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Keine Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung?

Begonnen von TheLard, 07. April 2021, 12:18:39

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TheLard

Hallo an alle hier aus dem Forum,

kurz zur Situation:
Ich hatte gestern mein Assessment für den FWD, lief auch alles soweit ganz gut, Psychologin hat grünes Licht gegeben, Einplaner wird mich demnächst anrufen, da aufgrund von Corona die Gespräche mit dem Einplaner telefonisch und nicht am Standort geführt werden.

Nun mein Problem:
Die ärztliche Untersuchung hatte ich natürlich auch, jedoch wurden mir keine Ergebnisse mitgeteilt. Der StFw, der mich begleitet hatte, meinte nur, dass die Ärztin die Ergebnisse weitergeschickt hat, dementsprechend "wirds wohl ganz ok sein". Ich wüsste jedoch gerne genau, welche Verwendungsausschlüsse vorliegen. Hat einer schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wird der Einplaner mir die Ergebnisse der Untersuchung mitteilen?

Beste Grüße
TheLard

Al Terego

Zitat von: TheLard am 07. April 2021, 12:18:39
Nun mein Problem ...

Warum siehst Du dies als "Problem"? Wenn Du angerufen wirst, frag nach und dann wirst Du schon sehen was los ist.

TheLard

Wüsste einfach gerne, wie ich mir meine Zukunft bei der Bundeswehr vorstellen kann, bzgl. der Verwendungen

Al Terego

Dies kann Dir hier keiner beantworten, dazu musst Du Dich mit dem Einplaner austauschen.

Hirnforscher

Zitat von: Al Terego am 07. April 2021, 12:46:00
Dies kann Dir hier keiner beantworten, dazu musst Du Dich mit dem Einplaner austauschen.

... das wollte die TE auch nicht von Dir oder sonst jemanden aus dem Forum hier wissen  ::). Das Anliegen, vor dem Anruf des Einplaners über mögliche Verwendungen bzw. eventuelle Ausschlüsse Bescheid zu wissen, kann ich durchaus nachvollziehen.

@ TheLard: Ich hatte im vergangenen Jahr (nach über 20 Jahren wieder) eine wehrmedizinische Begutachtung. Zum Abschluss wurde mir durch einen Mitarbeiter des KarrC das Ergebnis eröffnet und ein Bescheid ausgehändigt, der alle Ziffern der Verwendungen, für die ich tauglich bin, enthält. Dabei war auch eine Erläuterung, welche Verwendung hinter den einzelnen Ziffern (oder waren es Buchstaben?) steckt. Ruf einfach mal in Deinem KarrC an und frag nach Deinem Bescheid mit den möglichen Verwendungen.
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

Andi8111

So rum geht es aber nicht. Der TE wird angerufen und kann Wünsche äußern, dann schaut der Einplaner, ob es passt.

Hirnforscher

Zitat von: Andi8111 am 07. April 2021, 16:52:17
So rum geht es aber nicht. Der TE wird angerufen und kann Wünsche äußern, dann schaut der Einplaner, ob es passt.

Was geht so rum nicht? Wenn der TE mit seinem Bescheid der Wehrmedizinischen Begutachtung eine Übersicht bekommt, für welche Verwendungen er tauglich ist, kann er ggf. realistische Wünsche ggü. dem Einplaner äußern. Wie oben geschrieben habe ich diese Übersicht mit meinem Bescheid erhalten - dann sollte es der TE doch auch erhalten...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

KlausP

Wird dem Bewerber kein ,,Verwendungsausweis" mehr ausgehändigt? Oder ist das auch Corona zum Opfer gefallen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hirnforscher

Zitat von: KlausP am 07. April 2021, 17:00:43
Wird dem Bewerber kein ,,Verwendungsausweis" mehr ausgehändigt? Oder ist das auch Corona zum Opfer gefallen?

Danke Klaus, den Begriff habe ich gesucht...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

Ralf

Vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber der TE hat sich ja bereits beworben und zwar als FWDL.
Bei einer Bewerbung muss ich doch schon ungeführ eine Vorstellung haben, was ich machen will, sonst bewerbe ich mich doch nicht. Vielleicht ist das jetzt old school.

Und aufgrund des Verwendungsausweises sich erst eine Verwendung aussuchen ist doch auch nicht zielführend, denn wenn jemand bspw. T1 ist, kann man alles machen und dort stehen auch keine Verwendungen, sondern Anforderungssymbole und das sind zusammengefasste Gruppen, so bie bspw. Elektronik, Mechanik o.ä. (und beinhalet dann auch mal locker über 100 Verwendungen). Und wer sagt, dass man das dann auch als FWDL machen kann? Dort wird ja nicht nach dem status unterschieden.
Also, warum nicht einfach umgangsprachlich sagen, was man machen (weil -ich wiederhole mich da- man hat sich ja beworben und sollte dann schon eine Vorstelung haben, ob ich Blumenpflücker oder Metzger werden will).
Lange Rede: Es ist also völlig ausreichend zu sagen, was man ungefähr machen will, z.B. Infanterie, Schreibtisch, irgendwas aufm Boot/Schiff oder an nem Fluplatz etc.
Der Einplaner schaut dann schon nach, welche Möglichkeiten es gibt, macht dre ja nicht zum ersten mal.
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Hirnforscher

Ralf, ich stimme Dir durchaus zu. Ich habe das jetzt von der anderen Seite gesehen - der TE möchte wissen, welche mögliche Wunschverwendungen er sich ggf. aufgrund nicht vorhandener Tauglichkeit schon mal abschminken muss. Und abgesehen davon sollte ja grundsätzlich ein Verwendungsausweis mit Abschluss der Begutachtung ausgehändigt werden, oder?
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

TheLard

Das hat Hirnforscher schon ganz gut erkannt, ich habe natürlich schon eine Vorstellung (Sani), was ich als FWDL machen will, möchte aber nach der FWD-Zeit evtl. SaZ machen und würde mir da gerne schon realistische Vorstellungen machen. Da ich evtl. eine III 46 habe (was ich jetzt eben nicht sicher weiß), würde aber schon einiges rausfallen

Ralf

Dann mach jetzt deinen FWD als Sani und wenn es dann soweit ist, dass du dich erstverpflichten willst -zu was auch immer-, stell den Antrag.
Jetzt sich Gedanken machen hilft dir nicht weiter. Zumal du dann immer noch nicht weißt, welche Verwendungen hinter den Anforderungssymbolen stehen. Also einen Schritt nach dem anderen.
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Hirnforscher

Ralf hat hier schon grundsätzlich Recht bzgl. der prinzipiellen Vorgehensweise.

Aber: Was ist denn verkehrt daran, wenn der TE einfach das Ergebnis seiner ärztlichen Untersuchung (u.a. in Form eines Verwendungsausweises) haben möchte? Standard ist das beschriebene Vorgehen meines Erachtens nicht:

Zitat von: TheLard am 07. April 2021, 12:18:39
Die ärztliche Untersuchung hatte ich natürlich auch, jedoch wurden mir keine Ergebnisse mitgeteilt. Der StFw, der mich begleitet hatte, meinte nur, dass die Ärztin die Ergebnisse weitergeschickt hat, dementsprechend "wirds wohl ganz ok sein". Ich wüsste jedoch gerne genau, welche Verwendungsausschlüsse vorliegen.

Den Rat "naja, dann hast Du es halt nicht bekommen - macht auch nix, weil Du Dir jetzt eh noch keine Gedanken dazu machen brauchst" teile ich nicht. Daher würde ich empfehlen, bzgl. der Ergebnisse der Untersuchung beim KarrC nachzufragen. Was die Überlegungen bzgl. einer späteren Weiterverpflichtung betrifft, hat es - unabhängig davon (!) - Ralf ja bereits treffend beschrieben.
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

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