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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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LwPersFw

Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19);
Anpassung der Regelungen aufgrund der befristeten Ausweitung des § 45 SGB V (Kinderkrankengeld)

Mit diesem Rundschreiben wird das Bezugsrundschreiben vom 21. Dezember 2020 an die befristete Ausweitung des Anspruchs nach § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - angepasst. Die Änderungen betreffen auch die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankgeld für die Betreuung von Kindern in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Anpassungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.

Das Bezugsrundschreiben vom 21. Dezember 2020 (D5-31001/7#39, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.


Die im Rundschreiben genannten Vorgaben für BEAMTE sind gem. BMVg adäquat auf die Soldaten übertragen
und gelten rückwirkend ab 05.01.2021.


https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20210122.html


Wer dazu Fragen hat ... Spieß / Chef ansprechen.
Das LZ BMVg Corona hat dazu weitere Erläuterungen zur Anwendung herausgegeben.

Ziel ist es im Schwerpunkt, den durch den weiteren Lockdown betroffenen Familien und Alleinerziehenden die Kinderbetreuung zu ermöglichen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

IcemanLw



Zitat von: justice005 am 13. Februar 2021, 09:26:52
Also dieses Thema ist wahrlich nicht meine Spezialität.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der § 54a nur die Dinge betrifft, die mit dem Dienst irgendwie im Zusammenhang stehen. Wer außerhalb des Dienstes rein privat unterwegs ist, kann sich wohl kaum auf § 54a berufen.

Das würde nämlich sonst der Gesamtsystematik zuwiderlaufen, nämlich dahingehend, dass Sonderregeln nur da erfolgen, wo sie auch wirklich notwendig sind, zum Beispiel zur Auftragserfüllung.

Für mich als Laien klingt das halt sehr allgemein gefasst. Also viel allgemeiner als notwendig.

Alleine die Anreise am Abend ist ja auch keine Notwendigkeit, die meisten können auch früher anreisen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

200/3 ohne LoginDaten

Na das erklär mal z.B. dem Fernpendler Familienvater...dass er sein ohnehin schon knappes WE noch mehr verkürzen soll um vor einer bestimmten Uhrzeit am Standort zu sein.
Die Anreise zum Dienst ist beruflich begründet und damit auch nach zivilen Regeln eine Ausnahme in sämtlichen Ausgangssperren bzw. Beschränkungen. Da muss man den Eigenvollzug gar nicht ziehen.

Wo das Ding zieht ist doch z.B. die Thematik Kantinen:
"Draußen" weitestgehend geschlossen oder nur zum mitnehmen, Truppenküchen weiterhin geöffnet.

IcemanLw

Das sollte nun wirklich auslegungssache sein ob das ein Grund ist zu spät zu kommen.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

ulli76

1. Eine Anreise zum Dienstort KANN unter der zivilen Regelung erlaubt sein. Müsste man wenn es einen betrifft im Detail nachlesen. Man könnte -im Gegensatz zu jemandem der früh morgens und spät abends arbeitet- ja früher anreisen.
2. Wenn es NICHT unter der zivilen Regelung erlaubt ist, KANN es unter der Eigenvollzugskompetenz erlaubt sein (ich meine mich zu entsinnen, dass Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort dazu zählen).
Wer davon betroffen ist, muss sich das halt genau anschauen.

Macht euch das Leben doch nicht so schwer.

Eine vergleichbare Regelung wie bei den Truppenküchen gibt es meine ich auch zivil "wenn die Versorgung der Mitarbeiter nicht anderweitig sichergestellt werden kann".

Nur dass die Bundeswehr das eben selber entscheiden darf, bei zivilen Kantinen entscheidet das Ordnungsamt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SolSim

Die Ausgangssperre in BaWü wurde doch kürzlich durch ein Gericht gekippt.

ulli76

Die GENERELLE Ausgangssperre wurde gekippt. Jetzt ist sie an die Inzidenzen gekoppelt.
Ist aber doch an sich für die Fragestellung gar nicht bedeutsam. Wer da wohnt oder dort seine Kaserne hat oder dort durchreisen will/muss, wird wissen, wie die Regelungen sind. Sonst muss er sich halt informieren. Kann doch nicht so schwer sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Opa_Hagen

Servus Kameraden,

hat zwar nur am Rande etwas mit Corona zu tun, aber irgendwie doch....

Wir sind seit mehreren Wochen hier im GA M***** Stadt im Rahmen Amtshilfe eingesetzt, Sonntags - Donnerstags, sprich, Sonntag 08oo Dienstbeginn, Donnerstag 193o Dienstschluss. Wir wohnen im Hotel.
Eben gerade haben wir erfahren, dass wir aufgrund Fasching am Dienstag schon um 12oo Dienstschluss haben und ins Hotel "dürfen" - absolut sinnfrei. Dort erhalten wir kein Abendessen, müssen selber zusehen, wo wir etwas herbekommen, und so prickelnd ist das Hotel auch net. Wir würden die geschenkten Stunden lieber am Donnerstag nehmen und dafür früher nach Hause fahren, dann hätten wir wirklich etwas davon. Schliesslich sind unsere Wochenenden schon seit längerem zerhackt und Sonntage gibt´s schon ´ne Weile nicht mehr. Jede Stunde mehr mit der Familie ist schön.
Ja, ich frage hier nicht nach irgendeiner Vorschrift, man sollte eigentlich im Rahmen der Fürsorgepflicht schon dran denken....

Was haltet ihr davon?

Gruss


Hagen

F_K

Einem geschenkten Gaul schaut man nichts ins Maul ...

(Was soll die BW denn machen? Die Arbeitsstunden gibt das GA M nunmal vor, nicht der Dienstherr.)

Richtiger Ansprechpartner ist das GA, nicht die BW oder ein Forum.

DeltaEcho

Sind sämtliche Unterstützungsleistungen nicht sowieso Ausnahmetatbestand, ich meine so etwas in den entsprechenden Weisungen gelesen zu haben.
Ihr müsstet außerdem einen höheren Verpflegungssatz bekommen, wenn keine Verpflegung angeboten wird.


Opa_Hagen

Servus,

nee, ATB wurde für Februar abgelehnt.... was nützt mir ein höherer Verpflegungssatz, wenn ich einfach so einen togo Mist net will, ich wurde hierher befohlen, und ich habe keine Möglichkeit, nach Hause zu fahren und nächsten Morgen wieder hier zu sein. Ich stelle mir vor, auf ´nem Übungsplatz gibt´s früher Dienstschluss und die TrKüche hat zu... defacto hat man uns die Möglichkeit, unter der Woche nach Hause zu fahren, genommen. Also sehe ich den Dienstherren in der Bütt. ZUmindest sollte er sich Gedanken machen, ob das so sinnvoll ist, wie geplant.
Und so ganz nebenbei: es gibt nicht einmal eine Kommandierung für den Einsatz hier, nicht einmal eine Kommandierung in die Kompanie, deren Chef hier federführend ist.
Nein, dass soll kein Gejaule sein, die Arbeit ist sinnvoll und interessant sowie gibt einem das gute Gefühl, etwas zurückzugeben.
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht sinnvoll durchdacht ist.
Und ja, ich werde das meiner TE auch rüberbringen, wenn die Lage so bleibt. Ich meine, die Einsicht in die Notwendigkeit, wenn die Befehlslage so bleibt.
Und nochmal ja, F_K, dies ist ein Forum. Hier kann man sich durchaus auch austauschen unter Kameraden und Sichtweisen erfragen.

Gruss


Hagen


DeltaEcho

Was heißt denn ATB abgelehnt, wurde der von euch beantragt oder hat das BMVg eine neue Weisung erlassen.
Zudem sollte es ein gewissen Rotationsprinzip innerhalb der Verbände geben. Dies anzufordern, wäre z.B. Aufgabe der VP/VPV.

Der Verpflegungssatz ist mit 28,00 € wenn keine Verpflegung gestellt wird schon recht hoch und reicht nach meiner Betrachtung für deutlich mehr als Fastfood.

ZitatUnd so ganz nebenbei: es gibt nicht einmal eine Kommandierung für den Einsatz hier, nicht einmal eine Kommandierung in die Kompanie, deren Chef hier federführend ist.
Das ist ein Verbandsproblem und muss auf der Ebene thematisiert werden.

Zitatdefacto hat man uns die Möglichkeit, unter der Woche nach Hause zu fahren, genommen
Was eine Vielzahl von Soldaten haben, da diese Pendler sind und nicht an "unattraktive" Standorte ziehen möchten.

F_K

.. was man auf dem "Übungsplatz" macht, wenn man keinen "Dienst" hat?

Fernsehen, ein gutes Buch lesen, Sport, whats soever - in der Regel freut sich der Soldat, eben keinen Dienst zu haben.

Die Zubereitung eines Abendessen sollte jetzt nicht so das große Problem sein, oder? Ja, die Möglichkeiten in einem Hotel sind eingeshränkt, aber Soldaten kennen da ja Möglichkeiten.

Ich verstehe, dass "freie Stunden" am Reisetag günstiger sind - ist hier eben anders.

Andi8111

Einfach mal die Arschbacken zusammenkneifen und gemeinsam was wuppen scheint heutzutage nicht mehr möglich zu sein. Ständig Gejammer. Unsere Soldaten, die seit zwei Monaten am Arsch der Welt in einem Impfzentrum eingesetzt sind, ohne irgendwelche Zuschläge im Regeldienst.... die wohnen auch in einem Kleinstadthotel. Ich höre niemals klagen. Die Arbeiten auch mal so und mal so. Mal wegen fehlendem Impfstoff zwei Tage nicht dann mal wieder 6 durch.
Nehmt Euch mal ein Beispiel daran.

KlausP

Zitat... Eben gerade haben wir erfahren, dass wir am Dienstag schon um 12oo Dienstschluss haben und ins Hotel "dürfen" - absolut sinnfrei. ...

Wer hat den den Quatsch festgelegt? Die Bw oder das Amt, in dem ihr arbeitet? Zumal ja in diesem Jahr auch so viele Faschingsfeten wie nie zuvor stattfinden. Schwerpunkte setzen die Leute ...  :-[
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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