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Laufbahnwechsel Uffz Fachdienst in FW Fachdienst

Begonnen von DerFeldKoch85, 27. August 2020, 09:41:15

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DerFeldKoch85

Moin zusammen ,

Ist es möglich, in der Dienstzeit einen Laufbahnwechsel von Uffz zu Fw im Fachdienst zu beantragen ?

Wie läuft dies genau ab ?

Viele Grüße

dunstig

Natürlich ist dies möglich.

Über den genauen Ablauf informiert der zuständige S1-Bereich gerne oder auch die Suchfunktion hier im Forum. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck


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Mal nur so aus Interesse ...

Was brachte dich auf den Gedanken, dies sollte nicht möglich sein?

DerFeldKoch85

Habe gehört das ein Laufbahnwechsel nur mit ZAW geht .
Ich gehe aber als Fachdiener und Wiedereinsteller in die Uffz Laufbahn und denke mal an später 😎

KlausP

Zitat... Habe gehört das ein Laufbahnwechsel nur mit ZAW geht . ...

Wer erzählt solchen Blödsinn? Wenn man den Berufsabschluss für die Feldwebelverwendung schon mitbringt braucht man doch keine ZAW. Und wenn man in der gleichen Verwendungsreihe bleibt hat man den Abschluss ja schon als Voraussetzung für die Unteroffizierverwendung.
Anders ist das, wenn Sie z.B. aus der Verwendung Verpflegungsunteroffizier in die Verwendung Materialbewirtschaftungsfeldwebel wechseln wollen. Dann brauchen Sie eine ZAW für einen kaufmännischen Beruf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerFeldKoch85

Ja aber muss man nicht den Küchenmeister vorlegen bei Verpflegungsfeldwebel ?

Viele Grüße

KlausP

Nein, den erwirbt man während der Dienstzeit. Er wäre nur Voraussetzung für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel (oder höher).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Nachtrag:

Der Küchenmeister ist keine Voraussetzung zur Zulassung eines Laufbahnwechslers und für die Beförderung zum Feldwebel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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