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Rahmenvertrag ?! - sicherlich nicht das gelbe vom Ei!

Begonnen von Aren.büt, 20. Oktober 2020, 13:27:42

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F_K

Dann lese mal 1244 und MTA, und schaue Dir die Ausrüstung von KFOR, gerade zu Beginn an - kurz: der Auftrag war - "serbische Kräfte raus, ggf. mit mil. Mitteln" - KFOR ist da immer noch "Battlespace Owner".

Grundsätzlich ist Krieg gefährlich und verursacht hohe Schäden, gerade DESHALB will die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht eingehen.

PzGrenOffz

Zitat von: F_K am 13. November 2020, 16:42:26
Dann lese mal 1244 und MTA, und schaue Dir die Ausrüstung von KFOR, gerade zu Beginn an - kurz: der Auftrag war - "serbische Kräfte raus, ggf. mit mil. Mitteln" - KFOR ist da immer noch "Battlespace Owner".

Grundsätzlich ist Krieg gefährlich und verursacht hohe Schäden, gerade DESHALB will die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht eingehen.

1244 und MTA sagen mir leider nichts, kannst du mir dazu Quellen nennen bzw bitte posten?
Das der Auftrag so war ist schon richtig, aber Mandate ändern sich. Mein ISAF Einsatz hat sich auch sehr nach "aktivem KR" angefühlt ist aber grundsätzlich z.B. auch beim Rahmenvertrag als passives KR gelistet. Ausnahmen sind wie in meinem ersten Post beschrieben.

Deshalb wie gesagt bitte mil. Definition und Versicherungsdefinition nicht gleich setzen!
Die Zahlungsmoral ist natürlich nicht allzu hoch, daher gilt hier noch einmal mehr : Bedingungen lesen und nicht auf Hörensagen vertrauen.

F_K

UN Resolution 1244 und in Folge das Military Technically Agreement.

Das Mandat ist seitdem unverändert.

Aber wir sind uns einig  - Bedingungen lesen und verstehen.

.. und dann zeige mir mal  wie viele Bedingungen/ Versicherungen explizit aktive Kriegsbeteiligung EINschliessen.

PzGrenOffz

Danke für die Hinweise, schaue mir beides bei Gelegenheit mal an!

Um deine Frage zu beantworten:
AKTIVES KR schließt KEINE Versicherung dieser Welt ein, dort springt wie in meinem Post beschrieben die Ausfallentschädigung nach §63b SVG ein.
Diese kann aber nur wirksam werden wenn ich das passive KR versichert habe. Daher sollte Augenmerk genau darauf liegen :-)

LwPersFw

#34
Zitat von: PzGrenOffz am 13. November 2020, 15:41:31

Beispiel: Ich vereinbare bei Vollinvalidität mit meiner Unfallversicherung eine Zahlung von 750.000€ ,dieses fällt nun aus da aktives KR erfüllt, der Bund prüft meine Lebensumstände (Alter, Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Familienverhältnisse etc.) und kommt zu dem Schluss "da reichen 100.000€", dann habe ich per se keinen Anspruch auf weitere Leistung sondern kann mich allenfalls im Zuge eines Verwaltungsbeschwerdeverfahrens dagegen zur Wehr setzen.



Bundestag Drucksache 15/3416

"Im Falle des Ausgleichs von privatrechtlich vereinbarten Lebensversicherungsleistungen, die wegen Kriegs-oder Bürgerkriegsereignissen aufgrund einer vertraglichen Ausschlussklausel nicht zustehen, wird ein Betrag bis
zur Höhe von 250 000 Euro ohne weitere Prüfung als angemessen angesehen."


Diese Vorgabe des Gesetzgebers, an den sich das BMVg zu halten hat, gilt übertragen auch für Unfallversicherungen.

"Hinweis
,,In  angemessenem  Umfang"  bedeutet  in  diesem  Zusammenhang,  dass  sich  die  Leis tung an einem üblichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse  der  Betroffenen  und  an  den  sonstigen  Umständen  des  Einzel falles orientiert.  Lediglich  eine  weit  überhöhte  Versicherungssumme  könnte  insofern  nur  im o.  g.  Umfang ersetzt  werden.  Umfasst sind beispielsweise  Lebens- und Unfallversiche rungsverträge,  die  aufgrund  persönlicher  Entscheidung  zur  Absicherung  der  Finanzie rung  von  Wohneigentum  oder  auch  zur  Alterssicherung  abgeschlossen  werden.  Eine Begrenzung  auf  einen  bestimmten  Schadensbetrag  ist  nicht  vorgesehen.  Lebensver sicherungssummen  bis  zur  Höhe  von  250.000  EUR  werden  ohne  weitere  Prüfung  als angemessen angesehen."

aus Broschüre:
"Hinweise zur finanziellen und sozialen  Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen"



Und ansonsten gilt ... Die Bundeswehr stellt nicht umsonst das von mir verlinkte Informationsmaterial zur Verfügung ...

Wer sich mit solchen wichtigen Fragen erst beschäftigt, wenn der Fall des Falles eingetreten ist ...  ::)

Niemand kann ALLES wissen ... Aber sich die Frage zu stellen, welche Risiken der gewählte Beruf Soldat birgt, ist von jedem zu erwarten, der diesen ergreift...

...und sich dann frühzeitig, umfassend und sachgerecht "schlau" zu machen.

Dafür gibt es genügend unabhängige Beratungsmöglichkeiten.

Nicht zu vergessen Tanten Google, Bing und Co
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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