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Gehalt + Trennungsgeld

Begonnen von Magnum1005, 29. August 2020, 10:06:02

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Magnum1005

Moin!
Derzeit bin ich Immobilienkaufmann und überlege mich als Quereinsteiger zu bewerben. Feldwebellaufbahn wäre nach mir gemachten Aussagen möglich. Gern wüsste ich vorab, was bei mir netto übrig bleibt. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder (6 u. 11). Im Netz habe ich einen Bezügerechner gefunden. Hier hätte ich ein paar Verständnisfragen:

1) Anzahl der Kinder, für die Sie den Kinderanteil im Familienzuschlag erhalten - was ist das?
    Bei der Berechnung des Kinderanteils im Familienzuschlag sind folgende Zählkinder zu berücksichtigen

2) Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten - meine Frau und ich haben ein gemeinsames Konto. Daher geht dort auch das Kindergeld für beide Kinder drauf. Wieder kommt der Punkt mit den Zählkindern

Auf meiner derzeitigen Lohnabrechnung steht immer nur 2,0 aber das sind glaube ich die Kinderfreibeträge

Muss bzw. kann ich bei 1 oder 2 irgendwelche Haken setzen damit die Berechnung am Ende verlässlich ist?

Wie verhält es sich mit dem Trennungsgeld? Gibt es das auch schon in der AGA oder dann erst ab der Ausbildung? Wie wird das berechnet?

Freue mich, wenn ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen könntet.

Danke vorab und ein schönes Wochenende

Ralf

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2020neu >- der ist einfach gehalten. Wenn du die Kinder auf der Steuerkarte hast, kannst du sie bei dir "einrechnen".
Besoldungsstufe mglw. A06, Erfahrungsstufe 2, damit würde ich mal ins Rennen gehen.
Trennungsgeld ist kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Das solltest du also nicht als Gehalt einrechnen, dieses wird auch bereits während der GA gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zum Thema TG ... die letzten Beiträge hier...

... vor allem die dort genannten Links und Anhänge zu den Beiträgen...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.150.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Magnum1005

Besten Dank für die Antworten.
Dann ist für mich die Entscheidung wohl leider gegen die BW gefallen. Das sind bei mir doch 350-400€ weniger Gehalt als jetzt (zu dem noch meine unregelmäßigen Provisionen kommen) und das ist finanziell mit der Familie leider nicht darstellbar auch wenn das Gehalt für eine Ausbildung natürlich nicht schlecht ist.

Bezügerechnerin

Abgesehen von der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe sind im Bezügerechner auch der Familienstand und der die Anzahl der Kinder zu erfassen.
Ich wage mich mal aufs Glatteis und würde sagen das ein Anspruch auf Stufe 1 des Familienzuschlags (verheiratet) und für 2 Kinder besteht. Zählkinder gib es nicht.
Bei der Frage nach dem Kindergeld kommt es nicht darauf an auf welches Konto das Kindergeld fließt (Gemeinschaftskonto) sondern wer der Empfänger ist, also der Anspruchsberechtigte.
Sofern die Ehegattin das Kindergeld weiter beziehen soll muss hier 0 eingetragen werden.

Ich empfehle den Bezügerechner des BVA.

Trennungsgeld ist sehr individuell, zählt nicht zu den Dienstbezügen ("Gehalt") und wird ich nachhinein nur auf Antrag/Forderungsnachweis gezahlt. Ganz anderes Thema...

Grüße

:) :) :) :) :)

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