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Übungsplatz Aufenthalt FvD Ausnahmetatbestand

Begonnen von timmi_91, 15. Mai 2017, 17:39:41

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F_K

@ HCRenegade:

Bitte Quelle nennen.

Mein zuständiger Sachbearbeiter BAPers hat den Anspruch bestätigt (per Email / schriftlich) und die Formulare übersandt - und der Hptm / Einsatzwehrverwaltung / Res sieht dies auch so - sowie der S1 hier.

Dazu sind hier ja die Gesetze zitiert - der Anspruch ist gesetzlich festgelegt.

HCRenegade

@F_K:
Wurde mir "damals" auch so vom S1 im Einsatz bestätigt, dass Dienstgeld neben AVZ gezahlt wird. Dadurch bin ich hierauf erst aufmerksam geworden, als mein KpChef mich darauf hinwies, dass mir ja (noch) mehr Geld zusteht als ursprünglich gedacht.

Quelle ist "mein" Bearbeiter BAPersBw, der als Ansprechpartner auf meiner Bezügemitteilung steht. Da hatte ich nachgefragt, weil das Dienstgeld nicht in der Bezügemitteilung mit aufgelistet war, die Antragstellung aber schon einige Wochen zurück lag.
Meine Anträge liegen dort vor, sind aber aufgrund der o.g. Klärung noch nicht bearbeitet. Dabei handelt es sich hier nicht um eine Einzelfallentscheidung, sondern um eine grundsätzliche Prüfung für alle aktuell vorliegenden Anträge.
Wann diese Entscheidung getroffen wird, wissen die Bearb aber auch nicht - kann in einigen Tagen geklärt sein oder auch noch Wochen dauern.

Ich selbst interpretiere es aber auch so, dass das Dienstgeld uns zusteht.

Falls aber jemand hier in den letzten Wochen Dienstgeld neben AVZ erhalten hat, wäre das mal interessant zu wissen.

LwPersFw

Zitat von: Thomi35 am 11. August 2020, 18:32:46

....Das Dienstgeld dürfte nicht betroffen sein.

Die Begründung für das Dienstgeld in der letzten Bundestagsdrucksache (19/10682 vom 05.06.2019) vor Verabschiedung des Gesetzes (BwEinsatzBerStG) mit der entsprechenden Beschlußvorlage lautet wie folgt:

ZitatMit der doppelten Prämie an einem Samstag, einem Sonntag und einem gesetzlichen Feiertag sowie bei einem eintägigen Dienst an einem Freitag soll neben den Leistungen zur Sicherung des Einkommens das besondere Engagement von Reservistendienst Leistenden an Freitagen, Wochenendtagen und gesetzlichen Feiertagen, aktiv Dienst zu leisten, unterstützt werden. Reisetage, Urlaubstage oder Tage, an denen keine Dienstleistung vorgese- hen ist, sollen nicht zusätzlich belohnt werden.



Aus BBesGVwV

Zu § 56 – Auslandsverwendungszuschlag

"....3Der AVZ gilt alle materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen der besonderen Verwendung im Ausland ab. 4Hierdurch sind auch die Positionen abgegolten, die beispielsweise bei Einsätzen der Europäischen Union von dort mit einer Risiko- oder Härtezulage ausgeglichen werden. 8Der AVZ darf nicht festgesetzt werden, wenn keine abgeltungsfähigen Belastungen vorliegen. 9Die Einzelheiten des AVZ sowie die Belastungsstufen ergeben sich aus der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) in der jeweils gültigen Fassung."




Bin gespannt wie der Dienstherr die vollkommen verschiedenen Intentionen des Gesetzgebers zu Dienstgeld und AVZ verbinden will...

Beim Dienstgeld geht es ... wie ja oben zu lesen ... nicht um den Ausgleich für Erschwernisse, Belastungen, Mehraufwendungen, ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Bitte warten Sie - ich prüfe.

Mein (erster) Antrag geht morgen raus, dann vier Wochen bzw. erste Abrechnung - dann schwarzes Papier ..

Wortlaut und Absicht des Gesetzes und der Begründung sind klar ...

Thomi35

Und sollte der Antrag auf Dienstgeld abgelehnt werden, so sollte Widerspruch eingelegt werden. Ich hoffe, daß dann auch ein rechtshilfefähiger Ablehnungsbescheid mit entsprechender Begründung kommt.

HCRenegade

Aktueller Sachstand zum Thema Dienstgeld (seitens BAPersBw):

Parallel zum AVZ gibt es kein Dienstgeld im Einsatz. Als Begründung wurde der von LwPersFw genannte Paragraf zitiert.

@ F_K: Den "Schrieb" dürftest du dann ja auch erhalten haben.

F_K

Noch nicht. Schauen wir mal, wie Perser schreibt, "passt" die Begründung ja nicht.

LwPersFw

Zitat von: HCRenegade am 22. November 2020, 18:14:00
Aktueller Sachstand zum Thema Dienstgeld (seitens BAPersBw):

Parallel zum AVZ gibt es kein Dienstgeld im Einsatz. Als Begründung wurde der von LwPersFw genannte Paragraf zitiert.


1.
Deshalb muss dies noch lange nicht die korrekte Rechtsauslegung sein.

2.
Wird das o.G. auch von Vielen angeführt, wenn es um die Zahlung von Stellen- und Erschwerniszulagen geht.

Diese sind aber nur dann nicht neben dem AVZ zu zahlen, wenn die Norm zur jeweiligen Zulage die parallele Zahlung zum AVZ ausschließt.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Check - zumindest ein Mitarbeiter von BAPers hat mir gegenüber schriftlich bestätigt,  dass diese Zulage neben AVZ und ATB gezahlt werden müsste.

Anträge / Belege sind raus - schauen wir mal.

HCRenegade

Also mein Antrag lag knapp 4 Monate dort, als ich zwischenzeitlich mal nachfragte, hier es nur, die Angelegenheit läge bei der Rechtsabteilung, wo dann eine Grundsatzentscheidung getroffen werden solle.

Fürdie Isolierte Unterbringung vor dem Einsatz müsste dann aber Anspruch auf Dienstgeld bestehen, korrekt? Immerhin gibt es dafür ja auch Anrechnungsfälle/ATZ.

LwPersFw

Zitat von: HCRenegade am 22. November 2020, 20:35:03

Fürdie Isolierte Unterbringung vor dem Einsatz müsste dann aber Anspruch auf Dienstgeld bestehen, korrekt? Immerhin gibt es dafür ja auch Anrechnungsfälle/ATZ.


Wenn die Papierlage korrekt erstellt wurde, gibt es für die isolierte Unterbringung ATZ.
(im Gegensatz zur häuslichen Absonderung/Quarantäne)

Für Reservisten ergibt sich dann die mögliche finanzielle Vergütung aus:

§ 17 USG Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag für jede Dienstleistung, für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird.

(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der Leistungen, die dienstgradgleichen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern gewährt werden.



Und ja ... auch hier bin ich der Meinung, dass Dienstgeld zu zahlen ist,
da der 50a BBesG nur die Auslandsbesoldung als Ausschlussgrund nennt.


Zum Dienstgeld beachte auch hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.0.html

Antwort #8  ff
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: HCRenegade am 22. November 2020, 20:35:03
Also mein Antrag lag knapp 4 Monate dort, als ich zwischenzeitlich mal nachfragte, hier es nur, die Angelegenheit läge bei der Rechtsabteilung, wo dann eine Grundsatzentscheidung getroffen werden solle.


Ich sage ja nicht das meine Sichtweise der Rechtslage die richtige ist.
Ich komme aber zu dieser Bewertung, wenn ich die Intentionen des Gesetzgebers zugrunde lege.

Und genau dies würde auch ein Gericht tun.
Was steht in den gesetzlichen/verwaltungstechnischen Normen?
Was steht in den Begründungen z.B. zu den Gesetzestexten.

Und dann prüft das Gericht, ob der Entscheider den Willen des Gesetzgebers korrekt, ggf. im Rahmen seines Ermessen, umgesetzt hat.

Dabei wird dem Dienstherrn oft recht gegeben, aber des öfteren steht dann auch im Urteil, dass rechtswidrig entschieden wurde.

Dazu finden sich genügend Beispiele z.B. auf der Homepage des BVerwG.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

ZitatGesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
§ 14 Dienstgeld
Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag und einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 2 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum - insbesondere, da es zur Vorgängerregelungen ja Urteile gibt.

Die BEGRÜNDUNG ist ja auch ausdrücklich, dieses besondere Engagement der Reservisten zu würdigen - an einem "freien" Tag Dienst zu leisten - und weder im GESETZ noch in der Gesetzesbegründung sind Ausnahmetatbestände genannt.

F_K

Update

Ich habe jetzt auch von einem RAatm einen ablehnenden Bescheid erhalten  (Dienstgeld wird nicht gezahlt neben ATB bzw. AVZ). Die Begründung ist sehr dünn.

Beschwerde, Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde gehen heute raus - ich rate jedem an, diese ebenfalls so zu handhaben.

SolSim


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