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Bewerbungsverfahren

Begonnen von gröschl1994, 04. Dezember 2020, 11:11:29

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gröschl1994

Guten Tag zusammen, ich benötige eine Auskunft. Ich habe mich zur Ausbildung als Feldwebel bzw. Kommandofeldwebel nach Beratung durch das KarCent beworben. Ein Auswahlgespräch hat vor 2 Wochen stattgefunden. Dabei wurde mir dann gesagt, dass ich für die gewünschte Laufbahn aktuell nicht geeignet bin und mir wurde eine Soldatenstelle angeboten.

Ein Dienst bei der Bundeswehr als Arbeitgeber ist für mich zweifelsfrei richtig. Im Nachgang zum Einstellungsgespräch folge ich sogar der Beurteilung, da ich hinsichtlich von Führungseigenschaften eben noch keine Erfahrungen habe.
Dummerweise habe ich die angebotene Einsatzbeurteilung adhoc verneint und eine entsprechende Erklärung unterschrieben.
Wie gesagt, im Nachgang und nach Gesprächen mit aktiven BW´lern ist ein "hochdienen" ja bei entsprechender Leistung durchaus möglich um meinen Berufswunsch erreichen zu können. Jetzt habe ich unterschiedliche Auskünfte: Laut Einstellungsmitarbeiter, mit dem ich am gleichen Tag noch gesprochen hatte, ist die Erklärung bindend und ich möge mich in 2 Jahren wieder bewerben. Der Kar.Berater meinte, ich solle den schriftl. Musterungsbescheid abwarten und dann sehen was zu tun ist.
Was kann ich tatsächlich aktuell machen?

NicW

Hallo,
in diesem Fall würde ich wirklich abwarten bis der Bescheid kommt und dann mal in die Rechtsbehelfsbelehrung schauen was da drin steht. Ich weiß allerdings nicht ob die Regel "eine Nacht drüber Schlafen" auch schon im Bewerbungsverfahren gilt. Damit könnte man dann eventuell gegen die Erklärung etwas ausrichten. Auf der anderen Seite muss man manchmal eben mit seinen Entscheidungen leben und Geduld mitbringen.
Um die Wartezeit zu überbrücken würde ich mich an Ihrer Stelle mit den richtigen Begrifflichkeiten vertraut machen.  (aktive BW`ler? Soldatenstelle?)
Portepee und ReFü

KlausP

Seit wann gibt es einen schriftlichen Bescheid bei der Eignungsfeststellung?

@TE:

- das Ergebnis Ihrer Eignungsfeststellung für die Feldwebellaufbahn hat zwei Jahre Bestand. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie erneut für die Laufbahn getestet werden.
- Aus der Mannschaftslaufbahn ,,hochdienen" ist nicht. Sie müssen sich dann genau wie jeder externe Bewerber erneut der Eignungsfeststellung unterziehen. Auch da gibt es keine Garantie, dass das was wird. Geht es wieder in die Hose, bleiben Sie in der Mannschaftslaufbahn, wahrscheinlich für den Rest Ihrer Verpflichtungszeit von (inzwischen fast regelmäßig) 12 Jahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Können wir erst einmal die Sachlage klären:

- Hat ein Auswahlverfahren stattgefunden?

- Wenn Ja, mit welchem Ergebnis?

- Wurde die FA Eignung verneint, aber eine SaZ Mannschafter Eignung zuerkannt?

- Wurde die Mannschafterstelle angenommen oder abgelehnt?

- Mit welcher Begründung soll der Verfahren "angefochten" werden?

grösch

Ein Auswahlverfahren hat stattgefunden.
FA wurde abgelehnt
SaZ Mannschafter Eignung zuerkannt
Mannschafterstelle habe ich im Auswahlverfahren abgelehnt.

Berufswunsch ist weiterhin BW, Ziel ist Feldwebel.
ein Einstieg über den Mannschaftsgrad soll möglich sein, so dass ich meine Entscheidung, nicht den Mannschaftsgrad zu wählen, gerne revidieren möchte.


KlausP

Sie haben aber schon gelesen, was ich dazu geschrieben habe? Bleibt natürlich Ihre Entscheidung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

gröschl1994

ja, habe ich. Mit hochdienen war auch eher gemeint: Erfahrung sammeln. Leistung zeigen und dann auf entsprechende Stellen bewerben und am Eignungsverfahren teilnehmen.

F_K

OK, dann Einplaner anrufen und einplanen lassen.

In 2 Jahren erneut bewerben, viel Erfolg.

BSG1966

Sie können alternativ nen FWD machen (falls SaZ Mannschafter zu lange) und sich dann erneut bewerben.

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