das unterstützt aber selbst das schützt sie am Ende nicht.

Alternativ wäre es vielleicht doch  eine Lösung ein Gentleman Agreement zu machen zwischen ihnen und dem Vorgesetzten wann und wie viel RDL sie machen.

Solange sie mit dem Kopf und dem Recht durch die Wand wollen gehen sie das Risiko ein am Ende der Leidtragende zu sein, ob es das Wert ist können nur sie beurteilen aber mir wäre in ihrem Fall mein aktueller Arbeitgeber näher als die Bundeswehr.


F_K

... wenn nicht mal mehr diejenigen, die geschworen haben, Recht und Freiheit notfalls mit dem Leben zu verteidigen, ihr eigenes Recht verteidigen - dann ist der Rechtsstaat tod.

Ja  mein Chef hat auch mal "gezickt", das nächste Gespräch war dann mit der Personalabteilung - und die Sache war erledigt.

Wir reden hier immerhin ggf. von einem rechtswidrigem Verhalten - da ist die Karriere vom Chef dann schnell erledigt ..

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