Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verpflegungsgeld kommandierte Reservedienst Leistende

Begonnen von gast9876, 29. Januar 2021, 10:08:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gast9876

Sachverhalt: Kommandierte Reservedienst Leistende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (Verpflichtende Verpflegung) Verpflegungsgeld ("zusätzlich"). Direkt zu einem anderen TrT Herangezogene erhalten dagegen kein zusätzliches Verpflegungsgeld.

M.M.n. besteht hier eine Ungleichbehandlung, denn in beiden Fällen wird dem RDL bereits in der 1. Prämie das Verpflegungsgeld gezahlt, aber nur der kommandierte bekommt nochmals dieses Verpflegungsgeld ausgezahlt. Über einen längeren Zeit sind da dann Unsummen.

Meinungen dazu?




F_K

"Unsummen"?

- ggf. richtige Verwendung des Begriffes "Nicht".
- genaue Spezifikation, was den eine "große Summe" sein soll?

.. und Ja, im Einsatz habe ich auch für das Essen nichts bezahlt - ich sehe da erstmal keine Ungleichbehandlung.

(weil Einsatz anders ist als Regeldienst - und dies für aktive Soldaten auch so gillt).

gast9876

@F_K:

- Einsatz wurde nicht thematisiert, steht also auch nicht zur Debatte
- ggf. Unsummen selbst mal über 9 Monate durchrechnen




F_K

Ein "Taschengeld" wird auch über 9 Monate nicht zur "Unsumme" - da brauche ich nicht rechnen.

Es gibt unterschiedliche Regelungen für Einsatz, Kommandierung und Regeldienst (gleich für Res / Aktive), wer da eine Ungleichbehandlung sieht, muss halt einen Antrag stellen - Einspruch, Widerspruch und dann klagen.

Rechtsstaatsprinzip.

BulleMölders


gast9876

So, nachdem das Thema wieder eröffnet und mein Text an anderer Stelle einfach gelöscht wurde, etwas ausführlicher.

§ 23 Abs. 1 USG
"RDL haben einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Verpflegung für die Dauer eines auswärtigen Dienstgeschäftes außerhalb von Dienstreisen, wenn sie aufgrund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen (§ 23 Abs. 1 USG).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ihnen, anstatt der unentgeltlichen Bereitstellung von Verpflegung, ein Verpflegungsgeld ausgezahlt werden (§ 23 Abs. 3 und 4 USG)."

Soweit die Gesetzeslage.

Das führt nun zu folgenden Situationen:
- Soldat A und B leisten Reservedienst bei einem fremden TrT X
- Soldat A lässt ich direkt zu X heranziehen, Soldat B über seinen MobTrT und dann zu X kommandieren
- Soldat B erhält nach § 23 Abs. 1 USG ein weiteres Verpflegungsgeld (>200/Monat)

Lehre: sich nicht mehr direkt zu einem fremden TrT direkt heranziehen zu lassen?

Eigentlich wollte ich dazu nur Meinungen haben und keine Belehrungen.
Evtl. sehe ich das einfach nur zu quer?

Andi8111

Vielleicht sollten Sie mal folgendes bedenken und begreifen:
- Es ist nicht der Sinn einer RDL, sich von seinem MobTrT heranziehen zu lassen, um kommandiert zu werden.
- Gerade vor dem Hintergrund fiskalischer Bedenken ist die Kommandierung von RDL nur nach eingehender Prüfung von anderen Möglichkeiten, wie z.B. die direkte Heranziehung zum DienstleistungsTrT zu prüfen. Große Ausnahmen sind sog. Langdiener, die ggfs. auf Lehrgänge kommandiert werden.

Andi8111

Hab was vergessen:
- Um die HÄRTEN, die durch die Nichtanwendbarkeit der TGV auf RDL entstehen, abzumildern, wurde §23 ins USG aufgenommen....

F_K

.. und meiner Erfahrung nach wird auch DIREKT zugezogen, weil es einfacher ist, Kosten und Zeit spart.

gast9876

@Andi8111:

Ich beabsichtige nicht dieses durchzuführen, aber es ist nun in den Fokus einiger RDL gekommen.

Deine erste Strichaufzählung "-Es ist nicht der Sinn einer RDL, sich von seinem MobTrT heranziehen zu lassen, um kommandiert zu werden." sollte dann vor der Heranziehung eigentlich durch PersABw, nach meinem Verständnis, geprüft werden.

gast9876

@F_K:

Soweit ja richtig.

Trennung

Wenn ich jetzt noch mal überdenke, betraf es nur Soldaten, wo deren KdoBer Soldaten zu einem anderen KdoBer abstellen musste. Evtl. löst sich ja damit das "Verquerte" auf.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau