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Gesetzlich versichert als Beamter

Begonnen von Anwärter111, 21. August 2020, 07:26:41

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Anwärter111

Guten Morgen zusammen,

Kann ich während der zivilen Laufbahnausbildung im mittleren Dienst gesetzlich versichert bleiben und danach erst in die PKV wechseln? Oder steht mir die Beihilfe nicht mehr zu, wenn ich die Beihilfe nicht sofort in Anspruch nehme? Auch überlege ich nach der Ausbildung gesetzlich versichert zu bleiben, da sich die Suche nach einer PKV in meinem Fall schwierig gestaltet. Ist hier jemand als Beamter gesetzlich versichert und kann mir Tipps geben?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Anwärter

Maik.M

Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern, in dem Fall ergibt sich der Beitrag aus der Höhe ihrer Bezüge. Sie müssen den vollen Satz zahlen, also den Teil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.
Unterm Strich ist das aber meistens immernoch günstiger, als in der PKV zu sein.
Die Beiträge können sie voll bei der Einkommensteuer geltend machen.
Mein Vater ist als Beamter im gehobenen Dienst seit dem 80ern gesetzlich versichert, (musste damals richtig darum kämpfen, sich gesetzlich zu versichern, und hat es nie bereut, diesen Schritt zu wagen)


Anwärter111

Danke für die schnelle Antwort. Weißt du auch, ob ich mich nach der Ausbildung noch privat versichern kann? Oder verfällt die Beihilfe?
Wie funktioniert das genau mit dem gesetzlichen Beitrag, wird der Prozentsatz von meiner Besoldung inklusive Trennungsgeld etc. abgezogen oder wird er nur von der "Grundbesoldung" abgezogen.?

Maik.M

Also im Bezug auf die Beihilfevorschriften und ggf in die PKV wechseln, kann ich leider nicht weiter helfen. Vlt einfach mal bei der Beihilfestelle anrufen und dein Anliegen schildern?

Bei mir lief das mit der gesetzlichen Krankenversicherung so ab, ich habe einen Fragebogen von meiner gesetzlichen Krankenkasse zugeschickt bekommen, in dem ich meine Einkünfte monatlich/jährlich eintragen musste. Dazu habe ich die Abrechnungen von der Bezügestelle kopiert und mit geschickt.

Anhand der Angaben hat die Krankenkasse dann den Beitrag festgesetzt.

Ich bin Mitglied bei dem Lohnsteuerhilfeverein Bayern e.V. die kümmern sich dann um die Geltendmachung der Beiträge bei der Steuererklärung. Es gibt aber auch private Steuerberater oder andere Lohnsteuerhilfevereine, kann ich nur empfehlen.


Vuki

Also ich bin an September bei der R&V Privat versichert.
Zahle da als Anwärter nur knapp unter 80 € mit Artzwahl, Einbettzimmer, und Tagegeld.
Bei der gesetzlichen wäre der Satz viel höher gewesen.
Guck einfach mal nach Privaten Krankenversicherungen in Vergleichsportalen, es muss nicht die PKV sein, gibt genug andere.  ;)

LwPersFw

Zitat von: Vuki am 22. August 2020, 18:03:23

Zahle da als Anwärter ...


Die Anwärtertarife gelten nur für den Zeitraum im Status Anwärter...

Taugen also nicht zum Vergleich.

Entscheidend ist der Vergleich der langfristigen Beitragsentwicklung in GKV  vs   PKV + Beihilfe.

Und bei der Langfristigkeit ... stellt sich z.B. die Frage der Absicherung der Familie.

Da bietet die GKV die Familienversicherung... also ggf. interessant, wenn jemand eine größere Familie plant...

Denn ... in der PKV muss für jeden ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Also ... gut informieren ... und nicht von vermeintlich günstigen  Anwärtertarifen "blenden" lassen, die nur 2...3 Jahre gelten...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw hat natürlich Recht - insbesondere bei eher niedrigem Einkommen kann GKV und ggf. Zusatzversicherung sogar preiswerter als PKV sein.

Fragen sind:

- langfristige Gehaltsentwicklung
- Familien- und Kinderplanung
- Versicherungsoptionen des Partner / der Kinder
- ggf. Vorerkrankungen, die zu Zuschlägen führen.

Vuki

Natürlich sind das nur die Anwärtertarife. Danach kostet es rund 100 € mehr. Also genau 168 €
Meine beiden Kinder könnte ich für je 45 € pro Kind mit reinnehmen, aber die bleiben halt erstmal beim Papa in der GV/Familienversicherung mit drin.
ABER das ist der Tarif, den ich bekomme, kann ja bei jedem anders aussehen.

Wie gesagt, einfach mal Preise vergleichen und Beratungstermine machen.

Bei meiner GV hatte ich angefragt und die sagten mir, ich solle eine private Versicherung nehmen, weil das für mich persönlich auf langer Sicht besser und günstiger sein wird. Aber das kommt ja auch auf die Person selbst an, sprich Alter, Familienstand und Gesundheitszustand.

Simulacron-1

Zitat von: Anwärter111 am 21. August 2020, 07:26:41
Guten Morgen zusammen,

Kann ich während der zivilen Laufbahnausbildung im mittleren Dienst gesetzlich versichert bleiben und danach erst in die PKV wechseln? Oder steht mir die Beihilfe nicht mehr zu, wenn ich die Beihilfe nicht sofort in Anspruch nehme? Auch überlege ich nach der Ausbildung gesetzlich versichert zu bleiben, da sich die Suche nach einer PKV in meinem Fall schwierig gestaltet.
Morgen! Zuerst einmal: Man kann auch nach der Laufbahnausbildung noch in die PKV wechseln. Habe ich auch überlegt, am Ende ist die Frage ab: Warum? Die Anwärterbezüge im Mittleren Dienst betragen 1.268,99 € monatlich, macht bei 14,6% für die GKV 185 € monatlich. Nimm die Differenz zur PKV mal 36, dann weißt du, was du sparst. Bedenke aber, dass der Einstieg in die PKV drei Jahre später schon wieder höher ist (und sich dann auch entsprechend anders entwickelt in der Zukunft, Stichwort "Zinseszins"). Drei Jahre können was ausmachen.

Wenn es um Vorerkrankungen geht: Es gibt die sog. "Öffnungsklausel", die die teilnehmenden Versicherer (darunter der Standard-Beamtenversicherer Debeka) "zwingt", einmalig auch Kunden mit Vorerkrankungen aufzunehmen (Wechsel ist danach nicht mehr möglich). In aller Regel bedeutet das einen Aufschlag von 30% und den Ausschluss von Leistungen, die über das, was die Beihilfe leistet, hinausgehen. Aber auch so ist die PKV auf jeden Fall vorzuziehen. Die Horrorgeschichten von gigantischen Beiträgen im Alter sind heute so nicht mehr so möglich. Vergiss auch nicht, dass dein Anspruch auf Beihilfe im Alter 80% beträgt. Wir sprechen hier ja nicht von einem Fall, wo man die PKV komplett selbst trägt. Das wäre schon eine andere Frage.

Kindern ermöglicht man so den Einstieg in die PKV. Die können irgendwann eine Anwartschaft fortführen und dann bei Gelegenheit ohne neuerliche Gesundheitsprüfung(!) wieder einsteigen. D. h. wenn du deine gesunden Kinder jetzt versichert, haben die in Zukunft super Möglichkeiten auf eine preiswerte umfassende private Versicherung.

So, und dann noch eins: Man kann sicherlich das Ganze bis auf den letzten Euro durchrechnen. Ich würde aber auch sagen, dass man von der PKV natürlich in jedem Fall extrem profitiert. Wer was anderes erzählt, lügt sich meines Erachtens was vor. Alleine schon, dass man in keinem überheizten Wartezimmer mehr mit zig anderen stundenlang warten muss, ist das Geld wert. Der einzige "echte" "Nachteil" ist, dass Kuren wegfallen. Die gibt es im System der PKV nicht. Aber da gibt es dann andere Möglichkeiten, insofern ist auch das kein Hindernis.

Simulacron-1

Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:21:10Vergiss auch nicht, dass dein Anspruch auf Beihilfe im Alter 80% beträgt.
Entschuldigung, da habe ich mich, glaube ich, vertan. 80% sind die Kinder, wenn diese aus dem Haus sind, beträgt die Beihilfe für einen selbst wieder 50% (statt 70% mit Kindern).

TROS Gast

Moin,

Ich war selber während der Ausbildung gesetzlich versichert, aus folgendem Grund: mit Vorerkrankungen hätte mich die PKV nur im Basistarif genommen, einen Anwärtertarif hätte ich nicht bekommen und damit war die GKV mit knapp 17 % (inkl. Pflegeversicherung) vom Brutto günstiger.

zu meinem Zeitpunkt der Einstellung galt die Öffnungsklausel nur für Beamte auf Probe, was sich mittlerweile im übrigen geändert hat. D.h. der Beamte auf Widerruf kann sich bis 6 Monate nach erstmaliger Verbeamtung bei ausgewählten Versicherern mit einem max. Risikozuschlag von 30% für einen "fast" normalen Tarif versichern lassen, diese Chance ist also einmalig im Leben und soll gut überlegt sein.

So, nun mal aus der Praxis: während der Laufbahnausbildung hatte ich knapp 2000 Brutto wegen eines sonderzuschlags und damit um die 340 € für die GKV gezahlt. Mit Ende der Laufbahnausbildung erhöhte sich also das Brutto auf über 2700€ und die kosten für die GKV stiegen auf 450€ an, dann habe ich mich entschlossen über die Öffnungsklausel in die PKV zu wechseln (30 % Zuschlag) und bin damit nun bei 290€ mtl., habe dafür mehr Leistungen drin und den Nachteil das man natürlich Rechnungen erstmal vorstreckt.

Ende vom Lied: Wenn du wechseln kannst in die PKV mit der Öffnungsaktion dann TUE das, zurück in die GKV kann man immer noch sollte man mal Kinder haben (ab 4-5 Kindern wird es zu teuer die in der PKV mit zu versichern wo dann die GKV doch mehr Sinn macht weil die automatisch mitversichert sind)

Man darf nie Vergessen dass die GKV einen immer c.a. 17% mit änderden Zuschlag der Kasse selber beträgt, ergo wird das Brutto steigen - was es mit der Zeit automatisch tut und im Schlimmstenfall vllt noch durch einen Aufstieg, dann wirds richtig Teuer.... vorallem versichert man sich da immer 100 % auch im Ruhestand. In der PKV versicherst du nur 50 da die anderen 50 durch die Beihilfe gedeckt werden und bei Verheiratet + Kinder nur noch 30% und im Ruhestand auch nur 30%.

Vorteil ist der GKV Beitrag ist dennoch maximal bei 703€ gedeckelt, sprich teurer als das kann es erstmal nicht werden. Dennoch kommt man da i.d.R mit der Privaten garnicht erst hin als BEIHILFEBERECHTIGTER zumindest. Bei 100 % Privatversicherten sieht das dann natürlich wieder anders aus.

Was ich damit Sagen möchte: Klar ist das eine Individuelle Sache bei jedem, dennoch behaupte ich mal bei 80 % ist es schlauer die PKV zu wählen (zumindest wenn man mit der Öffnungsklausel anrecht auf Normaltarif hat), denn der Deal ist folgender:
Mehr Leistung für Weniger Geld, klar wirds hier auch teuer aber an 703€ kommt man so einfach nicht ran wenn man zwischen dem 20. - 30. Lebensjahr z.B. einsteigt.

4-500€ vom Netto für Krankenversicherung zahlen als Berufsanfänger - da lohnt sich das Beamter werden dann ja garnicht mehr.

Das sind Erfahrungswerte, hab das selber durch.

Dokumente zur Öffnungsklausel sollte dir die Einstellende Dienststelle eig. mit geliefert haben, ansonsten mal nach "Öffnungsklausel PKV" googlen.

*Die Zahlenwerte sind alle etwas gerundet

MfG

Phony

Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:26:58
Zitat von: Simulacron-1 am 13. November 2020, 10:21:10Vergiss auch nicht, dass dein Anspruch auf Beihilfe im Alter 80% beträgt.
Entschuldigung, da habe ich mich, glaube ich, vertan. 80% sind die Kinder, wenn diese aus dem Haus sind, beträgt die Beihilfe für einen selbst wieder 50% (statt 70% mit Kindern).

Da liegen sie richtig, jedoch ist mit Erreichen des Pensionsalters, der Beihilfesatz wiedre 70% für einen selbst.

Zitat von: Vuki am 22. August 2020, 22:39:13
Natürlich sind das nur die Anwärtertarife. Danach kostet es rund 100 € mehr. Also genau 168 €
Meine beiden Kinder könnte ich für je 45 € pro Kind mit reinnehmen, aber die bleiben halt erstmal beim Papa in der GV/Familienversicherung mit drin.
ABER das ist der Tarif, den ich bekomme, kann ja bei jedem anders aussehen.


Bei den 168 Eur muß man jedoch bedenken, dass sie, so entnehme ich Ihrem Post 2 Kinderfreibeträge haben und Ihre Versicherung nur 30% absichern muß, das ist beim normalen Beamten im Einstiegsamt zunächst einmal teurer, da er 50% absichern muß.

Es lohnt sich immer eine Rechnung, ich bin  momentan in einem Anwärterverhältnis, aufgrnd meines höheren Alters als 30 Jahre, bekomme ich nicht den Anwärtertarif(in meinen Augen ein Verstoß gegen das AGG seitens der Krankenkasse, aber andere Baustelle) durch meine 2 Kinder ist mein Restbetrag der zu versichern ist, ebenfalls 30%, die Kinder sind bei der Mutter gesetzlich mitversichert, aber nachrangig beihilfeberechtigt. Da ich in einer technischen Laufbahnausbildung bin, bekomme ich einen relativ hohen Zuschlag + Familienzuschlag verh + 2 Kinder. damit ist es für mich günstiger die PKV von 250 EUR zu bezahlen , als die rund 330 EUR für die gesetzl. Krankenversicherung wir reden hier von einer monatlichen Ersparnis von momentan  80 EUR mtl.

Sicher die PKV Kosten nehmen jedes Jahr zu, man muß das jedoch immer im Vergleich sehen, denn die Gesetzl. Versicherungskosten nehmen auch jedes Jahr zu, sobald ich eine Bezügererhöhung erhalte, denn das geht ja prozentual vom Einkommen ab und in der Zeit, die ich jetzt Anwärter bin, sind die GKV Kosten im Vergleich zu den Kostensteigerungen meiner PKV immer noch wesentlich höher.

Diese ganze Kostenrechnung schlägt jedoch schlagartig um, falls man irgendeine Vorerkrankung mit versichern muß, da steigen die PKV ganz schnell exponentiell an, oder es werden gar Vorerkrankungen ausgeschlossen und man trägt die Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden selbst....

Für den Dienstherren jedoch, ist das PKV Modell immer billiger als das GKV Modell, weil ihn selbst die Beamten bzgl. Gesundheitsfürsorge nur dann Geld Kosten, wenn der BEamte wirklich krank ist. In der GKV müßte er monatlich in eine Kasse einzahlen, in der das Geld gebunden ist, ob der Beamte krank ist oder nicht, das sollte man auch bedenken, bevor man sagt, alle Beamte sollten in die GKV mit einzahlen.

Nachtmensch

Zitat von: Phony am 10. Dezember 2020, 11:26:54
Es lohnt sich immer eine Rechnung, ich bin  momentan in einem Anwärterverhältnis, aufgrnd meines höheren Alters als 30 Jahre, bekomme ich nicht den Anwärtertarif(in meinen Augen ein Verstoß gegen das AGG seitens der Krankenkasse, aber andere Baustelle) durch meine 2 Kinder ist mein Restbetrag der zu versichern ist, ebenfalls 30%, die Kinder sind bei der Mutter gesetzlich mitversichert, aber nachrangig beihilfeberechtigt.
Was hat das mit dem AGG zu tun?

Phony

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Aufgrund meines Alters 30+ bekomme ich nicht den Anwärtertarif, obwohl ich Anwärter bin. Das mag nach jammern auf hohem Niveau klingen, aber zum Vergleich Anwärtertarif 80-90 EUR, mein Tarif aufgrund meines Alters 250+EUR, immer noch günstiger als die gesetzl. Krankenkasse, allerdings schon ein Unterschied, wenn man Familie hat. Wir reden hier von 150 EUR im Monat über das Jahr sind das 1800 EUR in der Zeit der Ausbildung sprechen wir über 6300 EUR, jetzt sag mir, dass dies kein Nachteil gegenüber jüngeren Anwärtern ist. 

F_K

Nicht jeder Unterschied ist ein "Fall" für das AGG.

ZitatDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 hat das Ziel, Benachteiligungen von Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Insbesondere im Fall des Geschlechts sowie des Alters gibt es allerdings versicherungsmathematisch-statistische Gründe für eine unterschiedliche Behandlung, was die Kalkulation von Versicherungen angeht. Dies hat nichts mit einer absichtlichen Diskriminierung eines Geschlechts zu tun, sondern mit einer objektiven Feststellung unterschiedlicher Schadenbedarfe.
Das AGG lässt deshalb grundsätzlich Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz für die unterschiedliche Kalkulation von Versicherungen nach den Merkmalen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität zu. Dafür müssen relevante, genaue versicherungsmathematische und statistische Daten vorliegen. Kosten der Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen allerdings nicht geschlechtsspezifisch behandelt werden, sondern müssen gleichmäßig auf die Geschlechter verteilt werden.

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