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Gibt es einen Zuschlag für Amtshilfe?

Begonnen von Thomas Walte, 09. Januar 2021, 21:13:33

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Thomas Walte

Hallo,
gibt es für die Amtshilfe eigentlich einen Zuschlag?Bzw eine extra Vergütung?

Ich meine jetzt wo man in corona Zeiten hilft .
Grüße 

Andi8111

Warum sollte es das?
Es gibt das, was in dem jeweiligen Befehl drinsteht. Solange man nur Regeldienst leistet, was soll es da geben?

NicW

Das einzige was es geben kann ist:
§ 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
(1) Soldaten mit Dienstbezügen nach der Bundesbesoldungsordnung A erhalten für tatsächlich geleistete Dienste in den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Fällen eine Vergütung, soweit ein über einen dienstfreien Tag im Kalendermonat hinausgehender zeitlicher Ausgleich nicht gewährt werden kann.
(2) Die Vergütung beträgt 91 Euro für jeden Tag, für den keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann.
(3) Die Vergütung wird nicht gewährt
1.
neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5,
2.
für Dienst, der als erzieherische Maßnahme angeordnet worden ist, sowie für Dienst, der während der Vollstreckung von gerichtlicher Freiheitsentziehung, Disziplinararrest oder Ausgangsbeschränkung geleistet worden ist,
3.
im Spannungs- oder Verteidigungsfall,
4.
für Dienst im Bereitschaftsfall.

Zumindest bei uns in der DF Brigade weiss ich von Kameraden die das so bekommen.
Portepee und ReFü

pengpeng

Ja es gab bisher 30c. bei der Amtshilfe. In unserem Btl. wurde aber gestern das letzte mal 30c "bezahlt". Der Kommandeur hat mitgeteilt, dass es kein 30c mehr für die Amtshilfe bei uns geben wird.

JensMP79

Es gibt keine Allgemein gültige Antwort auf die Frage nach dem "Zuschlag".

Letzten Endes gibt es einen Befehl in dem das geregelt ist.

LwPersFw

Zitat von: pengpeng am 10. Februar 2021, 12:59:54
Der Kommandeur hat mitgeteilt, dass es kein 30c mehr für die Amtshilfe bei uns geben wird.

Wenn Dienst im Rahmen der formalen Amtshilfe geleistet wird, können die dafür gesetzlich erworbenen Ansprüche nicht ausgeschlossen werden.

D.h. es muss FvD ... mindestens 1 Tag ( Heer mehr ) ... gewährt werden, ersatzweise finanzielle Vergütung nach § 50a BBesG von Amts wegen.

Die Einheit muss dann die Bewilligungsbescheide erstellen und dann gilt für

+ BS/SaZ zahlt BVA / nicht steuerfrei
+ FWDL zahlt Wehrsold zahlende Stelle / 80% vom Betrag für BS/SaZ / nicht steuerfrei
+ RDL zahlt USG-Stelle / 70% vom Betrag für BS/SaZ / steuerfrei


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

200/3


Thomi35

Wenn ich § 23 Abs. 3 Nr. 2 SAZV richtig verstanden habe, dann wird mit jedem Tag der Amtshilfe (§ 30c Abs. 4 Nr. 2 SG) ein Anspruch von einem Tag FvD erworben. Nach § 50a Abs. 1 BBesG (s. o.) muß hierbei je Monat der Tätigkeit ein Tag FvD tatsächlich gegeben werden. Alle weiteren (nicht gewährten) Tage FvD sind entsprechend zu vergüten (§ 50a Abs. 2 BBesG).

Daraus ergibt sich m. E., wenn alle Tage der Amtshilfe durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen werden, dann gibt es logischerweise auch keinen Zuschlag im Sinne des § 50a Abs. 2 BBesG.

Oder liege ich hier irgendwo falsch?

F_K

Gegenfrage :

Wenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?

Thomi35

Zitat von: 200/3 am 10. Februar 2021, 21:10:01
Ernstgemeinte Frage:
Gibt es auch nicht-formale Amtshilfe?

In Bezug auf die Arbeitszeit muß die Amtshilfe (§30c Abs. 4 Nr. 2 SG) nach § 22 Abs. 1 SAZV angeordnet werden. Hierfür ist die Inspekteurin oder der Inspekteur oder eine von ihr/ihm bestimmte nachgeordnete Stelle zuständig.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 10. Februar 2021, 21:20:00
Gegenfrage :

Wenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?

Weil es bei den im Gesetz genannten Tatbeständen nicht um Mehrarbeit geht, sondern um den Dienst in den Tatbeständen.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68031.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

200/3

ZitatWenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?
Die tatsächliche "Arbeitszeit" ist bei ATB unerheblich. Wenn bspw. für einen Übungsplatzaufenthalt ATB angeordnet ist, dann kann ich auch morgens 10min TD am Fhrzg machen (lassen und beaufsichtigen) und den Rest des Tages biertrinkend bei Schnitzel-Pommes in der Betreuungseinrichtung hocken. Und am nächsten Tag steh ich um 0200 auf der Matte und rödel bis 2300 die Schießbahn hoch und runter. Das gibt für beide Tage gleichermaßen FvD bzw. Taler da nur der Tag als solches betrachtet wird.

Es hat bei uns dennoch zu absolutem Unverständnis geführt, auch bei den direkt betroffenen Kameraden, dass man für "Telefondienst" im GA von 0800-1600Uhr inklusive abends zuhause bei Mutti 91,- kassiert und damit Netto fast so viel wie die Soldaten im KFOR-Einsatz,
Das soll es in unserem Verband nun seit Beginn Februar auch nicht mehr geben, egal ob man am Telefon sitzt oder den lieben langen Tag Abstriche im Seniorenheim macht.

Deswegen meine Frage nach "nicht-formaler" Amtshilfe. Gibt es da Unterscheidungsmerkmale? Gleicher "Job" aber andere formelle Grundlage?

Nicht falsch verstehen, ich hab selber grad die Torte im Gesicht und darf tagtäglich "Stäbchen rein, Spender sein" spielen...sehe ich aber als selbstverständlichen Dienst und bin vollends zufrieden, wenn mir die tatsächlich geleistete Mehrarbeit in Form von Stunden gutgeschrieben wird.

LwPersFw

#12
Zitat von: 200/3 am 10. Februar 2021, 22:15:24
ZitatWenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?
Die tatsächliche "Arbeitszeit" ist bei ATB unerheblich. Wenn bspw. für einen Übungsplatzaufenthalt ATB angeordnet ist, dann kann ich auch morgens 10min TD am Fhrzg machen (lassen und beaufsichtigen) und den Rest des Tages biertrinkend bei Schnitzel-Pommes in der Betreuungseinrichtung hocken. Und am nächsten Tag steh ich um 0200 auf der Matte und rödel bis 2300 die Schießbahn hoch und runter. Das gibt für beide Tage gleichermaßen FvD bzw. Taler da nur der Tag als solches betrachtet wird.

Es hat bei uns dennoch zu absolutem Unverständnis geführt, auch bei den direkt betroffenen Kameraden, dass man für "Telefondienst" im GA von 0800-1600Uhr inklusive abends zuhause bei Mutti 91,- kassiert und damit Netto fast so viel wie die Soldaten im KFOR-Einsatz,
Das soll es in unserem Verband nun seit Beginn Februar auch nicht mehr geben, egal ob man am Telefon sitzt oder den lieben langen Tag Abstriche im Seniorenheim macht.

Deswegen meine Frage nach "nicht-formaler" Amtshilfe. Gibt es da Unterscheidungsmerkmale? Gleicher "Job" aber andere formelle Grundlage?

Nicht falsch verstehen, ich hab selber grad die Torte im Gesicht und darf tagtäglich "Stäbchen rein, Spender sein" spielen...sehe ich aber als selbstverständlichen Dienst und bin vollends zufrieden, wenn mir die tatsächlich geleistete Mehrarbeit in Form von Stunden gutgeschrieben wird.

Dann möchte ich gern einmal die Befehle sehen, die den Einsatz der Soldaten im zivilen Bereich regeln...

... denn :

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/aktuelles/die-bundeswehr-hilft-auf-antrag--275218

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/klare-regeln-einsatz-im-innern-254332
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zitat von: Thomi35 am 10. Februar 2021, 21:16:54

Daraus ergibt sich m. E., wenn alle Tage der Amtshilfe durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen werden, dann gibt es logischerweise auch keinen Zuschlag im Sinne des § 50a Abs. 2 BBesG.

Oder liege ich hier irgendwo falsch?

So ist es ... und so ist auch die "Zielrichtung" des Gesetzgebers.

Wie beim Ausgleich von Mehrarbeit, soll es mit Vorrang einen zeitlichen Ausgleich geben ... und einen finanziellen nur, wenn dies nicht möglich ist.

Dies haben aber Viele ... auf allen Ebenen... in allen Dienstgraden... immer noch nicht begriffen...

Und in beiden Fällen... legen die zuständigen Disziplinarvorgesetzten den Zeitpunkt des Ausgleich fest.
Tragen mithin die Verantwortung und Pflicht für den Ausgleich.
Der Soldat kann nur Vorschläge machen...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Mein Verständnis ist, dass der Soldat im Rahmen seiner REGELdienstzeit Amtshilfe leisten kann / muss, auch OHNE das ein ATB befohlen ist.

Dann fällt weder eine Vergütung noch "Abfeiern" von Überstunden an - er leistet eben Regeldienst.

Natürlich KANN der Dienstherr ATB anordnen, wenn SO VIELE Überstunden anfallen würden, dass dies sinnvoll ist. Ich kann aber keine Verpflichtung dazu erkennen.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

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