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T5 Ausgemustert vor 13 Jahren nun in die Reserve??

Begonnen von Büchse, 08. April 2021, 22:53:43

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Büchse

Moin,


ich wurde 2008, mit 21 im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht gemustert, und mit T5 ausgemustert.
Leider habe ich nur noch den "wichtigen" Bescheid  über die Ausmusterung, und keine Durchschrift des "ärztlichen Untersuchungsergebnisses" mehr. Ich kann mich auch nicht mehr erinnern was genau der Grund für die Ausmusterung war.

Ich könnte mir Vorstellen das der Grund eine relativ frische (1 Jahr) Cholesteatom OP war, aufgrund dessen ich bei dem Hörtest wohl durchgefallen bin.
Zumindest wurde ich gleich zum Hörtest geschickt, während alle anderen erst einmal blank ziehen durften, ich wurde dann auch ohne weitere Begutachtung nach Hause geschickt.

Nun frage ich mich ob es eine für alle Seiten unbürokratische Möglichkeit gibt den Grund für die Ausmusterung zu erfahren, um ggf. über "Ungedient in Reserve" Reservist zu werden, oder ob es einfacher ist mich einfach zu bewerben und es darauf ankommen zu lassen.
Die letzte OP war 2009, und seitdem ist bei der jährlichen Kontrolle beim HNO nichts aufgefallen, und bei dem Hörvermögen gibt es auch keine signifikanten Einschränkungen.


p4uLe83

Meine Meinung: Bewirb dich. egal was konkret in dem Schreiben steht, würdest du sowieso neu gemustert werden. Im Fragebogen kannst du dann ja die Besserung der Ohrensache schon darlegen. Viel Erfolg!

TheLard

Ich würd mich einfach mal bewerben. Soweit ich weiß, sind die Ergebnisse der Musterung sowieso nur 5 Jahre gültig, heißt du müsstest warsl. so oder so nochmal gemustert werden ;D

KlausP

Zitat... Soweit ich weiß, sind die Ergebnisse der Musterung sowieso nur 5 Jahre gültig ...

Und woher haben Sie die Weisheit? ,,T5" bedeutet ,,nicht wehrdienstfähig" und das auf Dauer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: TheLard am 09. April 2021, 12:15:21
Ich würd mich einfach mal bewerben. Soweit ich weiß, sind die Ergebnisse der Musterung sowieso nur 5 Jahre gültig, heißt du müsstest warsl. so oder so nochmal gemustert werden ;D
Und die Gültigkeit spielt doch keine Rolle, es kommt darauf an, ob der Grund weggefallen ist: wenn man querschnittsgelähmt ist, könnte man sich ja auch bei einer postulierten Gültigkeit von x Jahren immer wieder bewerben, was bringt das denn?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Büchse

Vielen Dank für die Antworten.
Es sieht wohl so aus das es keinen unbürokratischen Weg gibt, von daher werde ich mich bewerben, und gleich die entsprechenden Dokumente beilegen.

stcl

Dein Anschreiben muss unbedingt folgenden Satz enthalten, ansonsten wird es langwierig.

Mein Gesundheitszustand hat sich verbessert.


Gemustert wirst du zwar eh, dennoch brauchts diesen Satz.

Viel Glück

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