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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Phantomphlyer

Wiedereinsteller 10/19, ziemlich umfangreicher Lebenslauf, Festsetzung kam im Juni...

Erdmann

Zitat von: Phantomphlyer am 13. Juli 2020, 06:43:28
Wiedereinsteller 10/19, ziemlich umfangreicher Lebenslauf, Festsetzung kam im Juni...

Separates Schreiben/separate Überweisung oder einhergehend mit Bezügeabrechnung und den Bezügen?

Phantomphlyer


Nachtmensch

Zitat von: Erdmann am 12. Juli 2020, 23:17:37
Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Ich an deiner Stelle hätte zum Platz der Republik geschrieben.
Mach dir keine Gedanken über das "nerven". Du hast den organisatorischen Mangel, dass die Einstufung solange dauert nicht zu vertreten. Corona ist seit März aktuell, aber von letztes Jahr Juli bis März waren auch acht Monate. Selbst diese Zeit hätte reichen müssen für die Festsetzung.

didi62

Zitat von: Nachtmensch am 13. Juli 2020, 11:00:12
Zitat von: Erdmann am 12. Juli 2020, 23:17:37
Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Ich an deiner Stelle hätte zum Platz der Republik geschrieben.
Mach dir keine Gedanken über das "nerven". Du hast den organisatorischen Mangel, dass die Einstufung solange dauert nicht zu vertreten. Corona ist seit März aktuell, aber von letztes Jahr Juli bis März waren auch acht Monate. Selbst diese Zeit hätte reichen müssen für die Festsetzung.

Und was soll das am Platz der Republik?

KlausP

Zitat von: Phantomphlyer am 13. Juli 2020, 10:13:21
Separates Schreiben. Überweisung ist noch nicht erfolgt.

Da wird es auch keine gesonderte Überweisung geben. Die Nachzahlung erfolgt mit der nächsten Besoldungszahlung und dann kommt auch eine detaillierte Bezügeabrechnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Rekrut84 am 12. Juli 2020, 22:40:25
Zitat von: Andi8111 am 24. Mai 2017, 05:32:06
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.

Guten Abend. Dieses Zitat muss ich mal aufgreifen weil ich es ebenso sehe.
Ich habe nun meine Stufenfestsetzung erhalten und nach dieser Berechnung werden mir weder die Zeiten der Berufsausbildung noch der Meisterfortbildung als Erfahrungszeit angerechnet.

Im Bescheid heißt es ,,Bei einer Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel wird die berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehen Verwendung verwertbar wäre, gemäß §28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG im Verbindung mit Nr. 528 der ZdV 1451/1 nicht als Erfahrungszeit anerkannt."

Nun verstehe ich den genannten Satz des BBesG so, dass bis zu 4 Jahre angerechnet werden können, sofern diese zur Erfüllung der Einstellungsvorraussetzungen beigetragen haben. Sprich Ausbildungszeiten.

Ebenso wird 1 Jahr meiner Berufsjahre auf Meisterebene abgezogen, mit der Begründung der Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel. 

Aus Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich erfahren, dass diesen bei Einstellung als Stuffz die Ausbildungszeit als Erfahrungszeit angerechnet worden ist. Einem anderen Feldwebel wurde die Zeit für den Meister und die Ausbildung angerechnet.

Da ich leider im Moment keinen Zugriff auf die ZdV habe wäre ich für eine Info aus dem Schwarmwissen dankbar.

Würde man eine ZAW und Meister innerhalb der BW machen, bekäme man die Zeit auch als Erfahrungszeit angerechnet, daher erschließt sich mir nicht warum dies bei der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nicht auch angerechnet werden sollte.

Diese Materie ist einfach zu kompliziert... um hier im Forum eine sachgerechte Aussage zu treffen.
Da oft sehr vom Einzelfall bestimmt.

Wenn wirklich der Verdacht besteht, dass hier Zeiten nicht korrekt angerechnet wurden...

... gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen ...

... und darum bitten

1. das die Zeiten anerkannt werden ( genau benennen welche Zeiten )

2. das im Falle der Ablehnung nicht nur die Rechtsnorm genannt wird...

... sondern 3. auch erläutert wird, warum eine Anrechnung konkret nicht möglich ist.


Das wird zwar wieder dauern, bis ein Bescheid kommt... aber nur so wahrt man ggf. bestehende Ansprüche.

Und man kann nichts verlieren, da bei positiver Entscheidung nachgezahlt wird.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

Zitat von: didi62 am 13. Juli 2020, 11:37:45
Und was soll das am Platz der Republik?
Aus meiner Sicht kann man erwarten, dass das BAPersBw in der Lage sein muss innerhalb von 12 Monaten einen VA zu erlassen. Eine solange Wartezeit ist absolut inakzeptabel.

BulleMölders

Nur wird am Platz der Republik auch niemand einen Bescheid erlassen oder dafür sorgen (können) das jemand anderes einen Bescheid erlässt.

oooKay

Guten Morgen,

womöglich wurde irgendwo auf den vielen, vielen Seiten des Threads schonmal drauf eingegangen, aber eventuell kann das jemand in der aktuellen Lage besser einschätzen.
Mir wurde Anfang Juli die Stufenfestsetzung eröffnet, die dann ein paar erfreuliche Euro mehr bedeutet. Nun trudeln heute die Bezüge ein und ich sehe, dass ich "noch immer" die Besoldungsstufe ohne Erfahrungsstufen bekomme.
Ich will jetzt hier nicht gleich in Strausberg nerven und da hier grade einfach keiner da ist, den ich fragen kann, müssen die Kameraden hier im Forum dran glauben :)
Ich nehme an, dass der Rücklauf vom S1 vermutlich nicht rechtzeitig vor dem Stichtag der Abrechnungen da war, wenn mir der Kram erst Anfang des Monats eröffnet wurde und ich da vermutlich nicht vor September mit irgendwas rechnen brauche.
Liege ich da richtig, oder "sollte" ich da schon den Hörer in die Hand nehmen?

KlausP

Zitat... Nun trudeln heute die Bezüge ein und ich sehe, dass ich "noch immer" die Besoldungsstufe ohne Erfahrungsstufen bekomme. ...

Ich vermute auch, dass der die Bezüge zahlenden Stelle die Stufenfestsetzung erst nach dem Stichtag zugegangen ist. Haben Sie denn im Juli eine Bezügeabrechnung bekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

oooKay

Zumindest die für Juli müsste da sein (ich wurde allerdings versetzt und müsste prüfen, ob die vorliegende Juni oder Juli ist).
Aber da mir ja die Möglichkeit gegeben wird, der Festsetzung zu widersprechen, gehe ich davon aus, dass das erst dann umgesetzt wird, wenn Strausberg die Ausfertigung mit meiner Unterschrift vorliegen hat und sieht, ob ich noch mit irgendeinem anderen tätigkeitsnachweis um die Ecke komme oder ob es eben passt.

SolSim


Barko

Ich steige da nicht durch :( das mir alles zuviel theorie irgendwie *lach*

war vom 01/10/2002 bis 31/12/2006 (4 Jahre und 3 Monate) da. Habe A5/02 zum schluß bekommen. bin jetzt wiedereinsteller....
wenn ich jetzt wieder anfange, bin ich dann immer noch in der stufe 2 und muss noch 9 monate warten bis zur 3
oder
komme ich gleich in die 3 aufgrund neuer regeln etc. (das was ich nicht durchblicke)^^

Ralf

Das hängt ja noch mehreren Faktoren ab: Einstellung aufgrund nutzbarem Beruf, weitere Zeiten der Anerkennung o.ä. und dass ggf. auch nicht jeweils zu 100%.
Die 4J3M werden voll angerechnet nach §27 (3), da kannst du schauen, wo du dich auf jeden Fall eingruppierst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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