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Sazv 72h Übung

Begonnen von benjamin82, 11. Februar 2021, 15:36:39

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benjamin82

Hallo,

Ich weis leidiges Thema , ich habe aber keine Antwort auf meine Frage bis jetzt finden können,

Geplant ist ein Biwak Truppenübungsplatz 3 Tage , Thema : Landesverteidigung ,
Das ganze mit Waffen und Geschlafen wird in Zelten ,

nach Nachfragen warum keine 11h Pause nach 24 h etc.
Antwort : sazv $6 soll hier greifen und die Pausen / Max. Arbeitszeiten Zeiten aushebeln ,
Da aber keine aga oder Einsatz Vorbereitung sehe ich dies skeptisch.
30c wurde nicht beantragt , hier die Aussage:bekommen wir nicht weil wir nicht in das Raster mit der Ausbildung fallen


Vielen Dank für die Hilfe im Voraus ,
Ich möchte damit einfach nur wissen was ist erlaubt was nicht



benjamin82

Wüsste nicht warum die Begründung da drin stehen sollte ,

Und selbst wenn geht die Führung ja davon aus das es so okay ist , das heist aber ja nicht das es so ist , deswegen ja meine Frage hier ,


Laut sazv $6 kann man abweichen von den Vorgaben, aufgeführt sind Beispiele darunter fällt die Ausbildung / Durchführung aber nicht ,

Meine persönlich Meinung

F_K

Erstmal muss man die Lage verstehen / ermitteln - und dazu dient der Befehl.

Erst DANACH kann man eine Lage bewerten und dann ggf. weitere Schritte diskutieren.

benjamin82

§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen:
1.
allgemeine Grundausbildung,
2.
Dienstposten-, Laufbahn- und Einsatzausbildung,
3.
Dauereinsatzaufgaben,
4.
Wach-, Sonder- und Ordnungsdienste,
5.
Dienst in kurativen Sanitätseinrichtungen,
6.
eintägige Seefahrten seegehender Einheiten der Marine und
7.
Durchführung von Langstreckenflügen durch Luftfahrzeugbesatzungen.
(2) Bei Teilzeitbeschäftigung ist die regelmäßige tägliche Arbeitszeit innerhalb der Grenzen nach Absatz 1 individuell festzulegen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Al Terego

Natürlich kann von den Pausenzeiten auch in Deinem Fall abgewichen werden.
Sieh Dir mal die A-1420/34, Nr. 206 an.

benjamin82

Ja die Ausgabe ist von 2018 ,
wenn man aber in die aktuelle Fassung vom bmvg schaut , bei Gesetze sazv vom 20.02.2020 letzte Änderung , wird dies mit der 36h Übung  nicht mehr aufgeführt,


Hier der Ausschnitt der aktuellen sazv


§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen:
1.
allgemeine Grundausbildung,
2.
Dienstposten-, Laufbahn- und Einsatzausbildung,
3.
Dauereinsatzaufgaben,
4.
Wach-, Sonder- und Ordnungsdienste,
5.
Dienst in kurativen Sanitätseinrichtungen,
6.
eintägige Seefahrten seegehender Einheiten der Marine und
7.
Durchführung von Langstreckenflügen durch Luftfahrzeugbesatzungen.
(2) Bei Teilzeitbeschäftigung ist die regelmäßige tägliche Arbeitszeit innerhalb der Grenzen nach Absatz 1 individuell festzulegen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

benjamin82

Wer bestimmt das dienstlich ein wichtiger Grund , ist eher die Frage , kann man die Ausbildung nicht auf 4 Tage verlängern und damit die Pausen einhalten ???

Das ist in meinen Augen die richtige Frage ...
für Einsatz- Vorbereitungen Einsatz ähnlich Vorhaben gibt es ja extra 30c

F_K

@  benjamin:

Kannst Du Dich bitte einlesen und den Befehl einstellen - damit wir eine Grundlage haben und nicht Dir die Grundlagen erklären müssen?

Al Terego

Wobei wir wieder bei dem Befehl sind. Da es ein Biwak zu sein scheint, welches wohl genau dazu dient ein gewisses Maß an Stress zu erzeugen, macht es ja durchaus Sinn keine Pausenzeiten entsprechend einzubauen.

Zeittechnisch fahrt ihr damit ja auch am besten, da die Zeiten ja 1:1 anrechnen und euch keine Pausenzeiten abgezogen werden.

Nur so mal aus der Ferne ohne genaue Kenntnisse, was bei euch genau geplant ist.

miT

#10
Ich kann dir leider gerade keine Antworten auf deine Frage geben aber ich muss mal eine stellen, ist das dein Ernst das du es als Soldat fragwürdig findest ein 72 Stunden BIWAK durchzuführen und direkt mit mittels Paragraphen hinterfragst? Warum du keine Pause hast?




Edit: Stundenzahl angepasst!
Kameradschaftliche Grüße!

benjamin82

Ich bin auch schon paar Tage dabei und bin der letzte der nicht auch mal paar Nächte draußen schlafen kann , abgesehen von mehr als 1000 Einsatztage , soviel dazu


Aber man muss auch Personal / Dienstgradgruppen schützen und bevor jemand nach her dafür schreibt , möchte ich gerne alle Möglichkeiten prüfen die ich kann , und ich habe halt hier noch fragen ..... und wenn du oben mitgelesen hättest, da sage ich auch das man ja 4 Tage draußen machen könnte als Ausgleich um die Pausen einzuhalten ....

Aber wenn dies gar nicht nötig ist da alles rechtens , ist das auch gut

Hören sagen , war schon immer so ... ist der falsche Ansatz


Al Terego

Also anders herum wird für mich eher ein Schuh draus. Warum ins Biwak gehen und dann Pausen machen, von denen die Soldaten eh nichts haben, da sie ja an den Biwakplatz gebunden sind.

In diesem Sinne sehe ich das Biwak in der Form, die euer Chef geplant hat als den besseren und auch richtigen Weg.
Wie gesagt, ohne genau zu wissen, was bei euch los ist (wäre ja nicht das erste mal hier im Forum, dass auf einmal Details genannt werden, die einen Fall plötzlich ganz anders aussehen lassen).

benjamin82

Das ich die sazv auch nicht gut finde , genau aus diesen Gründen .... zu viel Bürokratie... etc

aber der Dienstherr gibt das vor und wir müssen uns dran halten

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