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Lange Anreise zum Lehrgang, vorher zum Dienst erscheinen ?

Begonnen von EineFrage, 09. August 2020, 07:57:50

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EineFrage

Guten Morgen,

Ich bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln 9 Stunden unterwegs, da ich keinen Führerschein besitze. Muss ich vorher zusätzlich noch auf meiner Dienststelle erscheinen? Oder könnt ihr mir den Gesetzestext dazu mitteilen? Ich möchte soetwas nicht direkt am Anfang dort nachfragen ohne die Gesetzeslage zu kennen, natürlich kläre ich es dann zusätzlich noch mit meiner Dienststelle ab.

Danke und viele Grüße

F_K

Bitte mehr Infos, wann ist Anreise befohlen, wann ist Dienst, was steht auf der Kommandierung...

EineFrage

Diese Informationen werde ich erst knapp eine Woche vor dem Lehrgang erhalten, fange erst im September an. Deshalb möchte ich vorher schon wissen, wo ich mich zu diesem Thema informieren kann. kannst du mir einen Paragraphen dazu nennen?

KlausP

Da gibt es kein Gesetz und keinen Paragraphen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen die Kommandierungsverfügung schriftlich eröffnet wird, wenn man Ihnen das nicht schon vorher sagt, zumal Sie ja für die Anreise auch noch eine Bahnfahrkarte bekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ist Auslegung von Befehl und Gehorsam (Kommandierung), den Mitteln dazu (hier Zeit) und der Dienstleistungspflicht.

Dies wird der DV im pflichtgemäßen Ermessen sicherlich perfekt lösen - gehört zu den einfachen Aufgaben eines DV.

Lidius

Fangen wir doch erstmal vorne an:

Gehts hier überhaupt um eine zivile Laufbahn? Wenn ja, dann passen die ganzen militärischen Hinweise nicht wirklich.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Lidius

Dazu gibt es keinen Gesetzestext. Sowas ist, wenn überhaupt, in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit in der Dienststelle geregelt.

Ich vermute mal es geht um die Anreise zum E-Lehrgang im mittleren Dienst? Solche Fragen wie Anreise etc. werden in der Regel in der Einführungswoche im BwDLZ beantwortet. Das kann natürlich durch Corona etwas holprig laufen, aber im Zweifelsfall steht der oder die Ausbildungsbeauftragte genau für solche Fragen zur Verfügung.

Aus persönlicher Erfahrung würde ich sagen das du nicht mehr in die Dienststelle musst. Gerade bei weiten Anreisen zu Lehrgängen ist der Reisetag nur der Reisetag und nichts weiter. Wenn die Anreise am Sonntag stattfindet stellt sich die Frage ja eh nicht. Ich gehe mal davon aus, das du die Abordnung noch nicht hast. Darauf steht dann nämlich bis wann angereist werden muss.


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