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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

DZE Verkürzung

Begonnen von LastCommander, 09. Januar 2021, 03:51:45

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LastCommander

Guten Morgen Kameraden,

ich habe ein Problem, ich kann leider keine passende Anwort im Netz finden..

Das Problem ist, ich will meine Dienstzeit verkürzen, diese endet wiederum am 30.09.22. 
Mein Grund ist weshalb ich eher rausgehen will vom Bund ist, dass ich gerne meine Fachhochschulreife nachholen will, diese vermutlich am 01.07.22 anfängt das Schuljahr. Ist dies ein ausreichender Grund, wenn ja verliere ich meinen BFD-Anspruch, weil ich meine 4 Jahre Dienstzeit nicht voll habe und an wem sollte ich mich wenden wegen meiner Verkürzung?

Danke für Eure ernsthafte Antworten und Rückmeldungen

MkG
LastCommander :)

Ralf

Eine Dienstzeitverkürzung kann nur erfolgen, wenn ein dienstl. Bedarf besteht (§40 (7) SG) und ja, der BFD-Anspruch würde gekürzt werden.
Kannst du nicht all deinen Urlaub von 21 und 22 aufsparen und noch FvD, Mehrarbeit etc ansparen, um die Zeit zu überbrücken?

Wie auch immer: der schriftliche Antrag ist auf dem Dienstweg an das BAPersBw zu richten; in der GAIP im IntranetBw gibt es dazu eine eigene Seite inkl. Antragsformular.
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Helft mit, dass es so bleibt.

JensMP79

Könnte man die Fachhochschulreife nicht als BFD Maßnahme durchführen?

LwPersFw

Neben dem Vorschlag von Ralf geht ggf. auch ein weiterer Weg.

Der führt über den BfD.

Sie erstellen mit diesem ja einen Förderplan.

Hier KANN dann ggf. angewendet werden:

§ 5 Abs 11 SVG

"Soweit es zur Umsetzung des Förderungsplans erforderlich ist, kann ausnahmsweise eine Freistellung vom militärischen Dienst gewährt werden. Der Freistellungszeitraum verkürzt nach § 11 Absatz 2 Satz 3 den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse."

Bedingung
+ Der BfD muss dies im Rahmen der Umsetzung des Förderplans so feststellen
+ Der Disziplinarvorgesetzte stimmt zu

Das Ganze könnte man auch kombinieren.
z.B.
1 Monat Freistellung / 1 Monat EU / 1 Monat Ausgleich Mehrarbeit,  etc.

Diesen Weg würde ich auch zuerst beschreiten ... bevor Sie Ihre Ansprüche gem. dem SVG verlieren... Falls dem Antrag auf Dienstzeitverkürzung stattgegeben wird.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LastCommander


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