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Aufbewahrung der Kriegsdinstverweigerung/Wehrdienstzeitbescheinigung

Begonnen von JayYoung90, 13. November 2020, 11:20:41

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JayYoung90

Hallo Zusammen,

meine Frage ist, ob man nach mittlerweile zehn Jahren meine Personalakte einsehen kann. Genauer gefragt, kann die Bundeswehr meine damalige Kriegsdienstverweigerung bzw. Wehrdienstzeitbescheinigung abrufen/einsehen. Oder werden diese Informationen gelöscht und alles was bleibt ist das Stück Papier, das ich zu seiner Zeit bekommen habe. Noch zum Hintergrund: Ich hatte sechs Monate Grundwehrdienst geleistet und dann Kriegsdienstverweigerung eingereicht. Auf die genauen Gründe möchte ich an dieser Stelle bitte nicht eingehen.

Danke für eure Beiträge; würde mich wirklich wahnsinnig interessieren.
VG und danke

BSG1966

Die müsste noch vorliegen.

ABER: Sie können - ohne auf die genauen Gründe einzugehen - die Kriegsdienstverweigerung WIDERRUFEN!

KlausP

Als anerkannter KDV liegt Ihre Akte aber nicht bei der Bw sondern beim Nachfolger des Bundesamtes für den Zivildienst.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatABER: Sie können - ohne auf die genauen Gründe einzugehen - die Kriegsdienstverweigerung WIDERRUFEN!
Wenn die gewissen -ups- Gewissensgründe nicht mehr vorliegen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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