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Tauglichkeit SanOA Bewerber

Begonnen von SanOABewerber, 22. August 2020, 18:51:22

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SanOABewerber

Guten Abend an das Forum!

Ich habe mich als SanOA Zahnmedizin beworben und hätte jetzt ein Frage bezüglich der Tauglichkeit.
Vor einigen Jahren hatte ich einen Meniskusriss, der genäht wurde und mir aber keine Probleme bereitet.

Führt der Sachverhalt, trotz Beschwerdefreiheit, nach der Vorschrift "Wehrmedizinische Begutachtung" A1-831/0-4000 automatisch zu IV59 und damit zur Untauglichkeit als OA?
Oder gibt es da noch andere Beurteilungsmöglichkeiten?

Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten, oder eventuell von euren Erfahrungen berichten.

Natürlich ist mir bewusst, dass es im Endeffekt von dem Musterungsarzt in Köln abhängt, aber einfach damit ich meine Chancen besser einschätzen kann, bin ich für jede Antwort dankbar!

Viele Grüße

Ein SanOA Bewerber


Tommie

Zitat von: SanOABewerber am 22. August 2020, 18:51:22... Natürlich ist mir bewusst, dass es im Endeffekt von dem Musterungsarzt in Köln abhängt, aber ...

Und weil das exakt so zutrifft, wie Sie es geschrieben haben, ist es müßig, sich an Spekulationen zu beteiligen! Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit zum Termin, lassen Sie sich mustern und warten Sie das Ergebnis ab! BASTA!

Rex

#2
ZitatUnd weil das exakt so zutrifft, wie Sie es geschrieben haben, ist es müßig, sich an Spekulationen zu beteiligen! Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit zum Termin, lassen Sie sich mustern und warten Sie das Ergebnis ab! BASTA!

Das nenn ich mal freundlich

asdjo

#3
Zitat von: Rex am 22. August 2020, 19:12:19
ZitatUnd weil das exakt so zutrifft, wie Sie es geschrieben haben, ist es müßig, sich an Spekulationen zu beteiligen! Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit zum Termin, lassen Sie sich mustern und warten Sie das Ergebnis ab! BASTA!

Das nenn ich mal freundlich

Musst du dich leider dran gewöhnen, wenn du zum Bund willst.
Grantige, alteingessene Leute gibt es hier zuhauf.
Aber gut, das ist bestimmt das 10.000ste Mal, dass jemand eine solche oder Ähnliche Frage gestellt hat.

Nun mal in freundlich:
Theoretisch bliebe da die Chance einer Ausnahmegenehmigung. Da es aber viel mehr Bewerber als Stellen gibt ist das mMn ziemlich aussichtslos. Anders sähe es zB aus, wenn du mit abgeschlossenem MINT-Studium in Köln ankommen würdest.
Ich folgere daraus, dass das für dich leider nichts mit Bundeswehr wird.
Aber Zivilist bzw. ziviler Student zu sein hat auch seine Vorteile.

KlausP

Zitat... Ich folgere daraus, dass das für dich leider nichts mit Bundeswehr wird. ...

Hat doch gar keiner geschrieben sondern nur, dass das endgültig erst bei der Musterung festgestellt werden kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: asdjo am 22. August 2020, 20:09:57Nun mal in freundlich:
Theoretisch bliebe da die Chance einer Ausnahmegenehmigung. ...

Erstens war ich nicht unfreundlich, sondern habe nur die Situation beschrieben, wie sie ist, und zweitens habe ich nur gesagt, dass der Musterungsarzt das letzte Wort hat, nicht mehr und auch nicht weniger! Wenn der die Gegebenheiten im Knie des Bewerbers nämlich so bewertet, dass dies auf die Tauglichkeit keinen Einfluss hat, dann gibt es ein OK! Allerdings betone ich nochmal, dass diese Entscheidung einzig und alleine der Musterungsarzt aufgrund der ihm vorgelegten Unterlagen trifft! Mein erstes Posting in diesem Threat behandelte einzig und allein den teil des Postings des TE, das ich zitiert habe, und nicht mehr!

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