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Kreuzbandriss

Begonnen von Luca164, 23. November 2020, 15:26:29

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Luca164

Guten Tag zusammen!

Ich habe mir hier vorhin einen etwas älterem Thread (ca. 1 1/2 Jahre) durchgelesen, bei welchem sich mir folgende Frage stellt:

Kurz zur Info: Es ging darum, ob man mit einem Kreuzbandriss Fallschirmjäger werden kann. Darufhin haben mehrere User geschrieben, dass genau dafür die Musterung da sei. Nun steht in der ZDv 46/1, dass ein isolierter Kreuzbandriss mit äußerst gutem Heilungsprozess die GNr III/59 zugewiesen bekommt. Aber damit kann man doch kein Fallschirmjäger werden. Jetzt stellt sich mir dir Frage wieso in diesem Thread geantwortet wurde, dass dies nur der Musterungsarzt entscheiden kann? Heisst das, dass man, wenn der Musterungsarzt dies entscheidet, mit einem Kreuzbandriss doch Fallschirmjäger werden kann?

MfG

Ralf

ZitatZDv 46/1
Die ist ziemlich veraltet.
Und der Musterungsarzt entscheidet immer darüber, wie und wofür man tauglich ist. Das ist nun wirklich nichts Neues.
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tank1911

Die A1-831/0-4000 "Wehrmedizinische Begutachtung" (ZDv 46/1 gibt es nicht mehr) sagt zu III 59:

"Außergewöhnlich günstige Ausheilungsergebnisse nach Kreuzbandoperation (bei Fehlen von Begleitverletzungen) und nach Osteochondrosis dissecans können grundsätzlich bei wehrmedizinischen
Begutachtungen nur durch einen Facharzt bzw. Fachärztin für Orthopädie/Unfallchirurgie der Bundeswehr (ggf. nach MRT-Kontrolle) festgestellt werden."

Es müsste also ein Facharzt zunächst feststellen, dass ein "außergewöhnlich günstiges Ausheilungsergebnis" vorliegt. Soviel dazu...

Dann kommen im Kapitel 7.9 aber noch die Verwendungsausschlüsse. (Derzeit mit Vermerk "in Überarbeitung")

Aktuell steht da neben der III 59 u.A. auch die A560 u. A580 drin (FSchJg Msch/Fw). Das bedeutet, dass (nach derzeitigem Stand) selbst wenn der Facharzt sagt, "Ganz toll verheilt", eine solche Verwendung trotzdem per se ausgeschlossen ist. Es müsste eine Ausnahmegenehmigung über einen beratenden Arzt / LSO / BAPersBw erteilt werden. Und ob das zielführend ist, dass kann nur ein Arzt beurteilen. Aber ein Musterungsarzt entscheidet da m.M.n. gar nichts so einfach!


Ralf

ZitatAber ein Musterungsarzt entscheidet da m.M.n. gar nichts so einfach!
Der "Musterungsarzt" ist der ärztliche Dienst in einem KarrC Bw. Diese lassen die fachlichen Stellungnahmen einfließen und entscheiden dann.
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Luca164

Das ist mir schon klar, dass der Musterungsarzt entscheidet für welche Bereich man tauglich ist. :D  Es hat sich in diesem Kontext so gelesen, dass es dennoch möglich sei (ist) mit einem Kreuzbandriss Fallschirmjäger zu werden (sonst hätte man ja auch einfach antworten können: Nein das wird nichts mit einem Kreuzbandriss).

Andi8111

Meine Erfahrung sieht so aus, dass infanteristische Verwendungen nicht mehr infrage kommen.

JensMP79

ZitatEs hat sich in diesem Kontext so gelesen, dass es dennoch möglich sei (ist) mit einem Kreuzbandriss Fallschirmjäger zu werden (sonst hätte man ja auch einfach antworten können: Nein das wird nichts mit einem Kreuzbandriss).

Zumal es sicherlich viel mehr Bewerber OHNE Beeinträchtigung gibt die FschJg werden wollen....  ;D

Aber: Alles kann, nichts muß...  Es gab auch schon Bewerber mit einem 16 Monate altem Aussenbandriss im Knie, die FschJg geworden sind.  ;)

wolverine

Ich kannte einen, der mit gebrochenem Mittelfuß in die Abschlussübung des EKL gegangen ist.  :-[
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F_K

@ wolverine:

Ein Buddy hat mir mir und gebrochenem Wadenbein den TMPT absolviert (2 Tage, über 100 km Radfahren, marschieren, HiBa und all so ein Zeugs ... ) - "vernünftig" ist dass nicht.

Und weil bekannt ist, dass FschJg öfter "unvernünftig" sind (als solcher kann ich das gut beurteilen) - und entsprechend Belastungen ausgesetzt sind - gibt es Vorschriften.

Daher sollte der TE dem ärztlichen Rat folgen - unsere "Anekdoten" sind kein Rat.

tank1911

Zitatunsere "Anekdoten" sind kein Rat.

+1

Summa summarum muss aufgrund der Vorschriftenlage dringend zumindest zu einem Plan B geraten werden.

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