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Wehrübung/Fortbildung während meines Urlaubs

Begonnen von NeuReservist, 31. Januar 2019, 09:10:21

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F_K

Der Gast hat Probleme mit dem Leseverstehen ... Da kann man nicht helfen.

GastABC

Liest du eigentlich hier was geschrieben wird?
Du wüsstest dann, das es zu deinem Bedenken ein Gesetz gibt.

ulli76

Er HAT es doch eindeutig gesetzlich geregelt. Die Akzeptanz der AG ist doch ein ganz anderes Problem.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Spezi1987

Hallo zusammen ,


kann das Thema mal jemand Verständlich zusammen fassen ?

Ich habe aktuell das Problem das mein AG mir einen Tag RDL nicht genehmigen will. Da ich mit im BR bei uns in der Firma bin, und wir schon ein paar Auseinandersetzungen hatten, habe ich das Gefühl das unser Personalchef mich aus persönlichen Gründen benachteiligen will.

Es wäre jetzt natürlich sehr hilfreich wenn jemand bestätigen könnte das man bei unter 6 Wochen RDL kein Einverständnis des AG einholen muss. Bin frisch beordert und würde dieses Jahr gerne 4 Tage Freistellung bekommen für unsere Übungsvorhaben (Fr-So)


Danke für eure Antworten !


Philip
Dienstzeit 2008-2013
AGA = HflgStff 109 Celle
Stamm = StkpLbwglBrig 1 FmStff Fritzlar
Beorderung läuft = 6./ PzBtl203 Augustdorf
RK = RK Iserlohn

F_K


Spezi1987

Das ist eine unglaublich hilfreiche Antwort, vieleicht liegts an der Uhrzeit..... Ich habe daraus gelesen das unter 6 Wochen der Arbeitgeber nicht gefragt werden muss, dies aber natürlich sinnvoll ist, und das man für RDL länger als 6 Wochen im Kalenderjahr eine Einverständniserklärung des AG benötigt da sonst die Zuziehung durch das zuständige KC nicht ausgestellt wird.

Ist das so korrekt ?
Dienstzeit 2008-2013
AGA = HflgStff 109 Celle
Stamm = StkpLbwglBrig 1 FmStff Fritzlar
Beorderung läuft = 6./ PzBtl203 Augustdorf
RK = RK Iserlohn

F_K

Ja - und für einen Freitag lohnt der Ärger nicht und ein Tag Urlaub ist sinnvoller - aber Deine Entscheidung. 

doc.

Zitat von: Spezi1987 am 19. Februar 2021, 23:35:42
Das ist eine unglaublich hilfreiche Antwort, vieleicht liegts an der Uhrzeit..... Ich habe daraus gelesen das unter 6 Wochen der Arbeitgeber nicht gefragt werden muss, dies aber natürlich sinnvoll ist, und das man für RDL länger als 6 Wochen im Kalenderjahr eine Einverständniserklärung des AG benötigt da sonst die Zuziehung durch das zuständige KC nicht ausgestellt wird.

Ist das so korrekt ?

Vielleicht noch als Ergänzung - die Bw *muß* Dich ja nicht zu einer RDL heranziehen, daher kann die heranziehende Stelle das Einverständnis des AG auch schon ab dem ersten Tag zur Voraussetzung für die RDL machen. Und so wie ich das verstehe und auch selbst erlebt habe, machen das viele, weil die Bw es gar nicht erst zum Widerspruch eines AG kommen lassen will. Natürlich alles mal vom Spannungs- und Verteidigungsfall abgesehen.

F_K

@ doc:

Schonmal von Selbstbindung der Verwaltung gehört?

Es gibt eine Vorschrift, und an diese haben sich TrT und KC zu halten - Rechtsstaatprinzip und so ..

(Der nicht bestehende Rechtsanspruch auf eine RD ist ein anderes Thema).

2Cent

Wir hatten das ganze doch erst ausführlich....
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.150.html

Wenn der Arbeitsgeber nicht zustimmt wird es in den meisten Fällen erstmal nichts.

BulleMölders

Und wenn hier die Diskussion nochmal los geht, dann mache ich hier dicht.

Lukas Bender

Eine Frage hierzu:

Ende des Monats hab ich ne 2-wöchige Wehrübung.
Um die Diskussion mit meinem AG zu vermeiden, habe ich hierfür Urlaub eingereicht.

Das heißt ja auch, dass eine Lohnfortzahlung besteht.
Die EV habe ich natürlich ausfüllen lassen.

Meine Frage hierzu: Erhalte ich von der BW jetzt zusätzlich meinen regulären Sold, oder "nur" die ~20€ Prämie?

Ich weiß, hier gabs eine große Diskussion und auch aus dem Link der RSU-Website ergibt sich hier ja keine eindeutige Aussage. Deswegen meine zweite Frage: Bitte ich meinen AG nun darum, das Arbeitsverhältnis doch noch ruhen zu lassen, oder gibt es hier - bei einer RDL im Urlaub - keine Probleme, solang das für den AG in Ordnung ist? (Isses, Zustimmung ist ja vorhanden)

Grüsse aus Mittelhessen

Tommie

Sie verstoßen gegen geltendes recht und Ihr Arbeitsverhältnis ruht Kraft Gesetzes, wenn Sie zu einer Reservedienstleistung einberufen sind! Wenn die Bundeswehr hinter Ihr Spielchen kommt, werden Sie auf der Stelle ausgeplant und bekommen noch eine Anzeige an den hals! So viel zum Thema "um die Diskussion zu vermeiden"!  Machen Sie etwas anständig oder gar nicht! Und halten Sie gefälligst nicht bei der Bundeswehr die Hand auf, um Unterhaltssicherungsleistungen zu kassieren, während Ihr Arbeitgeber Sie weiterhin bezahlt!

Tommie

Des Weiteren würde mich interessieren, wie Sie bei der wahrheitsgemäßen Angabe, dass Sie aktuell in einem Arbeitsverhältnis stehen, auf Ihrem Bewerbungsbogen für die RDL, die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung beim KarrCBw umgangen haben? Oder weise ich ihnen hier gerade eine zweite Straftat nach? ist schon blöd, wenn man das dann mit seinem vollen Namen im Internet postet!

Mein Fazit: Könnte sein, dass Sie demnächst Post bekommen ....

Luki

Ist ja gut - aber gut dass ich auf deine verdeckten Drohungen hier in Siegburg angerufen habe und man einfach nur gelacht hat. Die sagten mir hier und das ist für andere bestimmt auch interessant : der BW isses scheißegal ob man dad im Urlaub macht oder nicht. Dem Finanzamt aber nicht, da zwei Hauptberufe. Also (und das mache ich jetzt) beim AG Anrufen , bitten lassen das av in der Zeit ruhen zu lassen und dann ist alles gut. Mein Urlaub verfällt nun, aber das ist eben mein Problem.

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