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Verwendung LwSichTr A

Begonnen von CShannon17, 27. Januar 2021, 10:56:14

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CShannon17

Hallo ich bin neu hier und ich hab da eine Frage...letztes Jahr im Dezember habe ich mein Einstellungsverfahren gehabt bei der Bundeswehr und ich wurde genommen. Mir wurden etliche Berufe vorgeschlagen, die ich machen könnte bzw. zu mir passen würden. Ich soll jetzt Zuhause entscheiden, für was ich mich verpflichten will. Ich mache mindesten 2 Jahre SaZ.

Hier steht zum Einen der Dienstposten SdtLwSichTr A...was genau macht man da? Im Internet finde ich nichts Richtiges bzw. keine leicht zu verstehenden Formulierungen...
Mir wurden nur paar Sachen zu jedem Dienstposten gesagt, aber es wurde nichts Richtiges erklärt, weil ich in Ruhe zu Hause entscheiden soll. Zu dieser Einheit wurde mir aber gesagt, dass ich auf jeden Fall ins Ausland gehe, auch wenn ich erstmal nur vorhabe dort 2 Jahre zu sein - die Chance sei seeeeehr hoch (nahezu 100%). Stimmt das?

Also was genau macht man bei dieser Einheit und was genau muss man im Ausland machen? Würde ich dann in Kriegsgebieten sein?

Es wäre sehr schön, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße
CShannon17

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Mannschaftslaufbahn. Mich wundert aber auch, dass so eine kurze Verpflichtungszeit überhaupt angeboten wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


BulleMölders

Reden wir hier tatsächlich von SaZ oder von 23 Monate FWDL?

CShannon17

Zitat von: BulleMölders am 27. Januar 2021, 11:51:25
Reden wir hier tatsächlich von SaZ oder von 23 Monate FWDL?

Ich rede hier wirklich von Soldat auf Zeit. Dazu muss man sich min. 2 Jahre verpflichten und das habe ich gemacht.

KlausP

Da muss die Not aber groß sein, dass so eine kurze Verpflichtung überhaupt noch angenommen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CShannon17

Zitat von: KlausP am 27. Januar 2021, 12:05:53
Da muss die Not aber groß sein, dass so eine kurze Verpflichtung überhaupt noch angenommen wird.

Mir wurde da auch gesagt, dass die einige brauchen in diesem Bereich, weil es nicht so beliebt ist, dass man ins Ausland gehen muss. Also ja, die Not scheint schon groß zu sein.

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Es ergibt halt relativ wenig Sinn. Bis man in der Luftwaffensicherungstruppe einsatzfertig ausgebildet ist, vergeht etwa ein Jahr (wenn Alles glatt geht). Was dann minus Urlaub und evtl. Krankheit + eventuelle Einsatzvorausbildung noch an nutzbarer Zeit übrig bleibt, kannst du dir einfach selbst ausrechnen.

Und ins Ausland "muss" jeder Soldat, nicht nur die "Kämpfer". So eine Infanteriekompanie ist ohne Unterstützung ja auch nicht lebensfähig.

Ralf

Die Regelverpflichtungszeit sind hier 8 Jahre.
Möglicherweise sind dieses die ersten Ausläufer der geplanten Umstellung für alle TSK.

Zukünftig sollen alle Msch erst einmal als SaZ 02 eingestellt werden. Mit Abschluss der DP Ausbildung können Sie dann auf die Regelverpflichtungszeit weiterverpflichtet werden.

Es gab in der Vergangenheit halt schon mal einige Schlümpfe,  die sich nach den 6 Monaten zurückgelehnt haben und ihre DP Ausbildung nicht mehr schaffen wollten. Die ist man ja nicht ganz so einfach losgeworden.
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Eine Nachfrage hätte ich da an dich Ralf: Warum wird in solchen Fällen nicht mit Regelverpflichtungszeit SaZ8 eingestellt, dann aber die Dienstzeit stufenweise festgesetzt wie in anderen Laufbahnen auch?

So hat man ja wieder ein neues Konstrukt und die Gefahr, dass nach den 2 Jahren Dienstposten dann trotzdem unbesetzt sind.

Oder übersehe ich einen relevanten Punkt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Du hast völlig Recht.
Das war auch die MBF der OrgBer.
Rechtlich nicht umsetzbar,  weil Msch per se keine Ausbildung machen. Ausbildung im rechtlichen. Sinn isr immer ein anerkannter (Berufs-)Abschluss.
Das macht das ganze Verfahren leider echt undurchsichtig,  kompliziert und arbeitsintensiv.
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dunstig

Danke für die Info Ralf. Solche Hintergrundinformationen helfen immer, auf den ersten Blick wirre Konstrukte etwas besser nachvollziehen zu können.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Immer gerne.

Wir sind mit dieser Regelung auch nicht wirklich glücklich.
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