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Könnte man noch ausgemustert werden?

Begonnen von GeForce, 28. September 2003, 23:25:31

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GeForce

Hallo!

Folgendes:
Ich muss am 01.10. zum Bund nach Gerolstein.

Wie ich gehört habe, wird noch am ersten Tag oder so diese ärztliche Untersuchung so knapp nochmal durchgeführt?

Zum möglichen Problem: Ich habe ein kleines Loch im Trommelfell, was ich bei der tatsächlichen Musterung vor einem Jahr nicht gesagt hatte.
Könnte ich dafür noch ausgemustert werden?

Wenn nicht, könnte ich zumindest beim Schwimmen nicht teilnehmen?
Mein (ziviler) Arzt hatte mal gesagt, dass ich am besten wegen dies nicht schwimmen/tauchen soll!

Jetzt weiß ich deswegen nicht weiter! :-(

Weiß jemand ne richtige Antwort dazu? Dafür danke im Voraus!

GeForce

TheAdmin

Prinzipiell ist eine Ausmusterung bei der Einstellung möglich. Praktisch aber mehr als selten.

Sag dem Arzt bei der Einstellung bescheid, der wird dann, wenn nötig, alles weitere Regeln (bekommst dann halt nen Nicht-Schwinnen-Schein).

Die "Feststellung der Schwimmfähigkeit" fällt dann evtl. für dich flach, nur gegen das "Schwimmen im offenen Gelände" hilft das nicht. ;)
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GeForce

Was meinst du mit "Gegen Schwimmen im offenen Gelände hilft das nicht"?  :)

TheAdmin

Damit meine ich Wolkenbrüche im Biwak oder auf Geländetagen, halt im Gelände.

Dann kann es passieren, dass man im Alarmposten Schwimmflügel braucht  ;D
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schlammtreiber

Zitat von: M. Menges am 29. September 2003, 00:45:53
Dann kann es passieren, dass man im Alarmposten Schwimmflügel braucht

Oder Du bist MG zwo und atmest durch das Wechselrohr  ;)
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steve

Mein alter schwimmtrainer hat auch ein Loch im Ohr, wenn er nen Druckausgleich versucht hat, also nase zuhalten und luft reinpressen, kam die luft aus dem ohr und hat gepfiffen, klang witzig.
Er durfte nicht mehr tauchen aber deswegen ist er noch lange nicht dem Wasser ferngeblieben, es verbieten sich Tiefen ab 2 oder 3m da wirds dann langsam gefährlich aber ein generelles schwimmverbot rechtfertigt so ein Loch nicht.
Der man is seit über 40 jahren Rettungschwimmer insofern ist es auch nicht so das er nicht wusste was er tat.

schlammtreiber

Bei der Bw kann man da schon mit einem generellen Landratten-erlaß rechnen - die sind eher übervorsichtig.

Denke ich.

Oder Du kommst zur Marine. Die wollan allgemein nur Nichtschwimmer und wasserscheue - die verteidigen die Schiffe länger  ;D
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Kobold

Bevor sich eine WDB ereignen könnte und die Bw auch noch dafür löhnen müsste, wird der Truppenarzt Dich eher wieder nach Haus schicken.
Hab ich schon mehrmals erlebt (also, natürlich nicht als der Ausgemusterte  :) )

Dauert etwa eine Woche, da das noch durch den LSO abgezeichnet werden muss.
"We may not like death but death likes us."

GeForce

@Kampfkobold

Wieso nach Hause schicken, wenn ich sowieso nicht ausgemustert werde?


Kobold

Häh? Versteh´ ich nicht.

Wenn Dich der Truppenarzt ausmustert, weil er befürchtet, dass Deine Trommelfellverletzung eine Wehrdienstbeschädigung nach sich ziehen könnte (z.B. beim Schießen durch das Tragen der Gehörschutzstopfen), dann wirst Du nach Hause geschickt - weil Du nicht wehrdiensttauglich bist.

Für sowas gibt es Fehlerziffern, die jeder Soldat hat - für alle möglichen "Fehler", von Diabetes über Spreizfüße bis hin zu Fehlen von Gliedmaßen.
Aus diesen Fehlerziffern leitet sich der Tauglichkeitsgrad ab. Wenn man eine Fehlerziffer aus den Fehlerbereichen III, IV, V oder VII hat, ergibt das eine Ausmusterung, je nachdem mit dem Urteil  wehrdiensttauglich mit Einschränkungen (was mittlerweile ja auch ´ne Befreiung vom Wehrdienst nach sich zieht), vorübergehend nicht wehrdiensttauglich, nicht wehrdiensttauglich sowohl in Frieden und Krieg.
Leider habe ich hier nicht die ZDv für die Fehlerziffern, daher kann ich Dir auch nicht sagen was es für Trommelfell-Läsionen gibt.

Aber Dein Truppenarzt wird es wissen  :)
"We may not like death but death likes us."

GeForce

D.h. man könnte wegen dies also noch ausgemustert werden?


Timid

@Kampfkobold
Meinst du eventuell die ZDv 46/1?

@GeForce
Man könnte eventuell ausgemustert werden (je nachdem, was sonst noch "anliegt"); oder man könnte auch "KzH bis DZE" (also Krankschreibung bis Dienstzeitende) geschrieben werden (kam bei uns mehrfach vor). Laß dich einfach überraschen!
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Kobold

Mensch, das genau meinte ich! So oft drin geschmökert bzw. damit rumgeärgert, und doch die Zahlen vergessen...

Was es nicht alles im Netz gibt - Wahnsinn!

KzH bis DZE ist sozusagen "Sozialstaat live bei der Bw", da es ja volle Bezüge weiter gibt. Gibt´s immer noch häufig, aber bei einer Fehlerziffervergabe, die zur Wehrdienstuntauglichkeit führt, direkt bei der Einstellungsuntersuchung wird man eigentlich ausgemustert. In der Regel kommt KzH bis DZE erst ab 3./4. Dienstmonat vor.
"We may not like death but death likes us."