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FWDL 6 in "Teilzeit" möglich?

Begonnen von BeamterFA, 08. April 2021, 13:20:20

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BeamterFA

Hallo Leute,

ich weiß, der Thread kündigt bereits diffuses an...

Ich hab dringendes Interesse am freiwilligen Wehrdienst für 6 Monate, da ich damals T5 ausgemustert wurde (anderes Thema, hier bitte ohne Bedeutung lassen).
Ich bin nun jedoch Landesbeamter in der Verwaltung und bekomme somit logischerweise nicht 6 Monate frei zur Ausübung einer anderen Tätigkeit. Unbezahlter Urlaub lässt keine Tätigkeit zu gem. Urlaubsverordnung. Sonderurlaub ist auch nicht möglich. Eine Abordnung ist, da nicht dienstlich veranlasst, unmöglich.

Jetzt kam mir der Gedanke, Elternzeit (Voraussetzungen liegen für 3 Jahre vor) zu nehmen und Gebrauch von der 30h Teilzeitreglung zu machen, die ja eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nicht ausschließt.

Meine Frage wäre daher, ob jemand Erfahrung bzw. Kenntnisse hat, ob der FWD in irgendeiner Weise in Teilzeit absolviert werden kann?

Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen!

Ralf

Die Idee als solches ist schon etwas abstrus.
FWDL sind mind. 7 Monate.
Eine Teilzeitbeschäftigung kann grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von 4 Jahren bewilligt werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

.. und sachlich ist die Grundausbildung (GA) wohl nicht in Teilzeit durchfühtbar.

Es bleibt das Konzept "Ausbildung in Abschnitten" für Ungediente, wenn eine soldatische Ausbildung die Zielsetzung ist.

BulleMölders

#3
Da haben Sie sich aber richtig gut informiert. Denn FWDL geht erst ab einer Mindestverpflichtungszeit von 7 Monaten. Damit ist ihr Model deswegen und wegen dem existierenden T5 (nicht wehrdienstfähig) vom Tisch.

KlausP

Zitat... da ich damals T5 ausgemustert wurde (anderes Thema, hier bitte ohne Bedeutung lassen) ...

Ooohhh, das ist sehr wohl von Bedeutung. Für die Bw sind Sie das immer noch und man wird Sie ,,musterungstechnisch" nich anfassen, so lange Sie nicht mit ärztlichen Befunden belegen können, dass die damalige Verwendungseinschränkungen nicht mehr vorliegen. Und ob man für einen FWDL 7 solche Klimmzüge macht, gerade bei den durch Corona eingeschränkten Prüfkapazitäten, wage ich zu bezweifeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BeamterFA

Es ging ja hier nur um die organisatorische Sache erstmal, deshalb der Ausschluss in meiner Frage. Ein deutlich günstigerer Befund als zur Musterung liegt durch Behandlung/Heilung übrigens vor.

VeggieBurger

F_K hat hier den entscheidenden Hinweis gegeben.
Einfach mal Google mit ,,Grundausbildung für Ungediente" füttern.

F_K

Anmerkung:

Der erste Schritt wäre ein Antrag auf Nachmusterung unter Einreichung der neuen Atteste.
Dann entsprechend bewerben - und mit langen Wartezeiten wegen Covid,  sowohl in der Bewerbung als auch der Ausbildung rechnen.

Viel Erfolg.

KlausP

Die einzige Frage, die der TE gestellt hat:

Zitat... Meine Frage wäre daher, ob jemand Erfahrung bzw. Kenntnisse hat, ob der FWD in irgendeiner Weise in Teilzeit absolviert werden kann? ...

Die Antwort hat Ralf schon gegeben: Nein, das ist nicht möglich. Damit erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ach ja, noch hier zu:

Zitat... Ich bin nun jedoch Landesbeamter in der Verwaltung und bekomme somit logischerweise nicht 6 Monate frei zur Ausübung einer anderen Tätigkeit. Unbezahlter Urlaub lässt keine Tätigkeit zu gem. Urlaubsverordnung. Sonderurlaub ist auch nicht möglich. Eine Abordnung ist, da nicht dienstlich veranlasst, unmöglich. ...

Auch für Beamte gilt im Falle ihrer Einstellung bei der Bundeswehr das Arbeitsplatzschutzgesetz, ganz speziell der § 9.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BeamterFA

Oh ok, das ist ja eine interessante Möglichkeit, super!
Ich bedanke mich!

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