Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ablauf Gehalt/Verdienstausfall/Mindestzahlung... Ausgleich für den AG

Begonnen von ChrisM87, 01. Juli 2020, 16:15:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ChrisM87

Servus!

Nun ist es soweit und ich werde demnächst meine erste Wehrübung in meinem alten BTL ableisten.

Kurz zu mir:
33 Jahre jung, tätig im Rettungsdienst (nicht öffentlich)

Da ich aber weder beim Karriere Center Hannover noch anderswo jemand zuverlässig erreichen kann, dachte ich mir das mir hier vielleicht jemand helfen kann.

Wie gestaltet sich das mit meinem Lohn und eventuell einer Ausgleichszahlung für meinen Arbeitgeber?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

JohnDoe

Hallo @LwPersFw,
meine letzte Wehrübung liegt lange zurück und auch ich stehe vor einer RDL.
Leider hilft mir ihre Antwort daher nur bedingt weiter.

Ich bin auf die Übersicht "Bezügebeispiele für den Reservistendienst" gestoßen, erfahre jedoch auch nicht viel mehr.

Bisher habe ich gelesen, dass man ein Wahlrecht bekommt, ob man die "Erstattung des Nettoverdienstausfalls" (AG = privater Sektor) oder ob man die "Mindestleistung" + "Reservistendienstleistungsprämie" + ggf. "Verpflichtungszuschlag" bekommt. // Günstigkeitsprüfung

Frage 1: Ist das so korrekt?
Wenn ja, warum gibt es im Dokument "Antrag auf Leistungen für Reservistendienst Leistende nach den §§ 5 bis 9, 14 und 19 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)" die Frage, "Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer nicht öffentlicher Dienst mit Weiterzahlung Arbeitsentgelt" und "...ohne..."?

Frage 2. Muss ich meinen AG informieren, dass ich eine RDL durchführe oder kann ich die RDL in meiner Freizeit (Abbau Urlaub und / oder Überstunden) ohne Informationsweitergabe durchführen?

Danke

F_K

Der AG ist umgehend über die RDL zu informieren - das ist gesetzliche Vorgabe.

Es gibt auch zivile AG, die das Gehalt weiterzahlen, und dann entfallen gewisse USG Leistungen - Angaben haben Wahrheitsgehalt zu erfolgen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau